Falscher Tatvorwurf im Strafbefehl - mündliches Urteil richtig - schriftliches wieder genauso falsch

11. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Tatvorwurf im Strafbefehl - mündliches Urteil richtig - schriftliches wieder genauso falsch

Hallo zusammen,

ich habe das Gefühl, es geht bei Gerichten nicht mit rechten Dingen zu. Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.

Ich hatte notfallmäßig eine spontane Auto-Übernachtung.

Ich stellte das Fahrzeug auf einem Feldweg ab, der von einer Straße
abging. Mit Blick zur Straße, ca. 3 Meter entfernt. Um Schlafen zu können, trank ich Bier (im Auto). Dann wurde ich vom Scheinwerferlicht eines
Polizeifahrzeugs aus dem Schlaf gerissen.

Kaum wach und geblendet, sprang mein Autofahrer-Automatismus an: ich steh im Weg, muss Platz machen. Ich fuhr 1 Meter auf diesem Feldweg und sah dann Menschen auf mein Fahrzeug zukommen, was mir zusätzlich Angst machte, da
ich durch die Blendung nicht einmal gleich erkennen konnte, dass es Polizisten sind.

Die Polizisten klopften an der Scheibe. Ich ließ sie herunter. Da ich im geschlossenen Auto Bier getrunken hatte, konnte man das natürlich mehr als klar riechen. Ich sollte pusten, genau 1,1 Promille.

Der Polizeiwagen stand leicht schräg, er war von links gekommen - nach dort ging es bergauf.

Im Polizeibericht stand dann "Wir fuhren die Straße xy hinunter [meint hier bergab] und sahen die Beschuldigte rechtsseitig parkend [… der Rest wie von mir geschildert]

Im Strafbefehl Beschuldigte und Polizei VERTAUSCHT! "Die Beschuldigte fuhr unter anderem die Straße xy HINUNTER."

Zum Tathergang gab es in der Akte auch NUR den Polizeibericht. Also andere Fehlerquellen sind ausgeschlossen.

Einspruch. Mündliche Verhandlung, richtig gestellt, Polizei war auch noch mal da. Richterin plädierte auf Freispruch - passiert in aller Regel auch in solchen Fällen, gibt ganz viele Urteile dazu. Staatsanwalt wollte nicht, na ja, Pech gehabt. Er forderte noch, dass ich mich verpflichte, keine Revision einzulegen.

Im schriftlichen Urteil steht dann wieder der falsche Tatvorwurf. Mit dem Zusatz, ich wäre dieser Tat überführt worden, hätte es eingeräumt!

Meine Anwältin sagte, die können reinschreiben, was sie wollen. Ich habe dadurch mein Vertrauen in diesen Staat verloren.

Aber ist das wirklich alles so richtig?
Warum gibt es keine Verpflichtung für korrekte Urteile?

Hat man Anspruch, die Gerichtsakte mal zu sehen?

-- Editiert von User am 11. Juli 2024 21:45

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124077 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Richterin plädierte auf Freispruch

Garantiert nicht ...



Zitat (von rhabarber-kuchen):
Meine Anwältin sagte, die können reinschreiben, was sie wollen

Wenn die Anwältin das tatsächlich so gesagt hätte, dann sollte sie einfach ihre Zulassung zurückgeben.



Zitat (von rhabarber-kuchen):
Aber ist das wirklich alles so richtig?

Man ist besoffen Auto gefahren (absolute Fahruntüchtigkeit und damit als Fahrzeugführer ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen), dafür wurde man verurteilt.

Ob die Straße auf der man die Tat beging hinauf oder hinunter führte, dass ist da genauso irrelevant wie die Farbe der Straße oder ob die Beamten korrekt geputzte Schuhe hatten oder eine Dienstmütze auf dem Kopf hatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34016 Beiträge, 5876x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Falscher Tatvorwurf
Welcher denn?
Zitat (von rhabarber-kuchen):
hätte es eingeräumt!
Was hast du eingeräumt?
Zitat (von rhabarber-kuchen):
Ich habe dadurch mein Vertrauen in diesen Staat verloren.
Hmm, aber oben beginnst du mit ...vor Gericht und auf hoher See... :wink:
Zitat (von rhabarber-kuchen):
Im schriftlichen Urteil steht dann wieder der falsche Tatvorwurf.
Welcher denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39368 Beiträge, 14147x hilfreich)

Die Richterin plädiert nicht. Die Richterin hat ein Urteil verkündet. Entscheidend ist der Tenor, und dann die Begründung. Möglicherweise hat sie vor der Verkündung vorgetastet, ob eine Einstellung möglich ist. Dieses Vortasten geschieht ja sehr, sehr häufig, bis fast immer.

