Falsche Beschuldigung wegen Vergewaltigung. Was droht bei "Selbstanzeige"

12. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Villingen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Beschuldigung wegen Vergewaltigung. Was droht bei "Selbstanzeige"

Hallo zusammen,

ich hätte eine kleine Frage und möchte das an einem Beispiel erfragen:

Eine junge Frau trifft vor der Polizei die Aussage, dass ihr Ex-Partner sie vergewaltigt hat. Sagt aber gleichzeitig, dass sie dem nicht nachgehen möchte. Die Kripo muss natürlich trotzdem ermitteln.

Der Mann hat Beweise, dass es sich um eine Falschaussage handelt und bittet die Frau das vor der Polizei auch nun so zu sagen. Die Frau bittet darum, das nicht zu tun, da sie Angst vor den möglichen Strafen hat und möchte dass das Verfahren ausläuft und versichert alles dafür zu tun.

Jetzt zur Frage:

Was für realistische Strafen würden in diesem Fall auf die Frau zukommen, wenn sie am Folgetag oder zwei Tage später bei der Polizei die Falschaussage eingestehen würde?

Schonmal vielen Dank!

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Sie nicht vorbestraft ist, maximal eine kleine Geldstrafe.

Wenn die Wahrheit am Ende sowieso heraus käme, würde jedes weitere verzögern die Sache nur schlimmer machen. Jede Nach-Vernehmung bei der Polizei, bei der die Lüge aufrechterhalten wird, wäre eine erneute falsche Verdächtigung und eine Falschaussage vor Gericht würde dann schon empfindlich teuer werden. Freiheitsstrafe ab 3 Monate aufwärts plus Auferlegung der Verfahrenskosten.

Wenn die Angelegenheit also erst zwei oder drei Tage her ist, sollte man schnellstens zur Polizei gehen und die Sache richtig stellen, wenn man möglichst glimpflich aus der Sache herauskommen möchte.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Villingen123):
Eine junge Frau trifft vor der Polizei die Aussage, dass ihr Ex-Partner sie vergewaltigt hat. Sagt aber gleichzeitig, dass sie dem nicht nachgehen möchte. Die Kripo muss natürlich trotzdem ermitteln.
Sehr unglaubwürdig. Warum geht die Frau dann zur Polizei, wenn diese dem Vorwuf nicht nachgehen sollen?

Zitat (von Villingen123):
Der Mann hat Beweise, dass es sich um eine Falschaussage handelt und bittet die Frau das vor der Polizei auch nun so zu sagen.
Dann soll der Mann die Beweise der Polizei vorlegen.

Zitat (von Villingen123):
Was für realistische Strafen würden in diesem Fall auf die Frau zukommen, wenn sie am Folgetag oder zwei Tage später bei der Polizei die Falschaussage eingestehen würde?
Erstmal keine. Die Polizei wird trotzdem ermitteln, da das mutmaßliche Opfer eventuell unter Druck die Aussage zurückziehen wollte.

Stellt sich die Sache dann als Lüge heraus, dann dürfte es sich um das Vortäuschen einer Straftat handeln. Gem. § 145d StGB Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Villingen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wenn Sie nicht vorbestraft ist, maximal eine kleine Geldstrafe.

Wenn die Wahrheit am Ende sowieso heraus käme, würde jedes weitere verzögern die Sache nur schlimmer machen. Jede Nach-Vernehmung bei der Polizei, bei der die Lüge aufrechterhalten wird, wäre eine erneute falsche Verdächtigung und eine Falschaussage vor Gericht würde dann schon empfindlich teuer werden. Freiheitsstrafe ab 3 Monate aufwärts plus Auferlegung der Verfahrenskosten.

Wenn die Angelegenheit also erst zwei oder drei Tage her ist, sollte man schnellstens zur Polizei gehen und die Sache richtig stellen, wenn man möglichst glimpflich aus der Sache herauskommen möchte.


Schonmal vielen Dank!

Bei ihrem Ex-Partner wurden am gleichen Tag die Spuren gesichert. Gleichzeitig Bildmaterial sichergestellt, was Stunden zuvor eine sexuelle Belästigung zeigt, welche die Frau an ihrem Partner begeht.

Die Ex-Partnerin leider aber an einer psychischen Krankheit (Borderline-Persönlichkeitsstörung) und bittet ihren EX-Partner immer und immer wieder nun das Verfahren einfach laufen zu lassen und dass es dann eingestellt wird...er hätte von ihr nichts zu befürchten ... sie will das, da sie Angst vor den Strafen einer Falschaussage hat.

Der Man fühlt sich dadurch extrem unter Druck gesetzt, da er einfach nur noch "Frieden" haben möchte.

Das mal zum Hintergrund.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Stellt sich die Sache dann als Lüge heraus, dann dürfte es sich um das Vortäuschen einer Straftat handeln.


Nö, um falsche Verdächtigung, § 164 StGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Villingen123):
und bittet ihren EX-Partner immer und immer wieder nun das Verfahren einfach laufen zu lassen und dass es dann eingestellt wird...


Ich kann mich letztlich nur wiederholen.

Selbst wenn es eingestellt wird, wird man die Frau belangen wenn rauskommt dass sie gelogen hat.

Was will der Mann denn tun? Mit seinen Unschulds-Beweisen (wie die auch immer aussehen) hinter dem Berg halten und eine Anklage riskieren? Das wäre nun das Dümmste was man tun könnte.

Was will die Frau im weiteren Verfahrensverlauf aussagen, wenn sie z.B. von der Polizei Nachvernommen wird? Wieder lügen? Das wäre dann eine neue Straftat. Die Wahrheit sagen? Dann kann sie das auch gleich tun.

Zitat (von Villingen123):
sie will das, da sie Angst vor den Strafen einer Falschaussage hat.


Dann hätte sie keine Falschaussage tätigen dürfen. Wie gesagt: Hier ist max. eine kleine Geldstrafe zu erwarten. Mglw. wird auch aufgrund der psychischen Erkrankung wegen geringer Schuld eingestellt.

Zitat (von Villingen123):
Der Man fühlt sich dadurch extrem unter Druck gesetzt, da er einfach nur noch "Frieden" haben möchte.


Dann sollte er seine Beweise der Polizei vorlegen. Ein § 177, Abs. 6 StGB-Vorwurf ist ja nun kein Kinderspiel. Mindeststrafe = 2 Jahre Knast.

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