Falsche Verdächtigung, Straftat unter falschen Namen gemeldet

26. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)
Falsche Verdächtigung, Straftat unter falschen Namen gemeldet

Hallo,
folgende Situation:

A sieht wie sein Nachbar B mehrere Katzen in der Regentonne ertränkt und anschließend im Garten vergräbt. Er meldet dies unter falschen Namen beim Ordnungsamt. Seinen echten Namen gibt er nicht an um Streit mit B zu vermeiden. Ist die Verwendung eines falschen Namens eine Straftat? Bzw. in diesem Fall gerechtfertigt?

Das Ordnungsamt sucht daraufhin B auf. B streitet die Tat ab.

Daraufhin wird gegen A Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstattet. 1 Jahr nach der Tat wird A zur Vernehmung auf das Polizeirevier gebeten.

Hat sich A hier strafbar gemacht? Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte und A dort unter Eid aussagt, dass die Tat sich so ereignet hat und er auch die exakte Stelle benennen kann wo die Katzen begraben liegen, könnte A dann verurteilt werden ohne, dass nach den Katzen gegraben wird? Schließlich würden die Katzen ja die Unschuld von A beweisen.

MfG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Woher weiß man denn, wer der Anzeigenerstatter war? Wenn das alles doch unter falschem Namen erfolgte?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

A kann gar nicht " unter Eid" aussagen - A ist nämlich der/die Angeklagte. Im Übrigen ist das hier kein Hellseherforum: Die Ergebnisse von Strafverfahren, gerade bei gegensätzlichen Aussagen, kann man nicht vorhersagen. Aber grundsätzlich ist eine Verurteilung von A nicht auszuschließen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Sternenbande):
Ist die Verwendung eines falschen Namens eine Straftat? Bzw. in diesem Fall gerechtfertigt?


1. Nein
2. Entfällt aufgrund 1. bzw. ist keine Frage des Strafrechts.

Zitat (von Sternenbande):
Daraufhin wird gegen A Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstattet. 1 Jahr nach der Tat wird A zur Vernehmung auf das Polizeirevier gebeten.


Wie das, wo er doch unter falschem Namen Anzeige erstattet hat?

Zitat (von Sternenbande):
Hat sich A hier strafbar gemacht?


Nicht wegen der Anzeige unter Angabe eines falschen Namens. Wenn er B wissentlich falsch beschuldigt hat schon.

Zitat (von Sternenbande):
Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte und A dort unter Eid aussagt,


Das wird nicht geschehen, da Angeklagte nicht vereidigt werden können (s. mümmel)

Zitat (von Sternenbande):
Schließlich würden die Katzen ja die Unschuld von A beweisen.


Nee, das würde nur beweisen, dass da tote Katzen liegen. Wer die da vergraben hat und wie, wann und durch wen sie zu Tode kamen, wäre weiterhin völlig offen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Sternenbande):
Daraufhin wird gegen A Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstattet. 1 Jahr nach der Tat wird A zur Vernehmung auf das Polizeirevier gebeten.
Wie das, wo er doch unter falschem Namen Anzeige erstattet hat?


Weil A dem Ordnungsamt seine (alte) Handynummer mitgeteilt hat.

Zitat:
Nee, das würde nur beweisen, dass da tote Katzen liegen. Wer die da vergraben hat und wie, wann und durch wen sie zu Tode kamen, wäre weiterhin völlig offen.


Man könnte aber schon davon ausgehen, dass die Katzen dem Grundstücksbesitzer gehören. Außerdem waren die Katzen gechipt. Die Todesursache würde eine Obduktion ergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Sternenbande):
Weil A dem Ordnungsamt seine (alte) Handynummer mitgeteilt hat.


Das war natürlich sehr geschickt.

Zitat (von Sternenbande):
Die Todesursache würde eine Obduktion ergeben.


Nur das man die Katzen nicht obduzieren wird, weil sich auch dadurch nicht klären lässt, wer sie getötet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Nee, das würde nur beweisen, dass da tote Katzen liegen. Wer die da vergraben hat und wie, wann und durch wen sie zu Tode kamen, wäre weiterhin völlig offen.


Du hast da natürlich Recht. Wobei du halt vielleicht auch sagen solltest, dass es natürlich schon ein starkes Indiz sein könnte, dass die Verdächtigung nicht zu Unrecht erfolgt ist, wenn das was damals angegeben wurde (im Garten vergraben), dann zutrifft.

Natürlich könnte man auch daran denken dass der Beitragersteller die Katzen getötet, da vergraben und den Nachbarn angezeigt hat. Das ist schon klar. Für so eine "Intrige" sollte dann auch vielleicht ein "Grund" oder "Anlass" vorliegen, ansonsten ist es halt schwer zu erklären, warum sowas gestartet werden sollte.

Und nach Ockhams Rasiermesser ist halt die erste Variante vielleicht die wahrscheinlichere.

-- Editiert von Dirrly am 26.02.2021 21:53

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Und nach Ockhams Rasiermesser ist halt die erste Variante vielleicht die wahrscheinlichere.


Es reicht, wenn die erste Variante eine mögliche ist, denn dann müsste die Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung nachweisen, dass es nicht so war.

Blöd wäre es natürlich, wenn der Nachbar nach dem Erscheinen des Ordnungsamtes die Katzen wieder ausgegraben hat und anderweitig entsorgt hat.

Außerdem war es ungeschickt, dass nicht bereits in der ursprüngliche Anzeige genau angegeben wurde, wo die Katzen vergraben wurden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.528 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen