Falsche Angaben Arbeitsamt - Strafe -

7. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
addam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben Arbeitsamt - Strafe -

Hallo,

Ich habe vor 2 Jahren falsche Angaben zum Vermögen im Antrag auf Arbeitslosenhilfe gemacht. Das meiste Geld von den 40.000,00 EUR gehörte aber meiner damaligen Freundin. UNd die ist ejtzt weg! Aber ich kann nichts beweisen.

Das Arbeitsamt hat das durch spionage in meinen Konten spitz bekommen und ich soll mich jetzt aüßern!

Ich kann nichts beweisen und muss es wohl zugeben!
Was kommt jetzt alles auf mich zu?
Wie soll ich mich äußern oder Stellung nehmen?
Was muss ich alles zurückbezahlen?
Wie wird das Gericht mich wohl bestrafen?

Hat es ein Vorteil, wenn ich mich jetzt schon mal selbst Anzeige?

Vielen Dank im vorraus......








5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 639x hilfreich)

Rückzahlung der gesamten Arbeitslosenhilfe, Anzeige und Bestrafung wegen Betrug.

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#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

wie hat denn das arbeitsamt in deinen konten spioniert ?

das ist momentan zumindest legal noch nicht möglich und von daher auch nicht als beweis verwendbar.

z. zt. haben wir noch ein bankgeheimnis.

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#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

ach noch was.

wenn das geld deiner freundin gehört hat, hat sie es sicherlich von deinen konten abgebucht. dass sollte sich ja durch auszüge beweisen lassen. wenn sie es nicht abgebucht hat und ihr jetzt nicht mehr zusammen seid, wäre es zumindest zweifelhaft, ob das geld dann wirklich deiner freundin gehört hat.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Woher wissen Sie denn von der "Spionage"? Mkt solchen Unterstellungen sollte man vorsichtig sein. Vielleicht hat Sie ja jemand angezeigt. Und was hat das Geld Ihrer Freundin auf Ihrem Konto gemacht? Das klingt nicht so, als ob Ihnen die Geschichte jemand abkaufen wird.....

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 639x hilfreich)

Erlaubter Datenabgleich mit den über einen Freistellungsauftrag gezahlten Zinsen ließ eben auf ein höheres Vermögen als angegeben schließen.
Das hat nichts mit Kontoschnüffelei zu tun, das Arbeitsamt hat auch nicht die einzelnen Konten erfahren oder Kontostände.

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