"Falsche" Anklage wegen Verleumdung

24. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go433117-48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
"Falsche" Anklage wegen Verleumdung

Ich entschuldige mich im vorraus für meine Rechtschreibung falls dieser Text fehlende Zeischen oder Rechtschreibfehler enthält ich leide unter Legestanie und bin sehr aufgebracht und irgendwie Aufgelöst und bitte daher fehler zu verzeihen.
(sont lasse ich Korrektur lesen aber aufgrund der Dringlichkeit konnte ich nicht warten
werde ich aber nachholen und editieren lassen zu einem späteren Zeitpunkt)
und Schonmal einen ganz Herzlichen Dank fürs lesen und antworten auch wenn es etwas schwerer ist.

Saubere Auflistung der Genannten Personen(am Anfang und Ende des Textes zur besseren Lesbarkeit)
(A) Angeklagte (meine Freundin)
(B) Der Kläger
(C) Mutter der Angeklagten
(D) Freund/Partner von (C) und Arbeitgeber von (B)
(E) Schwester von (A)

Der Schock
Eine Freundin(A) hat Post von Einem Anwalt bekommen das ihr vorgeworfen wird (B) bei ihrer Mutter (C) verleumdet zu haben bzw ihm(B) übel nachgeredet zu haben(soweit mir das vom schreiben ersichtlich ist, ist das der Anklage punkt) was diese(C) wiederum ihrem Freund/Partner (D) der ehemalige Arbeitgeber von (A) und aktueller Arbeitgeber von (B) erzählte der diesen umstand (B)berichtete und dieser stellt nun Strafantrag gegen (A) bei einer Anwaltskanzlei

die wahre geschichte trug sich wie folgt zu
(A) erzählte mir das Sie beim Umzug von (B) an den Po Gefasst wurde was diese natürlich nicht toll fand (sie mitte 20 er mitte 40) und aus scham nur mir und ihrer schwester erzählte da sie kein so gutes verhältnis zu (C) und ihrem Freund (D) hat und ich ihr geraten hatte weil dies noch keine Sexuelle belästigung laut deutschem recht ist soweit ich das beurteilen konnte und auch sonst keine straftat darstellt weil die tat nicht wiederholt auftrat es nicht anzuzeigen (weil wenig erfolgsaussichten) oder sonst weiter zu sagen sollange so etwas nicht wieder passiert. Nach diesem vorfall hat sie immer versucht abstandt zu wahren und war bei späteren konversationen (die von B initiert wurden) stehts abweisend und unfreundlich. was ihrer Mutter Auffiel und diese bei (A) ansprach das das ja nicht geht weil er ja älter ist und beim umzug der familie Helfe.(was sein job war da (D) ihn dafür bezahlte aber das ist nicht weiter wichtig) sie sagte nichts weiter dazu und es passierte 1 woche ca gar nichts

die angebliche verläumdung
(A) hat eine Schwester (E) die beiden wollten mit ihrer Mutter über Familien probleme reden dabei kamen sie auf den ^ vorherigen abschnitt zu sprechen und (A) und (E) merkten noch weiter an das sie beide häufige sexuelle anspielungen in sprüchen von (B) hören würden aber nicht weich dastehen wollen und dann ein theater anfangen es aber schon sehr unangenehm sei Baten aber darum (D) nichts davon zu erzählen da es ihn nichts angehe da (A) und mittlerweile (E) sich nicht mehr mit (D) verstehen

Ein Paar tage vergingen (D) Schrieb ihr (A) SIe gehöre in die Psychatrie und so erfuhr (A) das ihre mutter es (D) erzählte und anscheinend etwas übertrieben hat eine woche später musste (A) zu (D) um mit ihrer mutter etwas zu besprechen weder (A) noch (D) sprachen das thema an und redeten nur über belangloses zeug

Nun erhielt (A) Post von einem Anwalt das ihr vorgeworfen würde zu ihrer Mutter Gesagt zu haben das sie Sexuell belästigt worden sei von (B) was dieser ablehne da er (A) nur flüchtig kenne und diese die aussage vor (D) angeblich eine woche später wieder Revidiert hat bei einem Gespräch und (B) besteht nun auf eine Anzeige. der Zeuge für die verläumdung ist ihre Mutter (C)
und Sie(A) solle sich nun äussern

