Falsche Angaben Selbstauskunft - jetzt wegen Betrug angeklagt

15. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Antoniotony216
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben Selbstauskunft - jetzt wegen Betrug angeklagt

Liebes Forum,
ich habe einem befreundeten Pärchen meine Gehaltsabrechnungen und Namen „geliehen" damit diese einen Mietvertrag kriegen. Sie hatte einen Job, nur er nicht weshalb sie mich um Hilfe gebeten hatten.
Ich habe darüber hinaus nie etwas unterschrieben. Ich weiß jedoch auch nicht genau wo und wie sie diese Sachen genutzt haben.

Ich hatte nun lange keinen Kontakt zu den beiden und nun eine Vorladung als Zeuge bei der Kripo bekommen. Es geht um Betrug.

Ich schätze, bzw. habe von Freunden erfahren, dass sie entweder die Miete nicht mehr gezahlt haben und/oder Betrug mit Kautionen begangen haben.

Meine Frage ist nun: Inwiefern kann ich in die Sache mit reingezogen werden? Ich habe seitdem sie eingezogen sind so gut wie gar keinen Kontakt gehabt und habe nichts mit allem zu tun was danach passiert ist.

Lg

-- Editiert von Moderator am 15.02.2021 14:43

-- Thema wurde verschoben am 15.02.2021 14:43

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73 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Antoniotony216):
Inwiefern kann ich in die Sache mit reingezogen werden?

Man ist doch schon mittendrin, Urkundenfälschung und Betrug zumindest in Beihilfe. Und Beihilfe ist halt auch strafbar.



Zitat (von Antoniotony216):
und habe nichts mit allem zu tun was danach passiert ist.

Nö. Aber es reicht ja schon, das man die Grundlagen ermöglicht hat.

Und man wird jetzt mit allem was danach passiert ist zu tun bekommen, strafrechtlich wie zivilrechtlich.



Mit Mietrecht hat das auch nichts zu tun, das ist eher Strafrecht. Verschiebung beantragt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
und nun eine Vorladung als Zeuge bei der Kripo bekommen. Es geht um Betrug.


Bevor Du zur Polizei gehst, heuerst Du bitte einen gescheiten Fachanwalt für Strafrecht an. Wenn Du zu dem Termin alleine hingehst, wirst Du Dich um Kopf und Kragen reden.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Bevor Du zur Polizei gehst, heuerst Du bitte einen gescheiten Fachanwalt für Strafrecht an. Wenn Du zu dem Termin alleine hingehst, wirst Du Dich um Kopf und Kragen reden.


Oder du gehst hin, schweigst, hörst dir an was dir genau vorgeworfen wird, schweigst weiter und gehst erst danach zum Anwalt.

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#4
 Von 
Antoniotony216
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
und nun eine Vorladung als Zeuge bei der Kripo bekommen. Es geht um Betrug.


Bevor Du zur Polizei gehst, heuerst Du bitte einen gescheiten Fachanwalt für Strafrecht an. Wenn Du zu dem Termin alleine hingehst, wirst Du Dich um Kopf und Kragen reden.


Inwiefern kann ich mich hier um Kopf und Kragen reden?

Das Pärchen hatte beim Einzug keine Absichten irgendwelchen Betrug zu begehen. Es waren eher andere Umstände wie Jobverlust etc. die die jetzige Situation zur Folge haben.

Ich hatte vor, einfach die Wahrheit zu sagen, dass ich nur aushelfen wollte und ich mit diesen Folgen absolut nicht rechnen konnte.

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#5
 Von 
Antoniotony216
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von vundaal76):
Bevor Du zur Polizei gehst, heuerst Du bitte einen gescheiten Fachanwalt für Strafrecht an. Wenn Du zu dem Termin alleine hingehst, wirst Du Dich um Kopf und Kragen reden.


Oder du gehst hin, schweigst, hörst dir an was dir genau vorgeworfen wird, schweigst weiter und gehst erst danach zum Anwalt.


Laut der Vorladung bin ich nur als Zeuge dort.

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Antoniotony216):
Laut der Vorladung bin ich nur als Zeuge dort.


