hallo liebes forum, ich habe heute einen Brief gekriegt in dem steht das ich eine Strafe in Höhe von 700 euro zahlen muss weil ich eine Autotür zekratzt habe.
Die Geschichte:
Ich wurde festgenommen an einem Abend, Angetrunken, mit einem Kumpel.(wir waren in einem Park Spazieren und sie haben uns mit jemandem verwechselt wir wurden ausgefragt ob wir einen Kiosk ausgeraubt haben oder Bänke ins Wasser geschmissen haben/ beides war nicht der Fall,)
Mir würden Handschellen angesetzt und ich habe mich kooperativ verhalten.
Ich war während der Festnahme nicht in der Nähe des Autos, wobei man auch sagen muss der einzige Spitze gegenstand den ich hatte waren die Handschellen.
Ich war mit dem Rücken nicht in der Nähe des Polizeiwagens und wie gesagt ab dem Zeitpunkt wo ich die Handschellen anhatte wurde mir natürlich auch nicht erlaubt mich groß zu bewegen. Ich wurde von POlizisten ins Auto Gefüht und aus dem Auto geführt.
Ich hatte keine Möglichkeit dabei die Autotür zu beschädigen.
Es wurden an dem Tag keine Anmerkungen gemacht wie "Geh Weg vom Auto" oder mir wurde auch nicht am revier unterstellt ein Auto zerkratzt zu haben.(was dafür spricht das die Kratzer erst am nexten Tag endteckt wurden.)
Die Kratzer finden sich an einer stelle am auto und man Sieht sie Durch eine längere Bewegung verursacht wurden.
(häftiges kreisen mit etwas Spitzen)
Ich war nie nach der verhaftung, während oder vor der Verhaftung in der Nähe von der Tür, Mit meinen Handschellen, wie gesagt ich hatte keine Spitzen gegenstände dabei.
Nun weis ich nicht was ich tun soll, da es keine Beweise gegen mich gibt und ich aufjedenfall nix mit der Sache zu tun habe!
ich höffe mir kann jemand helfen!
(anmerken wollte ich noch das ich den Brief wegen dem Schaden erst 3 wochen bis 1 Monat danach gekriegt habe, Damit meine ich einen Brief das ich Schaden verursacht habe, der Brief mit den Kosten kam erst 2 wochen danach!
also 5-6 wochen nach dem vorfall!
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-- Editiert mayett am 17.10.2014 14:16
-- Editiert mayett am 17.10.2014 14:24
Falsche Anschuldigung durch Polizei
17. Oktober 2014
Thema abonnieren
Frage vom 17. Oktober 2014 | 14:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Falsche Anschuldigung durch Polizei
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2014 | 15:30
Von
Status: Praktikant (504 Beiträge, 343x hilfreich)
Hallo mayett,
quote:
eine Strafe in Höhe von 700 euro zahlen muss
bei "Strafe" gehe ich mal davon aus, dass das die Rechnung von der Reparatur des Schadens am Pkw ist, oder?
Wer etwas von dir im Rahmen des Schadenersatzes fordert, muss auch beweisen können, dass du für den Schaden verantwortlich bist.
Allerdings muss dir im Vorfeld keiner mitteilen, dass du einen Schaden verursacht hast und auch für die anschlie0ende Forderung gibt es keine Fristen, die einzuhalten sind.
Wenn du der Meinung bist, keinen Schaden angerichtet zu haben, würde ich mal nachfragen, warum sie denn auf dich gekommen sind.
Gruß
ice
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#2
Antwort vom 17. Oktober 2014 | 16:46
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ich denke eher, dass es sich um einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung handelt. Gegen den kann man innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt "Einspruch" einlegen. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, wo man seine Sicht der Dinge darlegen kann. Was dann am Ende dabei rauskommt muß man abwarten.
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2014 | 17:42
Von
Status: Praktikant (504 Beiträge, 343x hilfreich)
Hmmmm...., auch möglich.
Dennoch glaube ich, dass es sich dabei um die Forderung aus einer Rechnung hält:
quote:
das ich den Brief wegen dem Schaden erst 3 wochen bis 1 Monat danach gekriegt habe, Damit meine ich einen Brief das ich Schaden verursacht habe, der Brief mit den Kosten kam erst 2 wochen danach!
Na...., wir werden es erfahren, wenn sich der TE wieder meldet
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#4
Antwort vom 17. Oktober 2014 | 17:51
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:
das ich den Brief wegen dem Schaden erst 3 wochen bis 1 Monat danach gekriegt habe, Damit meine ich einen Brief das ich Schaden verursacht habe, der Brief mit den Kosten kam erst 2 wochen danach!
Brief 1: Beschuldigtenanhörung
Brief 2: Strafbefehl
oder
Brief 1: Strafbefehl
Brief 2: Zahlungsaufforderung der StA für den Strafbefehl
dazu würden auch die 2 Wochen passen (Rechtskraft)
Zumal er auch von "Strafe" schreibt und ein Schadenersatz ist keine Strafe.
Aber es ist schon richtig
quote:
Na...., wir werden es erfahren, wenn sich der TE wieder meldet
Aufklären wird nur er selbst es können.
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