Falsche Behauptung: Körperverletzung & Vergewaltigung

15. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Mehmet
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Behauptung: Körperverletzung & Vergewaltigung

Hallo, ich hatte eine Beziehung mit einer Arbeitskollegin. Wir waren etwa ein Jahr zusammen. Als es dann zu Ende war und sie zu ihrem Ex-Freund gegangen ist wollt ich nichts mehr mit ihr zu tun haben. Sie hat von mir noch ein Notebook gehabt, das nicht mir gehörte - sondern meiner Firma. Sie wollte es abkaufen, aber der Zuständige hat es bis heute nicht geschafft, das ding endlich abzuwickeln.
Jedenfalls habe ich sie in einer Mail angeschrieben, dass sie das laptop zurückgeben soll (mittlerweile arbeitet sie nicht mehr in der gleichen firma, aber ihre schwester). Sie fing dann an mich klein zu machen usw.. ich hab leider mitgemacht - so dass das ganze bis hin zu wüsten Beleidigungen von beiden seiten - ausgeartet ist.
Da ich kein Bock hatte die 200 € für das Laptop zu bezahlen bin ich danach kurzerhand zu Ihr nach Hause.
Ich hab geklingelt, sie war daheim und ich bin einfach rein und hab das Notebook unterm Arm genommen (es lag in einer Ecke).
Sie wollte die Polizei rufen und ich hab ihr gesagt sie kann das ruhig tun. Sie hat es aber nicht gemacht, sondern hat mir einen Schlag mit der Hand gegeben. Ich habe sie daraufhin nur beschimpft und wollte zur Türe raus. Sie hat dann weiterhin mich immer wieder mit der hand nach mir geschlagen und rumgeschubst. Ich hab ihr gesagt sie soll aufhören und hab sie nach hinten geschubst. Sie hat dann angefangen mit Händen und Füßen nach mir zu treten, so dass ich die ganze Zeit versucht habe ihre schläge abzuwehren. Ich hab sie mehrmals (3-4 mal) versucht in ihre wohnung zu schubsen - aber sie wollte nicht aufhören. Bis ich ihre beiden Hände festgehalten habe, so dass sie nichts mehr machen konnte... danach hab ich mich umgedreht und bin gegangen. Sie hat noch nach Hilfe geschrien und dann gesagt: "So jetzt habe ich genügend blaue Flecken, Danke, das gibt eine fette Anzeige." Kurz danach bekam ich einen Anruf von ihrer Freundin, die mich beschimpft hat, dass ich eine Frau geschlagen habe und dass es eine Anzeige gibt.
Sie hat mir auch gedroht mich wegen Vergewaltigung anzuzeigen. Sowas ist nie passiert.
Was soll ich nun tun und wie ist die glaubwürdigkeit vor Gericht?
Soll ich gleich zur Polizei?
Einen Anwalt nehmen?
Zum Arzt, ich hab Schürfungen / Kratzer am Arm und am Kopf eine ganz leichte Beule...
Was kann mir passieren?
Wäre für jede Antwort dankbar!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

(1) Ärztliches Attest

Generell ist es schon empfehlenswert, dass Sie sich Ihre Verletzungen von einem Arzt bescheinigen lassen. Das könnte spätere Probleme in der Beweislage verringern.

(2) Anzeige/Vorladung zur Polizei

Sollte es zur Anzeige durch Ihre Freundin kommen, so werden Sie eine Möglichkeit bekommen, sich diesbezüglich zu äußern. Sie werden dann bei der Polizei vorgeladen und werden befragt.

(3) Anzeige wegen Falscher Verdächtigung

Sollte Ihre Freundin sie wider besseres Wissen einer Straftat bezichtigen und Sie bei der Polizei diesbezüglich anzeigen, so haben Sie die Möglichkeit einer Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung gemäß §164 StGB .

(4) Glaubwürdigkeit vor Gericht

Die Glaubwürdigkeit vor Gericht ist schwer zu prognostizieren. Es kommt maßgeblich darauf an, wie die Hauptverhandlung verläuft:

- Auf das Verhalten der jeweiligen Person

- die Antworten/Widersprüche der jeweiligen Person

- die Schilderungen von dieser Person etc.

Sie sehen, dass man zu dieser Fragen wenig detailliertes sagen kann.

(5) Was sollen Sie tun?

Generell empfehle ich Ihnen erstmal abzuwarten, ob die angekündigten Anzeigen wirklich erstattet werden.

Lassen Sie sich Ihre Verletzungen von einem Arzt attestieren.