In dem Moment wo die Polizei davon Kenntnis erhält dass Du Deine Gehaltsbescheinigungen überlassen hast um damit den Vermieter zu täuschen wirst Du zum Beschuldigten, und hast den wesentlichen Teil Deiner Beihilfe auch bereits gestanden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte vor, einfach die Wahrheit zu sagen, dass ich nur aushelfen wollte und ich mit diesen Folgen absolut nicht rechnen konnte.

Kein gute Idee.

Zitat:
Das Pärchen hatte beim Einzug keine Absichten irgendwelchen Betrug zu begehen. Es waren eher andere Umstände wie Jobverlust etc. die die jetzige Situation zur Folge haben.

Aber das Pärchen hatte die Absicht, einen Mietvertrag zu bekommen, den das Pärchen nicht bekommen hätte, wenn es die eigenen Gehaltsabrechnungen abgegeben hätte, oder? Das ist nach deutschem Recht schon Betrug - und zwar absichtlicher (unabsichtlichen Betrug gibt es auch gar nicht). Möglicherweise hat das Pärchen nicht damit gerechnet, dass das schon als Betrug zählt, das hilft jetzt aber auch nichts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Antoniotony216):
Das Pärchen hatte beim Einzug keine Absichten irgendwelchen Betrug zu begehen.

Ja, und die Gehaltsnachweise wollten sie nur als Deko verwenden ... das kann ja nicht mal der Großmutter erzählen...

Das war absolut geplant mit den Gehaltsnachweisen eine falsche Bonität vorzuspielen, das wusste das Pärchen und Du auch - damit ist das ganz schon verwirklicht. Also keine Chance sich rauszureden, zumindest nicht ohne guten Anwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das war absolut geplant mit den Gehaltsnachweisen eine falsche Bonität vorzuspielen, das wusste das Pärchen und Du auch - damit ist das ganz schon verwirklicht. Also keine Chance sich rauszureden, zumindest nicht ohne guten Anwalt.


Sehe ich auch so, und der TE weiß noch nicht einmal um den Umfang des Schadens, wo er evtl. auch haftbar gemacht werden könnte?.

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#10
 Von 
Rolf-75
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Antoniotony216):
Das Pärchen hatte beim Einzug keine Absichten irgendwelchen Betrug zu begehen. Es waren eher andere Umstände wie Jobverlust etc. die die jetzige Situation zur Folge haben.


Wenn die Miete wirklich immer pünktlich bezahlt wurde, sehe ich keinen Betrug weil kein Schaden entstanden ist. Was bleibt ist dann die Urkundenfälschung. Wie sieht das denn aus, wenn jemand eine solche Urkundenfälschung begeht, um akute Wohnungsnot abzuwenden? Gibt es da mildernde Umstände? Obdachlosigkeit ist mit die größte Form der sozialen Ausgrenzung und stellt auch eine extreme Gefahr für Leib und Leben da. Es wurde keine Urkundenfälschung begangen um sich an anderen zu bereichern, sondern um eine gravierende Not für Leib und Leben abzuwenden. Der Immobilienmarkt und die Tatsache das der Staat es versäumt hat genügend Sozialwohnungen zu bauen, haben solche Notlagen doch erst möglich gemacht. Es gibt sogar Obdachlose die extra Straftaten begehen um in das Gefängnis zu kommen, nur damit diese ein Dach über dem Kopf haben. Wenn unter diesen harten Umständen manche Menschen verzweifelt zu Photoshop greifen, um überhaupt an eine Wohnung zu kommen, müsste es doch auch Richter geben die solche Taten moralisch nachvollziehen können. Jeder in Deutschland sollte eigentlich eine Wohnung haben. Das sollte ein Grundrecht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)


Zitat (von Antoniotony216):
Das Pärchen hatte beim Einzug keine Absichten irgendwelchen Betrug zu begehen. Es waren eher andere Umstände wie Jobverlust etc. die die jetzige Situation zur Folge haben.


Zitat (von Antoniotony216):
ich habe einem befreundeten Pärchen meine Gehaltsabrechnungen und Namen „geliehen" damit diese einen Mietvertrag kriegen.


Finde den Fehler.

Sie haben Dich vor dem Einzug gebeten, Ihnen Deinen Namen und Deine Gehaltsabrechnung "zu leihen", damit sie die Wohnung bekommen, aber "hatten gar nichts damit vor"

Natürlich steht hier Betrug im Raum. Und für Dich Beihilfe.