Und - nicht nur ich würde wahrscheinlich gerne eines der vielen Urteile sehen, bzw. eine Quellenangabe (das nennt man Aktenzeichen) haben, in welchem die Richterin plädiert, auf Freispruch, und hinterher auch noch in Personalunion das Urteil schreibt. Nur Mut!

wirdwerden

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

Möglicherweise hat sie vor der Verkündung vorgetastet, ob eine Einstellung möglich ist. Dieses Vortasten geschieht ja sehr, sehr häufig, bis fast immer. Genau - und dann ist sie an der Staatsanwaltschaft gescheitert, wie die TE schrieb. Man darf halt "Einstellung" und "Freispruch" nicht verwechseln - freisprechen kann ein Richter immer, nur wollte er bzw. sie das hier offenbar nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1375 Beiträge, 229x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Die Beschuldigte fuhr unter anderem die Straße xy HINUNTER


Du hängst dich an der Formulierung auf?
Bei uns in der Gegend fährt man grundsätzlich eine Straße hinunter. Das bedeutet soviel wie "entlang". Völlig egal, ob die Straße bergab oder bergauf befahren wird.

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#6
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell
@Schalkefan

Ich hänge mich NUR an Falschbehauptungen auf. Ich bin KEINERLEI befestigte Straßen alkoholisiert gefahren. Nur 1 Meter auf einem Feldweg. Mit dem "Straße xy hinunter" wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass das Gericht den Wortlaut so aus dem Polizeibericht übernommen hat - nur, dass dies dort eine Handlung der Polizei beschreibt. Falsch gelesen!

@Harry van Sell
@wirdwerden
@muemmel
Das war jedenfalls irgendetwas mit "komplett Fallenlassen". Sie sagte sie würde das tun und blickte daraufhin zum Staatsanwalt. Ich habe das Wort plädieren doch nur umgangssprachlich benutzt! Besser formuliert: sie sprach sich dafür aus, ist das in Ordnung?

@Anami
Der Tatvorwurf, ich wäre die Straße xy alkoholisiert heruntergefahren ist SCHLICHT FALSCH. Die Polizei ist die Straße heruntergefahren, bevor sie mich PARKEND entdeckte. Falsch gelesen!
Ich habe das eingeräumt, was ich wirklich getan habe - und im Polizeibericht steht NICHTS anderes und von der Polizei wurde das ja auch noch mal mündlich wiederholt.

In der mündlichen Verhandlung war ja alles in Ordnung. Aber im schriftlichen Urteil steht wieder derselbe Quatsch wie im Strafbefehl. Wenn da noch steht, ich hätte den Quatsch eingeräumt, setzt das dem die Krone auf. Aus dem falschen Strafbefehl wurde eine Falschaussage über das, was ich - und alle anderen, sogar die Polizei - in der Verhandlung gesagt haben. Aus einfach falsch wurde doppelt falsch.




-- Editiert von User am 14. Juli 2024 12:38

-- Editiert von User am 14. Juli 2024 13:13

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#7
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier geht vieles durcheinander. Ich versuche das noch mal klarer zu schildern:

1. Tatvorwurf Polizei
 "WIR FUHREN die Straße xy HERUNTER und entdeckten die Beschuldigte rechtsseitig PARKEND."
- ich stand NICHT am Straßenrand, sondern ein paar Meter davon entfernt auf einem Feldweg - was in der Verhandlung von den Polizisten dann selbst auch so konkreter geschildert wurde.
"Als wir das Auto abstellten, ließ die Beschuldigte den Motor an und fuhr langsam ein Stück, hielt aber an, als wir uns dem Fahrzeug näherten, öffnete aber erst nach Klopfen das Fenster." - Alles korrekt! Durch die Blendung konnte ich nicht erkennen, dass es ein Polizeifahrzeug ist - ich dachte, wieso will denn jetzt mitten in der Nacht hier jemand rein, jetzt muss ich auch noch Platz machen. Dasselbe mit der Blendung, als dann Menschen auf mein Auto zuliefen, die ich erst genauso wenig als Polizisten erkennen konnte, und ich hatte erst mal eher Angst, was passiert hier gerade, was wollen diese Menschen.
2. Tatvorwurf Strafbefehl
 "DIE BESCHULDIGTE fuhr u. a. die Straße xy alkoholisiert hinunter"
- Wortlaut exakt identisch zum Polizeibericht - nur Personen vertauscht und der Zusatz "u.a." - ich habe aber ÜBERHAUPT keine Straße alkoholisiert befahren, sondern diesen einen Meter auf dem UNBEFESTIGTEN FELDWEG - hier hört es sich so an, als ich hätte alkoholisiert eine Rundreise quer durch die Stadt gemacht - nur, weil der Polizeibericht nicht richtig gelesen wurde
3. Tatvorwurf schriftliches Urteil
 Copy und Paste vom Strafbefehl. Obwohl das mündliche Urteil anders war! Und dann steht da auch noch ich hätte das zugegeben, also quer durch die Stadt - das ist ja die nächste Falschbehauptung. Und ich wäre dieser Tat überführt worden - ich habe NIE etwas verschwiegen, ich habe ursprünglich überhaupt nur Einspruch erhoben, weil ich den Tatvorwurf so dreist daneben fand!
4. Zur Richterin: Sie sagte jedenfalls irgendetwas mit "ganz fallen lassen" und blickte zum Staatsanwalt, der deutlich machte, dass er nicht mitgeht. Den Führerschein bekam ich auch direkt im Gerichtssaal zurück.
5. Bitte mal googeln "kurze strecke Trunkenheit urteil" - z.B. AG Verden, Beschluss v. 04.12.2013, 9a Gs 924 Js 43392/13
6. Auch Augenblicksversagen kommt in Betracht - ich bin ja nur losgefahren, weil irre äußere Umstände mich aus dem Schlaf gerissen hatten - ich hatte ja EXTRA den EINSAMEN Feldweg gewählt, um weit weg vom Verkehrsgeschehen zu sein - wie soll ich ahnen, dass Polizisten dort mitten in der Nacht PARKENDE Autos kontrollieren wollen, auf so etwas kommt man ja gar nicht.

-- Editiert von User am 14. Juli 2024 12:31

-- Editiert von User am 14. Juli 2024 12:39

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#8
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 14. Juli 2024 12:32

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34016 Beiträge, 5876x hilfreich)

Den Führerschein darfst du behalten, die Richterin hat ein Urteil gesprochen und dann etwas schriftliches verfasst.

Nun mach doch bitte nicht so ein Geheimnis draus. :grins:
1. Welche Strafe hast du bekommen?
2. Willst du dich gegen das schriftliche Urteil wehren?
3. Wann ist der ungeheuerliche Vorfall am Wegesrand passiert?

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Hier geht vieles durcheinander.
Genau!! Man kann es kaum sortieren.

Oder kurz gefragt: Was willst du erreichen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1375 Beiträge, 229x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
ich stand NICHT am Straßenrand, sondern ein paar Meter davon entfernt auf einem Feldweg


Und wie ist man in den Feldweg reingekommen? Hast du das Auto geschoben? (Ironie)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Ich stellte das Fahrzeug auf einem Feldweg ab, der von einer Straße
abging. Mit Blick zur Straße, ca. 3 Meter entfernt. Um Schlafen zu können, trank ich Bier (im Auto).

Tja, und das werden die Beamten wohl nicht geglaubt haben, dass du ERST Bier getrunken hast, NACHDEM du das Auto in den Feldweg gefahren hast. Viel eher gingen sie wohl davon aus, dass du bereits vorher getrunken hast und dann im alkoholisierten Zustand,
Zitat (von rhabarber-kuchen):
Straße xy hinunter

Um überhaupt erst zum Feldweg zu kommen

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#11
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Schalkefan
Ich hatte schon am Anfang geschrieben, dass ich lediglich Alkohol getrunken hatte, um Schlafen zu können. Ich habe ZUERST versucht zu schlafen, bin DANN noch mal los zu einer Tankstelle und habe Bier gekauft. DIESE Reihenfolge.