Einen Anwalt benötigen Sie erst, wenn Anzeige erstattet wurde und sich eine ernste Lage durch die falschen Anzeigen ergeben sollte. Eventuell ist die Angelegenheit ja schon im Vorfeld klärbar.

(6) Allgemeine Hinweise

Beachten Sie, dass die Anschuldigungen seitens Ihrer Ex-Freundin bewiesen werden müssen, bevor Sie verurteilt werden können. Auch eine Anklageerhebung bedeutet noch lange keine Verurteilung.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Exact! :)

Dem kann ich nichts hinzufügen :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mehmet
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, ich war gestern noch vorsichtshalber beim Arzt und hab mir ein Attest geben lassen.
Gerade eben habe ich erfahren dass sie nun doch Anzeige gestellt hat: Hausfriedensbruch, körperliche Gewalt und Beleidigung

Was ich vergessen hatte zu schreiben, sie nimmt seit ihrem 14. Lebensjahr Drogen - es hat damals alles angefangen weil ich ihr helfen wollte und nun da ihr Ex-Freund zu dem sie wieder zurück ist - wieder im Knast gelandet ist, ist ihr alles egal... das ist wirklich ein Elend.

Ich weiß echt nicht was ich machen soll!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mehmet
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich noch fragen wollte, wenn Sie die Anzeige zurücknimmt - würde die Polizei in eigener Sache eine Anzeige stellen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

die Anzeigen wegen Körperverletzung gemäß §223 I StGB , Hausfriedensbruchs gemäß §123 StGB und Beleidigung gemäß §185 StGB sind Antragsdelikte . Das heisst, dass diese nur auf Antrag verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft würde weiter ermitteln, wenn diese das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in Ihrem Fall bejahen würde.

Mit freundlichen Grüßen,

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

>Ich hab geklingelt, sie war daheim und ich >bin einfach rein und hab das Notebook >unterm Arm genommen (es lag in einer >Ecke).

....wollen doch mal im Schnelldurchlauf prüfen, ob nicht räuberischer Diebstahl in Frage kommt, hinsichtlich der körperlichen Auseinandersetzung, die folgte?

Wie Mehmet bereits erklärte, gehört im das Notebook nicht. Er hatte auch nichts mehr damit zu tun. Der Firmenmensch "hatte nur es nur noch nicht auf die Reihe bekommen, dass Geschäft abzuwikeln", er wußte folglich wo das Teil ist.

Abgesehen von der möglichen falschen Behauptung der Dame....

..bei mir würde keiner ungestraft in die Wohnung kommen und sich ein Teil nehmen, welches vielleicht nach seiner Meinung ihm gehört.

ohne freundlichen Gruss :-))

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mehmet
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@belle
...es hat nicht nach "meiner Meinung" mir gehört, sondern der Firma. Hätt ich es nicht geholt - müsste ich es bezahlen und das wollte ich nicht einsehen. Ist das so schwierig zu kapieren?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mehmet
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Jedenfalls haben wir uns beide getroffen und uns dahingehend geeinigt das ganze zu vergessen. Sie hat die Strafanzeige zurückgenommen.
Die Anzeige an sich wird trotzdem zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet...
Ich wurde von der Polizei angerufen, ob ich diesbezüglich eine Aussage machen will.
Soll ich eine Aussage machen? Wir wollen beide das das ganze aufhört und werden uns in Zukunft aus dem Weg gehen...
Doch sollte es bis zum Gericht kommen, so sehe ich mich irgendwie gezwungen über Ihre Drogenprobleme und alles zu reden...das will ich aber nicht. Ich möchte sie nicht unnötig mit einer Aussage belasten.
Kann Sie Ihre Aussage auch zurückziehen? oder was wäre hier ratsam???

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das sie die Strafanträge zurückgezogen hat, ist ja schon mal ganz gut. Sollte die StA nicht noch ein Offizialdelikt (räuberischer Diebstahl) "wittern", dürfte die Sache wohl ohne Gerichtsverhandlung abgehen.

so sehe ich mich irgendwie gezwungen über Ihre Drogenprobleme und alles zu reden...

