Falscher Verdacht, Urteil, Berufung

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
tb1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Verdacht, Urteil, Berufung

Hallo zusammen,
mneine Frau wurde (schuldlos!) verdächtigt, Waren in einem Kaufhaus entwendet zu haben (Wert 10 EUR). Durchsuchung vor Ort fand nicht statt. Aussagen des Detektives waren sehr widersprüchlich; viele Anschuldigungen wurden vor Gericht zurückgenommen. Vor Gericht plädierte selbst Staatsanwalt auf Freispruch; Richter verurteilte trotzdem. Haben Berufung eingelegt.
Wer kann uns mit Tipps helfen, wie wir uns auf die Berufung vorbereiten können?
Welche Chancen haben wir?
Wie hoch ist unser "Risiko"?
Danke schonmal für jede Info!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

In der nächsten Instanz ist eh Anwaltszwang, von daher sollte man das mit einem Anwalt besprechen.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Seit wann gibts in Strafsachen Anwaltszwang ? ;)

Auch am Landgericht gibt es einen Anwalt nur nach Maßgabe des 140 StPO oder eben einen Wahlverteidiger.

Anwaltszwang in dem Sinne gibt es nur bei Zivilsachen.

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ach Mist, ich bin immer viel zu tief im Zivilrecht im Moment. :oops:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tb1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für alle Antworten:-)

Anwalt ist bereits eingeschaltet.

Kann eine Einstellung nach 153 StPO auch noch nach Urteilsverkündung (der 1. Instanz) erfolgen?

Kann den der StA auch Berufung einlegen? Wenn ja, wie kann man das erreichen bzw. ist das vorteilhafter als wenn nur wir Berufung einlegen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das liegt ganz im Ermessen der Staatsanwaltschaft.

§ 153 ist zwar noch möglich, aber da muß ja nicht nur die Staatsanwaltschaft mitspielen, sondern auch das Gericht.

Das die StA Freispruch beantragt hat, muß nichts heißen. Es ist durchaus denkbar, daß der Sitzungsvertreter Freispruch beantragt hat, der nächste Sitzungsvertreter in der Berufungsverhandlung etwas völlig anderes meint....

Es wäre aber in der Tat hilfreich zu wissen, wie hoch eigentlich die Strafe war. 10 Euro Schaden sind ja nicht viel, da ist es in der tat erstaunlich, daß er zur Anklage gekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tb1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Str.befehl standen 10 Tagessätze a 20 EUR, bei der Verhandlung wurde auf 15 T. a 20 EUR erhöht.

Das es zur Anklage gekommen war lag wahrscheinlich daran, dass der Detektiv behauptet hat, geschlagen worden zu sein (was aber wie alles gelogen war); dazu standen zus. 20 T.sätze im Str.befehl. Zumindest diese Tatsache hat er dann in der Verhanldung zurückgenommen.

Danke ...

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