Ich verstehe diese Fragen nicht. Das wurde ich nicht mal in der Verhandlung gefragt, war nie Thema. Heißt das, wenn jemand ein Kaugummi geklaut hat, dann MUSS er ganz zweifelsfrei den Mord xy begangen haben, dafür verurteilen wir ihn gleich mit. Was ist das für eine Argumentation? Wenn Gerichte tatsächlich so handeln, macht mir das noch mehr Angst.

Geht es nur einzig nur um Meinung oder ist spielt auch die Wahrheit eine Rolle?

@Alumi
Ich würde, wenn es geht, den Tatvorwurf im Urteil noch richtig stellen. Weil er mich in ein falsches Licht rückt. Ein Urteil ist ein Dokument. Nehmen wir nur mal an, ich hätte irgendeinen anderen Prozess, sei es Zivilprozess. Schauen die nicht nach, ob man schon mal verurteilt wurde? Und gerade wenn ich die Antwort von Schalkefan so lese, kommt man auch noch sehr schnell in den Bereich, falsch verdächtigt zu werden, EINZIG und ALLEIN weil das Handeln ungewöhnlich wirkt und nicht ins Schema F passt. Wenn da jemand liest, dass ich Recht und Gesetz so missachte, und quer durch ne halbe Stadt fahre, bin ich vielleicht auch noch Kandidat für etwas anderes. Ist es denn nicht wichtig, dass Urteile einfach richtig sein MÜSSEN???

Sie attestieren mir irgendwo auch eine bestimmte Eigenschaft, werden jedenfalls so behandelt.

Ich hatte Führerschein-Entzug für satte 10 Monate - entsprechend des falschen Tatvorwurfs - bekam ihn aber in der Verhandlung direkt zurück. Und eine saftige Geldstrafe, die wurde aus dem Strafbefehl übernommen. Darum gehts mir aber nicht - eigentlich wie von Anfang an nur der FALSCHE TATVORWURF, nicht mehr und nicht weniger.

Das ist doch krank, wenn ich mich genau deswegen aufrege und Einspruch einlege und viel Geld ausgebe, und es wird nicht richtiger, es wird noch falscher! Mit den Zusätzen "überführt" und "eingeräumt"


-- Editiert von User am 14. Juli 2024 14:34

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124077 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
"kurze strecke Trunkenheit urteil" - z.B. AG Verden, Beschluss v. 04.12.2013, 9a Gs 924 Js 43392/13
6. Auch Augenblicksversagen kommt in Betracht

Und was davon wurde im Rahmen der Verteidigung wie konkret vorgetragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34016 Beiträge, 5876x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Geht es nur einzig nur um Meinung oder ist spielt auch die Wahrheit eine Rolle?
Ich verstehe deine Frage nicht. Wahrheiten finden sich hier nicht. Da musst du in ein anderes Universum wechseln.

Es ist dir etwas passiert. Es gab einen Strafbefehl. Es gab später eine Verhandlung. Es gab ein Urteil.
Aha--- und Führerscheinentzug für 10 Monate--- danke für die späte Info.
Aha--- Eine Geldstrafe auch. Danke für die späte Info.

Frage: Woher soll ein Leser deiner Beiträge den Strafbefehl und das spätere Urteil kennen, wenn du hier wie wild Polizeiberichte abschreibst und dich an hinauf/hinunter und an vorher/nachher alkoholisiert abarbeitest?

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Ich würde, wenn es geht, den Tatvorwurf im Urteil noch richtig stellen.
Dieser Zug ist abgefahren. Du hättest ---damals-- gleich einen Anwalt nehmen sollen. Oder jemanden fragen sollen, der dich besser kennt, evtl. einen Betreuer?

