Hallo erst mal also ich habe folgendes Problem mein verlobter wurde 2018 wegen einer Straftat aus dem Jahr 2013zu 2 Jahren auf Bewährung
verurteilt. Wegen einer noch älteren Straftat saß er schon mal von 2014 bis 2015 in Haft also insgesamt 15 Monate dann ist er in eine Therapie entlassen worden die er auch erfolgreich beendet hat....Jetzt ist folgendes Problem in der Verhandlung 2018 wurden ihm sozialstunden auferlegt die er binnen kürzester Zeit auch gemacht hat auch urinkontrollen waren immer negativ....Fast ein Jahr später bekommt er einen Brief von der Staatsanwaltschaft das ,das Urteil aus 2018 ungültig ist da die Richterin einen fehler gemacht hat sie hat keine gesamtstrafe gebildet jetzt musste mein verlobter in Haft obwohl er alle Auflagen erfüllt hat und von überall Richterin und Bewährungshelferin positive sozialprognosen bekommen hat. Er ist mittlerweile ziemlich am Ende und wir wissen nicht wie es weitergehen soll.
Falsches Urteil
6. April 2019
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Frage vom 6. April 2019 | 17:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsches Urteil
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#1
Antwort vom 6. April 2019 | 18:59
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatEr ist mittlerweile ziemlich am Ende und wir wissen nicht wie es weitergehen soll. :
Verstehe ich nicht, er muss da keine Angst haben, wenn die Strafen zusammengezogen werden, dann wirds (am Ende) weniger statt mehr.
#2
Antwort vom 6. April 2019 | 19:41
Von
Status: Lehrling (1909 Beiträge, 1138x hilfreich)
Naja. Wir haben hier eine EInzelstrafe von 2 Jahren. Diese wird für sich genommen ganz sicher nicht weniger. Wird es (wegen der Gesamtstrafenbildung) mehr, dann sieht es mit der Bewährung sehr schlecht aus. Man könnte nur darauf hoffen, dass es bei 2 Jahren bleibt.Zitat:wenn die Strafen zusammengezogen werden, dann wirds (am Ende) weniger statt mehr.
Wer hat das entschieden? Ist der Verlobte jetzt schon in Haft?Zitat:jetzt musste mein verlobter in Haft
Wenn die (erstmals gebildete) Gesamtstrafe über 2 Jahren liegt, dann kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.Zitat:obwohl er alle Auflagen erfüllt hat und von überall Richterin und Bewährungshelferin positive sozialprognosen bekommen hat
Da muss man dann auch leider sagen:
a) hätte er sich die zweite Tat gespart, hätte das (offensichtlich) was mit der Bewährung werden können.
b) für eine zweijährige Haftstrafe muss man sich schon etwas geleistet haben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. April 2019 | 20:05
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitata) hätte er sich die zweite Tat gespart, hätte das (offensichtlich) was mit der Bewährung werden können. :
Wieso, die Bewährung lief doch und war kurz vor Ende?
Das mit der Haft habe ich tatsächlich missverstanden ... wieso musste er denn in Haft? Wurde die (1.) Bewährung widerrufen?
#4
Antwort vom 6. April 2019 | 20:05
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Doppler
-- Editiert von AltesHaus am 06.04.2019 20:06
#5
Antwort vom 6. April 2019 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Fast ein Jahr später bekommt er einen Brief von der Staatsanwaltschaft das ,das Urteil aus 2018 ungültig ist da die Richterin einen fehler gemacht hat sie hat keine gesamtstrafe gebildet jetzt musste mein verlobter in Haft
Ganz so rasant und alles in einem geht es ja nun nicht. Wann hat er denn den Brief bekommen und was genau stand da drin? Blieb es (bisher) bei dem einen Brief?
Zitat:Wegen einer noch älteren Straftat saß er schon mal von 2014 bis 2015 in Haft also insgesamt 15 Monate dann ist er in eine Therapie entlassen worden die er auch erfolgreich beendet hat....
Wann gab es das Urteil für diese Strafen?
Therapie ... gehe ich mal von § 35 BtmG aus ?! Wurde nach Ende der Therapie noch eine Reststrafe nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt? Wenn ja, wann war die Bewährungszeit zuende?
Handelt es sich bei den 2 Jahren aus 2018 um eine Einzelstrafe oder schon in sich um eine Gesamtstrafe (mehrere Taten abgeurteilt) ? Wenn ja, wie hoch ist die höchste Einzelstrafe aus dem 2018er Urteil?
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