Zitat (von Antoniotony216):
Ich hatte nun lange keinen Kontakt zu den beiden und nun eine Vorladung als Zeuge bei der Kripo bekommen. Es geht um Betrug.


Ja, noch bist nur Du Zeuge. Das kann sich aber auch sehr schnell ändern.

Zitat (von drkabo):
Kein gute Idee.


Richtig

Zitat (von Rolf-75):
Wenn die Miete wirklich immer pünktlich bezahlt wurde, sehe ich keinen Betrug weil kein Schaden entstanden ist.


Wenn die Miete immer pünktlich gezahlt wurde und kein Schaden entstanden ist, frage ich mich, warum überhaupt ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet wurde. Irgendwer muss den ja angezeigt haben.

Davon abgesehen gibt's auch noch die "schadensgleiche Vermögensgefährdung". Da braucht es keinen realen, bereits entstandenen Schaden.

Zitat (von Rolf-75):
Wie sieht das denn aus, wenn jemand eine solche Urkundenfälschung begeht, um akute Wohnungsnot abzuwenden? Gibt es da mildernde Umstände?


Je nach Einzelfall möglicherweise. Dennoch bleibt es eine Straftat.

Zitat (von Rolf-75):
Es wurde keine Urkundenfälschung begangen um sich an anderen zu bereichern,


Das ist beim Delikt Urkundenfälschung auch nicht erforderlich.

@Antoniotony216

Wenn Du den Termin wahrnehmen willst, oder musst, weil die Ladung auf Anordnung der StA ergangen ist, solltest Du keine Aussage machen, bevor Du nicht mit einem Anwalt gesprochen hast. In Deiner Situation steht Dir das Auskunftsverweigerungsrecht aus § 55 StPO zu.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.02.2021 17:28

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#12
 Von 
Antoniotony216
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Antoniotony216):
Das Pärchen hatte beim Einzug keine Absichten irgendwelchen Betrug zu begehen.

Ja, und die Gehaltsnachweise wollten sie nur als Deko verwenden ... das kann ja nicht mal der Großmutter erzählen...

Das war absolut geplant mit den Gehaltsnachweisen eine falsche Bonität vorzuspielen, das wusste das Pärchen und Du auch - damit ist das ganz schon verwirklicht. Also keine Chance sich rauszureden, zumindest nicht ohne guten Anwalt.


Ich meinte damit, dass niemand mit bösen Absichten oder „Plan" gehandelt hat Geld zu hinterziehen. Trotzdem sollten die Mieter die etwas falsch gemacht haben selbstverständlich bestraft werden.

Nur was könnte in dem Fall auf mich zu kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Antoniotony216):
Nur was könnte in dem Fall auf mich zu kommen?


Ein Ermittlungsverfahren (und Anklage) wegen Beihilfe.

Wie gesagt: Du solltest bei der Polizei vorerst keine Angaben machen (§ 55 StPO) und abwarten wie es weitergeht.

Sagst Du bei der Polizei "die Wahrheit" belastest Du Dich selbst.
Sagst Du bei der Polizei nicht die Wahrheit, begehst Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit -je nachdem was genau Du sagst- die Straftat der versuchten Strafvereitelung und/oder Begünstigung.

Fazit: Egal was Du aktuell bei der Polizei sagen würdest, wäre erst mal potenziell schlecht für Dich.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Kleine Ergänzung: Aktuell sind Sie (noch) nicht angeklagt, auch wenn Sie das in der Überschrift behaupten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Fazit: Egal was Du aktuell bei der Polizei sagen würdest, wäre erst mal potenziell schlecht für Dich.
Sehe ich nicht ganz so.
Diese Geschichte kann durchaus so stattgefunden haben, dass der TE hier auch Opfer (oder "Neutral Beteiligter") ist. Entsprechend kann man durchaus eine Verteidigungsstrategie wählen, die das untermauert.
Aber eines ist klar: einmal gesagte lässt sich nicht (glaubwürdig) revidieren. Insofern kann man sich natürlich durch unüberlegte Aussagen andere Wege verbauen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Antoniotony216
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Fazit: Egal was Du aktuell bei der Polizei sagen würdest, wäre erst mal potenziell schlecht für Dich.
Sehe ich nicht ganz so.
Diese Geschichte kann durchaus so stattgefunden haben, dass der TE hier auch Opfer (oder "Neutral Beteiligter") ist. Entsprechend kann man durchaus eine Verteidigungsstrategie wählen, die das untermauert.
Aber eines ist klar: einmal gesagte lässt sich nicht (glaubwürdig) revidieren. Insofern kann man sich natürlich durch unüberlegte Aussagen andere Wege verbauen.


