Falschaussage mit 20

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
bola12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage mit 20

Hallo ich bin neu hier und starte direkt mit einer wichtigen Frage. Ich bin 20jahre alt und habe bei der Polizei eine falschaussage getätigt die ich zugeben werde . jetzt die fragen. werde ich nach dem Jugendstrafrecht bestraft ? Und wird meine Strafe gemildert ?
Danke schonmal im voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Man kann gar keine Falschaussage bei der Polizei tätigen - nur vor Gericht. Bei der Polizei gibt es aber zahlreiche Varianten anderer Straftaten:
1. Sie erfinden eine Straftat, ohne jemand namentlich zu bezichtigen: Vortäuschen einer Straftat
2. Wie 1., aber mit Namensnennung: Falsche Beschuldigung
3. Falsches Alibi geben: Versuchte Strafvereitelung
Was also war es?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
bola12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gesagt das ich etwas nicht gestohlen habe und habe einen falschen tatvorgang beschrieben. Das nicht stimmte

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

"Ich habe XY nicht gestohlen und das habe ich folgendermaßen gemacht" - eine Beschreibung, wie Sie etwas NICHT gestohlen haben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
bola12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es ist etwas kompliziert aber ich habe gesagt das ich XY nicht gestohlen habe und das war gelogen

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Da habe ich eine gute Nachricht für Sie: Als Tatverdächtiger dürfen Sie lügen, daß sich die Balken biegen - das nennt man "strafloses Verteidigungsverhalten". Sie dürfen allerdings keine Aussage wie "Nicht ich habe im Supermarkt die Flasche Wodka geklaut, sondern der X, mit dem ich unterwegs war" machen - das wäre dann die oben erwähnte falsche Beschuldigung. Aber "Ich habe die Flasche Wodka nicht geklaut", obwohl Sie es waren, ist nicht strafbar.

-- Editiert von muemmel am 03.01.2016 19:15

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
bola12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

OK vielen dank sie haben mit sehr geholfen !


-- Editiert von bola12 am 03.01.2016 19:16

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#7
 Von 
bola12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde ich den dann nach dem Jugendstrafrecht bestraft oder schon nach dem erwachsenen Strafrecht ?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Werde ich den dann nach dem Jugendstrafrecht bestraft Das kann man ohne Kenntnis Ihrer Lebensumstände nicht beantworten. Wohnen Sie noch bei den Eltern und sind Azubi/Schüler/Student, dann ist das recht wahrscheinlich. Wohnen Sie allein und arbeiten bereits, womöglich sogar nach abgeschlossener Berufsausbildung, wird wohl eher das normale Strafrecht angewandt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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