Falschaussage vor Polizei

19. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Thunie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage vor Polizei

Was kann passieren, wenn man vor der Polizei behauptet, dass Unbekannt auf einem Parkplatz eine Delle ins eigene Auto gefahren hat, obwohl man die Delle selber durch Kollision mit einem Pfosten verursacht hat. Würde soetwas schon als falsche Verdächtigung zählen, oder muss dafür eine konkrete Person beschuldigt werden?

Grüße,
Thunie

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8348 Beiträge, 1481x hilfreich)

Für eine Falsche Verdächtigung muss man jemanden verdächtigen. Das ist es also nicht. Es ist aber ein Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB .

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#2
 Von 
Thunie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde es sich dabei um eine Geringfügigkeit handeln oder müsste der Täter mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, wenn nur am eigenen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist? Wie wäre der Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungstäter?

-- Editiert von Thunie am 19.03.2008 18:55:35

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8348 Beiträge, 1481x hilfreich)

Die Strafverfolgungsbehörden sind ausgesprochen gut ausgelastet. Entsprechend wenig sind sie erfreut, wenn durch falsche Anzeigen zusätzliche Arbeit gemacht wird, denn es muss ein Verfahren eingeleitet werden, das macht die Polizei, die schickt es zur StA, da muss es auch jemand lesen, der es dann einstellt. Also gibt es üblicherweise eine Geldstrafe, auch bei einem Ersttäter. Bei einem Wiederholungstäter kommt es natürlich darauf an, die wievielte Wiederholung es ist und was davor schon alles war.
Die Schadenshöhe spielt keine Rolle. Die Vorschrift soll verhindern, dass die Behörden mit Anzeigen beschäftigt werden, die unzutreffend sind, beispielsweise, weil jemand vorhatte, einen Versicherungsbetrug vorzubereiten (oder wieso zeigt man sonst Unbekannt an?).

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#4
 Von 
Thunie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde es sich um Ordnungs- oder Bußgeld handeln oder hätte der Täter eine Vorstrafe? In welchen Größenordnungen bewegen sich solche Geldstrafen?

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8348 Beiträge, 1481x hilfreich)

Da es eine Straftat ist wäre es keine Buße sondern eine nach Tagessätzen bemessene Geldstrafe, je nach Vorstrafenlage ab 30 TS.

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