Genau so ist es, ich war damals leider etwas zu gutmütig und naiv und wollte einfach nur helfen damit sie die Wohnung kriegen. Keiner hat erwartet, dass sich die Dinge dann so entwickeln.

Was genau wären denn im schlimmsten Fall nun meine Folgen bei der Sache?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Eine mehrjährige Haftstrafe. Nicht dass das irgendwie realistisch wäre, aber nach einer real drohenden Strafe haben Sie ja nicht gefragt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Diese Geschichte kann durchaus so stattgefunden haben, dass der TE hier auch Opfer (oder "Neutral Beteiligter") ist.


Habe ich da was überlesen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Antoniotony216):
Genau so ist es, ich war damals leider etwas zu gutmütig und naiv und wollte einfach nur helfen damit sie die Wohnung kriegen.


Echt jetzt und du bist der Meinung, dass dies gegenüber dem Vertragspartner OK war was vorzugaukeln?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Rolf-75):
müsste es doch auch Richter geben die solche Taten moralisch nachvollziehen können.

Das tun sicherlich die meisten.
Nur müssen sie sich nicht nach diffusen moralischen Normen richten, sondern nach ganz konkreten Gesetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Kleine Ergänzung: Aktuell sind Sie (noch) nicht angeklagt, auch wenn Sie das in der Überschrift behaupten.


Die Überschrift soll sich wohl auf das befreundete Paar beziehen. Die haben ja die Selbstauskunft abgegeben. Hatte ich zunächst auch nicht verstanden... die Überschrift ;)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Diese Geschichte kann durchaus so stattgefunden haben, dass der TE hier auch Opfer (oder "Neutral Beteiligter") ist. Entsprechend kann man durchaus eine Verteidigungsstrategie wählen, die das untermauert.


Wie sollte die aussehen, wenn man den Eingangssachverhalt zugrunde legt und nicht lügen will? Aktuell ist er außerdem Zeuge(!). Da gibt's noch keine "Verteidigungsstrategie", sondern auch bei der Polizei eine weitgehende Wahrheitspflicht, auch wenn § 153 StGB als solcher dort nicht verwirklicht werden kann. Spätestens bei Gericht kommt man in Bedrängnis, falls "das Paar" angeklagt wird und man selbst als Zeuge geladen wird.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.02.2021 19:29

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Antoniotony216):
Was genau wären denn im schlimmsten Fall nun meine Folgen bei der Sache?


Wie schon gesagt. Ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum Betrug und zur Urkundenfälschung. Welche Strafe Dich da ggf. realistisch erwartet, können wir auch nicht vorhersagen. Insofern Du nicht vorbestraft bist, höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe. Die genaue Höhe ist nicht vorhersehbar.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Antoniotony216):
Genau so ist es, ich war damals leider etwas zu gutmütig und naiv und wollte einfach nur helfen damit sie die Wohnung kriegen. Keiner hat erwartet, dass sich die Dinge dann so entwickeln.


Das ist auf menschlicher Ebene irgendwie nachvollziehbar, aber für eine Vorsatztat wie (Beihilfe zum) Betrug musst du den Taterfolg (den Betrug) nicht wollen, es reicht wenn du ihn "billigend in Kauf nimmst".

Einem Gericht oder Richter zu erklären, dass man jemand seinen Gehaltsnachweis und die Personalien "leiht", aber nicht davon ausgeht, dass diese benutzt werden um eine "Täuschung in einem Rechtsgeschäft" herbeizuführen, dürfte überaus schwer bis unmöglich sein.

Und auch zu sagen "Ich habe ja nie gedacht, dass die sowas machen vielleicht." kann einem da nicht ganz raus holen, da diese Aussage irgendwie mit beinhaltet, dass man wusste, dass es die Gefahr grundsätzlich gibt. Und damit käme man wieder zum in Kauf nehmen...