Du hast es damals nicht geschafft, den Polizisten den *wahren* Sachverhalt zu erklären und auch in der späteren Verhandlung nicht, den Tatvorwurf zu *berichtigen/richtig zu stellen*, also wars das.
Wenn es um falsches Licht geht, dann wars das auch. Jetzt ist das richtige Licht wieder an und du musst mit dem Tatvorwurf niemandem auf die Nerven gehen.
Oder möchtest du gegen das Urteil Berufung einlegen? Wann wurde dieses Urteil rechtskräftig?

p.s. Das einzige, was du mE damals richtig gemacht hast: Du musstest notfallmäßig anhalten und bist in einen Feldweg gefahren, um dich dort auszuruhen und nicht im Sekundenschlaf ....
Zitat (von rhabarber-kuchen):
wie soll ich ahnen, dass Polizisten dort mitten in der Nacht PARKENDE Autos kontrollieren wollen, auf so etwas kommt man ja gar nicht.
Aber hallo, jetzt bist du schlauer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell
Also das mit dem kurzen Weg war ja völlig klar herausgestellt in der Verhandlung. Das wurde ja nie in Frage gestellt. Ich hatte das damals auch selbst recherchiert und meine Anwältin lange vor der Verhandlung informiert. Sie hat das nicht extra angesprochen. War auch nicht nötig. Das es dazu Milderungsgründe gibt - sogar in Urteilen - dass müsste doch allen klar sein - auch Richterin und Staatsanwaltschaft - und das wurde ja in der mündlichen Verhandlung auch berücksichtigt, da war ja alles in Ordnung. Es geht EINZIG um den ZWEITEN FEHLER im schriftlichen Urteil. DORT ist etwas komplett schief gelaufen.

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#15
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami
Ich hatte anwaltliche Vertretung. Die ganze Zeit. Ich hatte dabei dieselbe Kanzlei. Zuerst ein Anwalt, später eine Anwältin. Da gibt es leider auch noch eine komplette Falschberatung. Nach Kenntnis des Polizeiberichts meckerte ich über den Satz "im Auto wurden keine Alkoholika gefunden" - die waren konkret da - tatsächlich wurde das Auto ja überhaupt nicht durchsucht - wie ich heute weiß, wäre auch nicht erlaubt gewesen. Der Anwalt sagte bloß „ der Polizei glaubt man mehr" und diktierte mir eine Geschichte, die sich um den Polizeibericht in dieser Hinsicht herumbiegt. Würde ich mich niemals mehr drauf einlassen, sondern bei mir selbst bleiben. Ich war aber auf Hilfe angewiesen mit krudem Strafbefehl, wo ich ja auch schon befremdet war, was passiert hier, ich verstehe nichts, ich bekomme Angst. Aber selbst diese Sache hatte letztlich keinen besonderen Einfluss auf den Ausgang - in mündlicher Verhandlung war ja sonst alles korrekt - und das mündliche Urteil auch!

Das schriftliche ist das Problem!

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#16
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe übrigens nicht mal selbst vorgetragen - diese Geschichte mit einer kleinen Korrektur, um an einer kleinen Stelle zum in dieser Hinsicht etwas verqueren Polizeibericht zu passen. Ich hab sprechen lassen - mir war es echt zu viel. Musste das durch Nicken bestätigen. Ich fand alles nur irre, was hier abgeht mit falschen Tatvorwürfen, hatte einfach nur noch Angst und brauchte Hilfe und Beratung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124077 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
und das wurde ja in der mündlichen Verhandlung auch berücksichtigt, da war ja alles in Ordnung.

Bedeutet, das Urteil ist korrekt anhand der Umstände gefällt worden.



Zitat (von rhabarber-kuchen):
Es geht EINZIG um den ZWEITEN FEHLER im schriftlichen Urteil.

Der hier
Zitat (von rhabarber-kuchen):
Der Tatvorwurf, ich wäre die Straße xy alkoholisiert heruntergefahren ist SCHLICHT FALSCH.

Das würde bedeuten, das die Begründung falsch ist.

Wenn die Sache bereits rechtskräftig ist, dürfte da nichts mehr zu machen sein.
Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist, dürfte die Chance auf eine Änderung minimal sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34016 Beiträge, 5876x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Ich hatte anwaltliche Vertretung. Die ganze Zeit.
Aha---Danke für die späte Info.
Zitat (von rhabarber-kuchen):
Da gibt es leider auch noch eine komplette Falschberatung.
Aha---Danke auch für diese späte Info.
Zitat (von rhabarber-kuchen):
Ich habe übrigens nicht mal selbst vorgetragen
Aha--- Jemand hat für dich vorgetragen. Du hast genickt als Zeichen der Zustimmung zum Vorgetragenen.

Bringst du noch 18,5 bis 34,7 weitere Details...sind wir evtl. am Anfang des Dramas angelangt.
Egal, jetzt ist das Urteil schriftlich = lesbar vorhanden und vermutlich schon rechtskräftig.

