Falsches Geständnis

14. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)
Falsches Geständnis

Ein Bekannter wurde eines Einbruchdiebstahls beschuldigt und hat zur schnellen Erledigung der Sache seine Täterschaft nicht geleugnet, sondern um eine Beendung der Strafsache im Strafbefehlsverfahren gebeten.

Er war sich nicht bewusst, dass ein Strafbefehl auch jenseits des reinen Vermögensaspekt auch weitere Rechtsfolgen nach sich zieht. Nun wird er gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Welche Aussichten bestehen denn überhaupt noch, dass man in einer Hauptverhandlung seinen plötzlichen Unschuldsbezeugungen nun glauben schenkt, zumal wenn er selber schon um einen Strafbefehl gebeten hatte und nun entgegen dem Sinn seiner Bitte eine Hauptverhandlung erzwingt?

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das kann man nie wissen. Natürl. wäre es gut, wenn er eine Erklärung für sein Verhalten parat hätte. Er muß halt den Richter überzeugen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Es ist ja durchaus nachvollziehbar, daß man auch als Unschuldiger evtl. einen Strafbefehl akzeptiert, weil man aus psychischen Gründen eine Verhandlung nicht möchte.

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#3
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Er hat aber nicht nur einen Strafbefehl akzetiert sondern per schriftlicher Bitte an die Staatsanwaltschaft um Beendung des Verfahrens im Strafbefehlsverfahrens gebeten. Er hat sogar erklärt, er sei bereit eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, falls er nicht genug Geld zur Begleichung der Strafe aufbringen könne. Zu den ihm vorgehaltenen möglichen Tatmotiven, erklärte er schriftlich, diese seien völlig zutreffend.

Er hat kein dezidiertes Tateingeständnis vorgebracht, doch kommt dieses Vorgehen nicht einem Schuldeingeständnis gleich? Das Argument, er wollte sich vor den Folgen einer öffentlichen Hauptverhandlung schützen erscheint mir dahin, wenn er schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft bekundet nötigenfalls sogar eine Freiheitsstrafe abzusitzen, was ja zweifelsfrei einen massiveren Eingriff in sein Leben darstellte.

-- Editiert von dannik am 14.04.2008 13:17:31

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#4
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Also hat er nun den "Bruch" gemacht oder nicht?

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#5
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein, er wollte nur das Strafverfahren schnell beenden, weil in den letzten 12 Monaten bereits zwei andere Verfahren wegen Sexualdelikten gegen ihn anhängig waren (die allerdings beide eingestellt wurden) und er sich jetzt nicht auch noch mit einem dritten Verfahren erneut belasten wollte. Vermutlich hat er sich durch sein Verhalten jetut aber erst recht in die Nesseln gesetzt.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Sonderlich glaubhaft ist diese Rücknahme des Geständnisses natürlich nicht, aber was will er machen...

Er kann es nur probieren. Entweder glaubt man ihm oder nicht.

Man muß natürlich bedenken, dass die Strafe in der Hauptverhandlung auch höher ausfallen kann, als jetzt im Strafbefehl. Vor allem, wenn es kein Geständnis mehr gibt, das man strafmildernd berücksichtigen kann.

Er muß es selbst wissen...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#7
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Er wurde gar nicht belehrt, da er ohne Verlangen, initiativ per Einschreibebrief eine schriftliche Einlassung an die Staatsananwaltschaft geschickt hat. Damit hat er sich wohl in eine schlechte Position gebracht.

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