Falscher Ausweis

17. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Totmak0r
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Falscher Ausweis

Moin,

Person A macht eine Party.
Person B(16Jahre) leiht sich einen Ausweis von jemanden und geht dann auf die Party des A mit einem Ausweis auf dem B 18 ist.
Um 1.00Uhr kommt die Polizei und machen Kontrollen und merken das Person B einen falschen Ausweis hat.
Hat der Veranstalter irgendwelche Strafrechtlichen oder Zivilrechtlichen Folgen zu erwarten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn die nötige Sorgfalt bei der Kontrolle nicht stattgefunden hat, dürften wohl Jugendschutzbestimmungen greifen. Eine Straftat ist da jedoch nicht dabei, eher eine OWi.
Ob das Vorweisen eines 'falschen' Ausweises eine Täuschung im Rechtsverkehr ist, durch die sich der B möglichweise strafbar macht, müßte man prüfen.

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Totmak0r
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Abi Feier. Also wir mieten einen Club und wir kontrollieren die Ausweise+reißen Eintrittskarten ab.

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