Ende Gelände.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ganze Drama war NUR, dass schon der Strafbefehl falsch war - wegen einfach nur falsch gelesen - hinsichtlich der komplett korrekt dargestellten Tatsachen selbst von Polizei -die niemals zweifelhaft waren. Weder vor, in oder nach Verhandlung.

Das einzige Problem war, dass es nicht mal geschafft wurde, das mündlich gesprochene Urteil in das schriftliche korrekt zu übertragen. Copy und Paste vom Strafbefehll. DAS war der ganze Fehler.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also noch mal genau. Auch weil ich Straße rauf oder runter so betont habe.

Die Straße führt rauf (bergan) in Waldgebiete, irgendein Nirwana, die Polizei ist dort wohl Streife gefahren. Kam wieder runter. Und schreibt „wir fuhren die Straße runter" Ich bin die Straße nur hochgefahren bis zum Feldweg, niemals „runter" Die falsche Schilderung schon im Strafbefehl: Polizeibericht nicht richtig gelesen. Einfach und simpel nur Polizei und Beschuldigte vertauscht.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe auch nicht, wenn ich mit einfach einzelnen schlecht formulierten Dingen in einem Polizeibericht die volle Verantwortung hab, wenn ich Hilfe suche, weil der Staat mich mit völlig falschen Anschuldigungen bewirft und ich NUR deswegen Schutz suche und vielleicht falsche Dinge glaube von Hilfen, die ich mir suchte. Ich bin Laie und hatte einfach nur noch Angst, was hier grad abgeht!!! Geht‘s alles noch??? Hier ist VOM GERICHT schon alles VON ANFANG AN schief gelaufen. Mit dem Irren Strafbefehl, der am Anfang stand.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34016 Beiträge, 5876x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Also noch mal genau.
Nö, völlig unnötig. Die Klappe ist zu.
Du konntest keiner der (verantwortlichen) Personen klarmachen, was der Sachverhalt war.
Warum du das 4x nicht konntest, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Anschuldigung/Tatvorwurf war nicht, dass du runter-oder raufgefahren bist.

Das Problem liegt zu 100% bei dir--- denn weder Polizei noch Anwalt noch Anwältin noch Richterin haben einem Laien etwas anhängen wollen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
rhabarber-kuchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami
Der Sachverhalt war immer komplett klar. Steht auch so exakt im Polizeibericht. Auch in Verhandlung, sogar dort noch mal von den Polizisten geschildert.

Was willst du eigentlich? Menschen mit Vorurteilen verunglimpfen? Sie strafen für Dinge, die sie nie so begangen haben? Bist du rechtlich ausgebildet - ich teilweise - lies einfach das Grundgesetz mal

Wie kommt man auf 4 mal? Falscher Strafbefehl. Einspruch eingelegt - das war nur 1 Mal.
-- Editiert von User am 14. Juli 2024 20:43

-- Editiert von User am 14. Juli 2024 20:55

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124077 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Bist du rechtlich ausgebildet

Ein kleiner Hinweis:
Es darf hier fast jeder schreiben, Kompetenz ist kein Zulassungskriterium. Da bleibt nicht aus, das man Beträge liest, die mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, unverständlicher Ausblendung der Realität, völliger Unkenntnis der Rechtslage, … verfasst wurden.
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, diese einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34016 Beiträge, 5876x hilfreich)

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Bist du rechtlich ausgebildet - ich teilweise - lies einfach das Grundgesetz mal
Lies mal, wo du dich hier befindest.
1. Hier ist ein Meinungs-und Diskussionsforum.
2. Hier wird keine Rechtsberatung gegeben.
3. Ich schreibe hier nur meine Meinung.

Zitat (von rhabarber-kuchen):
Menschen mit Vorurteilen verunglimpfen?
Gewiss nicht.
Zitat (von rhabarber-kuchen):
Sie strafen für Dinge, die sie nie so begangen haben?
Auch das gewiss nicht.
Wenn du teilweise rechtlich ausgebildet bist, kann ich mich nur wundern, was du hier schreibst.
Und wundern ist mir lt. GG erlaubt.

Habe fertig.
...gern der nächste... der keine Rechtsberatung gibt.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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