Wenn du die finanziellen Möglichkeiten hast, dann beauftrage einen Anwalt und schau, dass der das beste für dich rausholt (wobei es keine Garantie ist am Ende nicht evt. doch belangt zu werden).

-- Editiert von Dirrly am 16.02.2021 07:38

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wie sollte die aussehen, wenn man den Eingangssachverhalt zugrunde legt und nicht lügen will?
Das kann ich nicht sagen, da hier das ein oder andere Detail fehlt.

Z.B. wie genau sich die Leihgabe eines Namens so darstellt.
Das könnte ja durchaus entweder ein "ja, du darfst meinen Namen angeben" oder auch ein "ja, du darfst meinen Namen angeben, hier hast du zusätzlich meinen Ausweis, da du mir ja so ähnlich siehst" sein.
Aus dem reinen vorzeigen einer fremden Gehaltsbescheinigung will ich jedenfalls noch keine strafbare Handlung zwingend sehen. Da wird der TE aber sicherlich besser wissen, wie er, unter welchen Umständen hier zur Beihilfe beigetragen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Z.B. wie genau sich die Leihgabe eines Namens so darstellt.


Das wurde doch sehr genau beschrieben:

Zitat (von Antoniotony216):
ich habe einem befreundeten Pärchen meine Gehaltsabrechnungen und Namen „geliehen" damit diese einen Mietvertrag kriegen. Sie hatte einen Job, nur er nicht weshalb sie mich um Hilfe gebeten hatten.


Auch wenn - hier kann man nur vermuten - das Pärchen die Abrechnung evtl. namenstechnisch"umgemodelt/angepasst" hat, so wurde die Abrechnung doch zu dem Zweck überlassen zu betrügen, da ist es nichts mit "selber Opfer" oder "neutral Beteiligter", das war aktiv und bewusst um einen Dritten zu täuschen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das wurde doch sehr genau beschrieben:


Sehe ich auch so.

Zitat:
ich habe einem befreundeten Pärchen meine Gehaltsabrechnungen und Namen „geliehen" damit diese einen Mietvertrag kriegen. Sie hatte einen Job, nur er nicht weshalb sie mich um Hilfe gebeten hatten.


... "damit" ...

Also war dem TE doch offensichtlich klar, dass Name und Gehaltsabrechnung in irgendeiner unlauteren Form (wie es en detail ablief, kann ja zunächst dahingestellt sein) dazu dienen soll, die Wohnung zu bekommen, die sie sonst nicht bekommen hätten. Selbst als Vertragspartner (oder Bürge) auftreten wollte der TE offenbar nicht, bei solch einer Aussage:

Zitat (von Antoniotony216):
Ich habe darüber hinaus nie etwas unterschrieben. Ich weiß jedoch auch nicht genau wo und wie sie diese Sachen genutzt haben.


Zitat (von Solan196):
Auch wenn - hier kann man nur vermuten - das Pärchen die Abrechnung evtl. namenstechnisch"umgemodelt/angepasst" hat, so wurde die Abrechnung doch zu dem Zweck überlassen zu betrügen, da ist es nichts mit "selber Opfer" oder "neutral Beteiligter", das war aktiv und bewusst um einen Dritten zu täuschen.


Zustimmung.

Auch wenn -was ggf. auch/alternativ denkbar wäre- der männl. Teil des Paares unter der Identität des TE ggü. dem Vermieter aufgetreten ist ("Name geliehen"), ändert das unter dem Strich nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Antoniotony216
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Solan196):
Das wurde doch sehr genau beschrieben:


Zustimmung.

Auch wenn -was ggf. auch/alternativ denkbar wäre- der männl. Teil des Paares unter der Identität des TE ggü. dem Vermieter aufgetreten ist ("Name geliehen"), ändert das unter dem Strich nichts.


Wenn ich es damals richtig verstanden habe, wurde der Mietvertrag auf den weiblichen Teil des Paares geschrieben. Ich wurde wohl als Person angegeben, die mit ihr einzieht (ohne aber je etwas unterschrieben zu haben, nur meine Gehaltsabrechnungen und Namen hatten sie von mir).

