Hallo, mein Sohn ist 28 und hatte die letzten Jahre psychische Probleme wie Depressionen und ne Zeit lang auch Alkohol/Drogen Probleme. Er hat um die 20.000€ Schulden und geht jetzt seit kurzem wieder arbeiten und kann die Raten gerade so zurück zahlen. Insgesamt liegen die Raten bei 550€. Er war vor kurzem bei einer Schuldnerberatung und da wurde ihm zu einer Privatinsolvent geraten, da er nur 1550€ Netto verdient und die Raten gerade so noch abbezahlen kann. Das Problem ist allerdings, dass er bei ca. 4 oder 5 Kreditverträgen damals eine falsche Angabe bei Arbeitgeber gemacht hat. Es wurde nur nach einem Arbeitgeber gefragt und nicht nach Adresse oder sonst was und er hat einfach einen anderen Kreditgeber angegeben von einem Kredit den er 1-2 Monate vorher beantragt hat. Ich glaube das sind 2 Kredite und 3 Kreditkarten wo er das gemacht, was ja auch egal ist.
Wie ich bereits geschrieben habe bezahlt er die Raten momentan ganz normal ab, allerdings habe ich Angst, dass er irgendwann wieder arbeitslos wird und die Raten nicht mehr bezahlen kann und das das mit den falschen Angaben raus kommt. Welche Strafe droht ihm da? Ich habe auch irgendwas von Verjährung nach 3 Jahren von falschen Angaben gelesen, eine Strafe bekommt man dann aber trotzdem noch oder?
Wie sieht da die Rechtslage aus. Ich bin total verzweifel und weiß nicht mehr weiter. Ich hoffe ich finde hier jemanden, der sich etwas damit auskennt.
Vielen Dank
Falsche Angabe in Kreditvertrag welche Strafe?
Zitat :Ich habe auch irgendwas von Verjährung nach 3 Jahren von falschen Angaben gelesen, eine Strafe bekommt man dann aber trotzdem noch oder?
Das, was du "falsche Angaben" nennst, ist eine nach §263 StGB strafbare Handlung, nämlich Betrug.
Der Betrug verjährt gem. § 78 III Nr. 4 StGB in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Tat, wird aber durch viele Ereignisse unterbrochen, z.B. durch die erste Vernehmung des Beschuldigten, den Strafbefehl oder die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Zitat :Der Betrug verjährt gem. § 78 III Nr. 4 StGB in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Tat, wird aber durch viele Ereignisse unterbrochen, z.B. durch die erste Vernehmung des Beschuldigten, den Strafbefehl oder die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Vielen Dank. Wie sieht es aus, wenn er irgendwann arbeitslos werden sollte und von selber keine Insolvenz anmeldet. Kommt das dann trotzdem raus? Evtl. durch die Eidesstattliche Versicherung vom Gerichtsvollzieher. Soweit ich weiß muss man da ja auch mehrere Angaben machen und seine Rentenversicherungsnummer angeben.
Liebe Grüße
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johanna, in so Fällen empfehle ich immer, nicht zu sehr in die Zukunft zu denken. So lange der Sohn die 550 € aufbringen kann, wird niemand danach schauen, wie die Verträge zustande gekommen sind. Und bei der relativ hohen Tilgungsrate ist doch in relativ kurzer Zeit eh alles vorbei. Wenn es irgendwann vorher nicht mehr gehen sollte, dann wird von den Ermittlungsbehörden/dem Strafgericht auch geschaut, wie das Verhalten in der Zeit nach den Straftaten war. Und je mehr getilgt wurde, desto besser.
Deshalb kann man bei der Konstellation auch keine Vorhersage dahingehend machen "was wäre wenn ...." Der Sohn sollte zusehen, dass er Monat für Monat tilgt. Das ist seine Chance.
wirdwerden
Zitat :Deshalb kann man bei der Konstellation auch keine Vorhersage dahingehend machen "was wäre wenn ...." Der Sohn sollte zusehen, dass er Monat für Monat tilgt. Das ist seine Chance.
Vielen Dank.
Laufen diese Kreditverträge denn zumindest auf ihn selbst? Ansonsten könnte er sie ja sowieso nicht mit in eine Privatinsolvenz nehmen.
Ich kenne allerdings keine Bank, welche Kredite allein mit der Angabe des Arbeitgebers vergibt, also wenn die restlichen Angaben gestimmt haben, muss nicht zwingend ein Betrug vorliegen. Oder zumindest nicht in dem Maße, wie vielleicht zu befürchten wäre.
Und jetzt?
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