Fragen und eigene Gedanken ?
nun Ich weiss Sie(A) muss sich einen Anwalt suchen aber wie würdet ihr vorab die Rechtslage einschätzen?, was kann sie tun?, was würdet ihr tun?, und soweit ich das beeurteilen kann sehen ihre chancen schlecht aus und sie sollte als erstes versuchen mit (E) und (C) zu reden um ihre wahre aussage wieder herzustellen das ihr an den po gefasst wurde und sie nicht sexuell belästigt wurde aber da sie keine beweise dafür hat befürchte ich das sie (B) damit verläumdet hat.
das(D) eine Falschaussage tätigen würde um (A) zu schädigen würde ich persöhnlich glauben da ich ihm(D) eine hohe kriminelle Energie zuschreibe und er versucht die beziehung von Mutter und Tochter zu schädigen

Abschliesende Gedanken
hinzu kommt das (A) Arbeitssuchend ist und auch sonst kein erspaartes hat und sich somit sorgen macht sich keinen Anwalt leisten zu können bzw sie auf den kosten sitzen bleibt wenn sie prozesskosten hilfe beantragt und sie veruteilt würde und sie dadurch schulden hat obwohl sie nichts unrechtes getan hat (laut gesetz mag das evtl anders sein sollange sie keine beweise hat aber die Moral sagt etwas anderes) und ihre Glaubwürdigkeit ruiniert ist.
Ich Weiss Recht haben und Recht bekommen ist nicht das selbe aber Ich brauche Hilfe da ich einfach überfordert bin mit diesen vielen Baustellen und der Frage Offensive? Defensive oder einfach hinnehmen und aufgeben um den schaden zu senken ? selber anzeige erstatten wegen belästigung oder Falschaussage von (D)
(was sich vermutlich nicht beweisen lässt und alles schwerer macht und vermutlich eine dumme idee ist)
Ihre angeblichen aussagen bei ihrer mutter lassen sich denke ich mit (E) Bereinigen aber macht es das ganze besser das sie gesagt hat das ihr an den po gefasst wurde und nicht Sexuell belästigt wurde (für mich klingt das ehrlich gesagt gleich aber meine bissherige recherche sagt etwas anderes)

Saubere Auflistung der Genannten Personen(am Anfang und Ende des Textes zur besseren Lesbarkeit)
(A) Angeklagte (meine Freundin)
(B) Der Kläger
(C) Mutter der Angeklagten
(D) Freund/Partner von (C) und Arbeitgeber von (B)
(E) Schwester von (A)

GANZ Herzlichen dank fürs lesen und für jedewede Hilfe oder auch einfach nur gedanken gängen bin ich Dankbar

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat:
(A) erzählte mir das Sie beim Umzug von (B) an den Po Gefasst wurde was diese natürlich nicht toll fand (sie mitte 20 er mitte 40) und aus scham nur mir und ihrer schwester erzählte da sie kein so gutes verhältnis zu (C) und ihrem Freund (D) hat und ich ihr geraten hatte weil dies noch keine Sexuelle belästigung laut deutschem recht ist soweit ich das beurteilen konnte und auch sonst keine straftat darstellt weil die tat nicht wiederholt auftrat es nicht anzuzeigen (weil wenig erfolgsaussichten)


es ist richtig das es keine sexuelle Belästigung ist, jedoch ist das seit vielen Jahren strafbar als Beleidigung, solche sachen wie an den Po passen, an die Brust fassen oder auch in den Schritt fassen wird oft unter dem Punkt Beleidigung auf sexueller Grundlage zusammengefasst und ist natrülich in Deutschland Strafbar.

Die Tat wird bestraft mit einer Geldstrafe.oder (sehr unwarscheinlich) Freiheitsstrafe bis zu 2Jahren Soweit der Täter strafrechtlich vor der Tat noch nicht in Erscheinung getreten ist, dürfte die Tat regelmäßig gegen eine Geldauflage eingestellt werden.

zur Rechtslage des Falles braucht man aber mehr Details
unter anderen ob es sich nur um ein Anwaltliches Schreiben handelt oder um eine richtige Anklage von der Staatsanwaltschaft

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go433117-48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die freundliche Hilfe. Das hat mir schon einmal sehr geholfen.
War doch etwas aufgeregter als ich dachte und mir lag zur Zeit des Posts nur ein kleiner Ausschnit vor(sry).

