Moin,
Person A macht eine Party.
Person B(16Jahre) leiht sich einen Ausweis von jemanden und geht dann auf die Party des A mit einem Ausweis auf dem B 18 ist.
Um 1.00Uhr kommt die Polizei und machen Kontrollen und merken das Person B einen falschen Ausweis hat.
Hat der Veranstalter irgendwelche Strafrechtlichen oder Zivilrechtlichen Folgen zu erwarten?
Falscher Ausweis
17. März 2007
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Frage vom 17. März 2007 | 12:46
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Falscher Ausweis
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#1
Antwort vom 17. März 2007 | 13:06
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Wenn die nötige Sorgfalt bei der Kontrolle nicht stattgefunden hat, dürften wohl Jugendschutzbestimmungen greifen. Eine Straftat ist da jedoch nicht dabei, eher eine OWi.
Ob das Vorweisen eines 'falschen' Ausweises eine Täuschung im Rechtsverkehr ist, durch die sich der B möglichweise strafbar macht, müßte man prüfen.
#2
Antwort vom 17. März 2007 | 13:28
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 17. März 2007 | 13:53
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Abi Feier. Also wir mieten einen Club und wir kontrollieren die Ausweise+reißen Eintrittskarten ab.
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