Ich hatte seitdem nie wieder was mit dem Paar oder der Wohnung zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Antoniotony216):
Wenn ich es damals richtig verstanden habe, wurde der Mietvertrag auf den weiblichen Teil des Paares geschrieben. Ich wurde wohl als Person angegeben, die mit ihr einzieht (ohne aber je etwas unterschrieben zu haben, nur meine Gehaltsabrechnungen und Namen hatten sie von mir).


Dann hat sich der männliche Teil wohl als DU ausgegeben, mit deinem Einverständnis und deiner Unterstützung. Wenn du zur Polizei gehst solltest du tunlichst schweigen, ich würde hier einen Anwalt zur Unterstützung einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zum (versuchten) Betrug im Sinne von §263 StGB wird es erst, wenn von Anfang an die Absicht bestand die Miete nicht zu zahlen bzw. klar war, daß die Miete nicht gezahlt werden kann. (Genau das war übrigens in all den Fällen so, wo es entsprechende Urteile gab.)

Erst dann entsteht nämlich ein Vermögensschaden, der Voraussetzung für Betrug ist.

Wenn die Miete 1000 Euro beträgt und man aufgrund eines Einkommens von 2000 Euro durchaus in der Lage ist, die Miete zu bezahlen, dem Vermieter aber erzählt, man verdiene 4000 Euro, weil der Vermieter einem sonst die Wohnung nicht vermietet... dann ist das strafrechtlich nicht relevant, weil kein Vermögensschaden eintritt.

Die Sache hat aber ggf. zivilrechtliche Folgen, so eine Täuschung berechtigt zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. (Es sei denn, sie fliegt erst nach Jahren auf, und in der Zwischenzeit wurde die Miete immer pünktlich gezahlt. Dann ist eine Kündigung auf Grundlage "arglistiger Täuschung" nicht mehr gerechtfertigt.)

Eine ganz andere Baustelle ist die Fälschung von Einkommensnachweisen - da begibt man sich auf das Feld der "Urkundenfälschung". Allerdings ist die Urkunde ja echt.

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar."

Die Urkunde Gehaltsbescheinigung ist nicht unecht. Die Urkunde ist echt, und sie wird auch nicht verfälscht. Das würde sie, wenn man eine Kopie macht und einen anderen Namen einsetzt.

Rechtlich gesehen gibt man sich hier als jemand anderer aus. Das ist für sich genommen strafrechtlich nicht relevant. (Gegenüber einer Behörde u.ä. ist es eine Ordnungswidrigkeit.)

Zivilrechtlich wie gesagt eine andere Baustelle, aber das kann dem Freund eher egal sein. Das Ermittlungsverfahren beruht außerdem offenkundig auf dem Vorwurf gegen das Paar "Ich schätze, bzw. habe von Freunden erfahren, dass sie entweder die Miete nicht mehr gezahlt haben und/oder Betrug mit Kautionen begangen haben."

Und dann sind wir bei (versuchtem) Betrug. Durch das befreundete Pärchen. Da der TE als Zeuge vernommen werden soll, sieht die StA ihn offensichtlich nicht als Beschuldigten. (Man darf sicher sein, daß die Polizei, wenn sie die Anzeige entgegengenommen hat, der Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Bewertung überlassen hat, solche Geschichten sind nämlich strafrechtlich alles andere als trivial.)

Knackpunkt ist und bleibt ja, daß der Abschluss des Mietvertrages (bzw. der Versuch, diesen abzuschließen) nicht automatisch den Tatbestand des "Betrugs" im Sinne des §263 StGB erfüllt, wenn der potentielle Mieter einen falschen Gehaltsnachweis vorlegt. Damit das "(versuchter) Betrug" im strafrechtlichen Sinne wird, muss noch mehr dazu kommen.

Daß der Freund das von Anfang an gewusst hat, daß da nicht gezahlt werden sollte, müsste man ihm nachweisen, was wiederum fast unmöglich sein wird.

Da der zur Vermehmung eingeladene Zeuge aber kein Jurist ist und sich nicht sicher sein kann, wie ganz konkret im konkreten Einzelfall die Sache strafrechtlich zu bewerten ist, sollte er entweder das Zeugnis verweigern, mit dem Hinweis, daß er befürchtet, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen, wenn er aussagt, oder aber sich mit einem Rechtsanwalt vorher beraten. Der würde dann ggf. mit zur Vernehmung gehen und aufpassen, daß sein Mandant sich nicht versehentlich selbst belastet.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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