Es ist ein polizeilicher Fragebogen (der Kreispolizeibehörde) und für die falschen Aussagen von (B) und (D) liegen 2 Zeugen vor, die die Version von (A) stützen

(also sie gesagt hat, dass er ihr an den po gefasst hat und sie diese Aussage vor (D) niemals revidiert hat und auch keine Gelegenheit dazu hatte, selbst wenn sie gewollt hätte,wäre es unmöglich,weil (A) und (D) seit längerem keinen Kontakt hatten,weder schriftlich noch persönlich.
(C) und (E) sind auch bereit dies ausszusagen.

So nun zur eigentlichen erweiterten Frage, würde es sich denn in diesem Fall lohnen selber Anzeige zu erstatten? (wegen Beleidigung(Po anfassen)

und/oder der eigenen Verläumdung diese Sachen falsch dargestellt zu haben?

oder wie sollte rechtlich vorgegangen werden da es ausser ihrer Aussage keine Beweise für seine Tat vorliegen hat sie da überhaupt chancen? Oder helfen ihr die falschaussagen von (B) auf dem polizeilischen fragebogen da weiter?

Sollte sie sofort zum Anwalt gehen für ein antwort schreiben und ggf. eigener anzeige oder kann sie abwarten da die Anzeige abgewiesen werden könnte wenn sie eine einfache Antwort mit ihrer sicht der Dinge und Aussagen von (C) und (E) zurück schickt

und wie soll auf die Aufforderung zur Zeugenaussage reagiert werden.Undd wie soll auf die Aufforderung zur Zeugenaussage reagiert werden? Frist ist eine Woche? Und hier ist mir noch etwas komisches aufgefallen auf dem Äusserungsbogen der Beschuldigten wurde die Option durchgestrichen sich persöhlich bei der Polizei vernehmen zu lassen. (Waurm :???: )

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
auf dem Äusserungsbogen der Beschuldigten wurde die Option durchgestrichen sich persöhlich bei der Polizei vernehmen zu lassen. (Waurm :???


Hellsehen können wir leider auch nicht. Vielleicht ist der Sachbearbeiter direkt nach dem Schreiben in Urlaub gegangen, oder man ist bei der örtl. Polizei der Meinung, dass eine pers. Vernehmung wg. so einer "Kinderka***" Unsinn ist.

Ich persönlich würde schreiben, dass ich keine wahrheitswidrigen Tatsachen behauptet habe und das möglicherweise der Gesprächsinhalt zw. mir und C entweder falsch an D übermittelt wurde oder/und D das von C gehörte falsch an B übermittelt hat.

Mehr nicht! Keine weiteren Erklärungen dazu, was "wirklich" gesagt wurde, und was "vermutlich" weitergetrascht wurde. Nur das oben fett gedruckte. Und keine Gespräche mit C oder D darüber, die sich dann am Ende wieder zum Boomerang entwickeln.

Das Verfahren wird dann zu 99% mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 24.01.2016 12:25

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go433117-48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! ja das ganze ist schon ein bisschen :crazy:
aber wenn man persöhnlich noch nie mit Polizei und den anderen Instanzen zu tun hatte reagiert man manchmal
über weil man sich hilflos fühlt :augenroll: aber die klare Ansage hat mir auf jedenfall sehr weiter geholfen
und mich beruhigt! :respekt: Meine Sorgen sind fürs erste verweht und werden den Text auch so schreiben.

aber eine abschliessende frage habe ich noch da mir keine Foren etikette aufgefallen ist. Sollte ich folge fragen zur selben angelegenheit lieber in diesem Beitrag schreiben oder ist es lieber gesehen einen neuen zu verfassen da meine ersten fragen alle beantwortet sind und das thema fürs erste "beendet" ist? Vielen Dank noch mal an die bisherigen Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich folge fragen zur selben angelegenheit lieber in diesem Beitrag schreiben


Ja, auf jeden Fall...

1x Hilfreiche Antwort

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