Bei diesem Satz, lieber Mehmet, sehe ich mich "irgendwie gezwungen", daß mir gleich der "Hut hochgeht". Wie Du der "Fußzeile" meiner postings entnehmen kannst, arbeite ich in der Drogenhilfe, weiß also in diesem Punkt wovon ich rede. Vorab sei gesagt: Es gibt unter Drogenhabhängigen (gerade wenn Heroin oder Kokain/Crack im Spiel ist) jede Menge Leute, die "ihre Großmutter verkaufen würden" um an Stoff zu kommen, also jede Menge Straftaten begehen, lügen, betrügen, Freunde und Familie beschei.ssen usw. Das alles ist zieml. mies und ich will das auch keineswegs gutheißen,
aber noch mieser ist es, eine Kranheit (und nichts anderes ist eine Drogenabhängigkeit) als Druckmittel zu benutzen. Zumal Du absolut nichts davon hättest . Denn: mal angenommen, es liegt tatbestandlich ein "räuberischer Diebstahl" vor, glaubst Du wirklich, daß der dann weniger schlimm ist, oder weniger bestraft wird, wenn das "Opfer" drogenabhängig ist? Nein, daß ist -Gott sei dank- nicht so ! Wie "belle" schon sagte: Du hattest -lt. Gesetz- kein Recht, in die Wohnung zu marschieren und Dir den Laptop zu nehmen. Von Rechts wegen hättest Du die Herausgabe anmahnen müssen, und zur Not auf herausgabe Klagen müssen. Deine offensichtliche Einstellung, daß man das bei Drogenabhängigen aber ruhig per Selbstjustiz machen kann, halte ich für zieml. daneben. Ich hoffe einfach mal, daß Du den oben zizierten Satz geschrieben hast, ohne vorher gründlich darüber nachzudenken.



-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mehmet
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Bob,

ich hab mich hier wohl falsch ausgedrückt... es war falsch so zu handeln - das weiß ich mittlerweile.
Was ich oben ausdrücken wollte, war nicht dass ich ihr mit ihrer "Krankheit" drohen will!
Mir wäre es auch recht, wenn sie bei der Wahrheit bleibt und alles so schildert wie es war und nicht anders.
- Sie behauptet ich hätte ihr das Notebook geschenkt, das stimmt nicht. Ich habe ihr vieles geschenkt und diese Sachen habe ich nicht zurückverlangt, obwohl sie einen höheren Wert haben.
- Sie behauptet ich hätte sie geschlagen, dass stimmt auch nicht - sie wollte mich nicht rauslassen und hat auf mich losgeschlagen. Was hätte ich tun sollen? Ich musste sie wegschubsen und das mehrmals...

Ich wollte mit dem Satz: "so sehe ich mich irgendwie gezwungen über Ihre Drogenprobleme und alles zu reden..." nur zum Ausdruck bringen, dass ich vor Gericht das ansprechen werde / muss.

Wie schon erwähnt wurde geht es vor Gericht auch um die "Glaubwürdigkeit" - und nur darum geht es mir.

Ihr damit gedroht habe ich nicht und werde es auch nicht tun.

"Deine offensichtliche Einstellung, daß man das bei Drogenabhängigen aber ruhig per Selbstjustiz machen kann, halte ich für zieml. daneben."
Das hat mit Drogenabhängigen nichts zu tun. Sie hat mich ein Jahr lang wie Dreck behandelt und ich wollte einfach alles abschliessen. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass sie das Notebook nicht hergibt - wenn ich vor der Tür stehe - und das ganze dann so ausartet.

Ich wollte ihr helfen mit ihrem Drogenproblem aber leider habe ich hier versagt. Ich bin nicht dagegen angekommen, besonders weil sie eine freundin hat, die sie tatkräftig unterstützt. Zum Schluss wird man als "clown" hingestellt (ihre Worte) - an den sie sich ausgelassen hat...

Aber ist schon gut, ich bin selber schuld - was habe ich mir auch dabei gedacht! Ich habe ihr das Laptop gegeben und hätte es vergessen sollen...

Danke für Deine ehrliche Art zu schreiben Bob

Gruß, Mehmet

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, sicher hättest Du den Laptop nicht "vergessen" sollen. Nur die Art und Weise des "Zurückholens" war falsch. Aber das weißt Du ja mitlerweile selber. Die anderen Sachen wie wegschubsen waren sicher legitm, wenn sie Dich angegriffen hat.

Nun gut, es hat sich -wie es aussieht- ja zum guten gewendet. Du hast den Laptop wieder, und sie hat die Strafanträge zurückgezogen.

Ich bin froh, daß Du die Sache mit der Drogenabhängigkeit doch nicht so siehst, wie ich dachte.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

zivilrechtlich nennt man dieses "Zurückholen" Verbotene Eigenmacht gemäß §858 BGB .

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen