Fangprämie - Muss man die wirklich bezahlen?

20. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
AmericanDream
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Fangprämie - Muss man die wirklich bezahlen?

Hallo, ich noch mal.
Eine Woche, nachdem mir das Malheur im Baumarkt passiert ist (versehentlich gedankenverloren was eingesteckt), habe ich nicht wie vom Ladendetektiv angekündigt 2 Wochen später einen Anhörungsbogen der Polizei/Staatsanwaltschaft bekommen - nein, genau 1 Woche drauf hat ein Polizist bei mir zuhause angerufen! Na toll, hab ich nur Glück gehabt, daß niemand von meiner Familie dran gegangen ist und ich unbemerkt mit dem reden konnte. Ich konnte zum Hergang aussagen, denke aber, daß das was die so im Beamtendeutsch texten, nie so rüber kommt, als wie wenn man es selbst formulieren würde... seufz. Na jedenfalls hat er mich auch gefragt ob ich die Fangprämie bezahlt hätte. Ich verneinte, weil der Ladendetektiv ja sagte, es wäre freiwillig, ggf. würde die vom Anwalt der Firma verlangt werden.
Ich zahlte sie ja nicht, weil er sagte es wäre "freiwillig", auch wären es gleich 75 € gewesen und insbesondere weil ich ja nicht absichtlich was eingesteckt habe und mich eigentlich nicht als Diebin fühlte.

Wie läuft es eigentlich mit dieser sog. Fangprämie weiter? Muss man die wirklich bezahlen? Ich finde sie übertrieben hoch. Was ist, wenn der Staatsanwalt evtl. doch anerkennt, daß es bei mir ein dummes Versehen war und die Sache einstellt? Muß ich dann auch zahlen? Wird es teurer für mich, wenn wirklich ein Anwalt dieses Geld von mir verlangt?

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21 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)


Urteil des Amtsgerichts Dülmen vom 12. Juli 2001 - 3 C 271/01

Gleich hinter der Ladentüre des Supermarkts wartete der Hausdetektiv auf den Kunden, der mit unbezahlter Ware das Geschäft verlassen wollte. Immer wieder beteuerte der Kunde, er habe 'nur das Zahlen vergessen' und nichts stehlen wollen. Trotzdem verhängte der Geschäftsinhaber ein Hausverbot und forderte außerdem von ihm 100 Mark. Diese Summe hatte er nämlich seinen Arbeitnehmern als Fangprämie versprochen, wenn sie Diebe festhielten oder zumindest meldeten. Der vergessliche Kunde zahlte nicht und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen.

Das Amtsgericht Dülmen verurteilte ihn dazu, dem Geschäftsinhaber 108 Mark zu erstatten (3 C 271/01 ). Die Kosten allgemeiner Überwachungsmaßnahmen (wie z.B. Warenhausdetektive, Fernsehkameras etc.) könnten Händler zwar nicht auf erwischte Diebe abwälzen. Die konkreten Kosten der Abwicklung eines 'Vorfalls' müssten diese jedoch ersetzen. Dazu gehörten auch die Fangprämie - 100 Mark seien angemessen - und die Kosten für das schriftlich erteilte Hausverbot von acht Mark (Einschreiben, Rückschein, Porto).

Es könne offen bleiben, ob es sich um Diebstahl oder wirklich nur um ein Versehen gehandelt habe, meinte der Amtsrichter. Wenn ein Kunde mit unbezahlter Ware die Kasse passiere und den Laden verlasse, handle es sich zumindest um eine fahrlässige Verletzung des Eigentums. Deshalb könne ihn der Ladeninhaber für die damit verbundenen Kosten haftbar machen.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
AmericanDream
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Also muß ich so oder so die Fangprämie von 75 € bezahlen - ganz unabhängig davon ob ich jetzt "fahrlässig" oder vorsetzlich etwas unbezahlt mitgenommen hätte.
Wieso behauptet der Ladendetektiv dann es wäre "freiwillig"?
Wann werden die sich denn bei mir wieder melden? Kommt so ein Schreiben dann per normaler Post oder Einschreiben?
Wird das Hausverbot auch noch mal schriftlich wiederholt?
Ist ja jetzt schon über 20 Tage her, daß mir dieses dumme Mißgeschick passiert ist.

Irgendwie habe ich das Gefühl es ist völlig banane ob man unabsichtlich oder absichtlich was eingesteckt hat. Wie schnell kann es passieren unabsichtlich was offen oder verdeckt in geistiger Abwesenheit aus einem Markt zu tragen und wird dann mit vorsätzlichen Dieben in einen Topf geworfen!

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Lesen Sie das zitierte Urteil nochmal: Es geht um einen zivilrechtlichen Anspruch des Ladeninhabers, der durch die Schusseligkeit des "Kunden" entstanden ist. Das lässt sich ja leicht vermeiden: einfach nichts einstecken was noch nicht bezahlt ist. Ich glaube, da haben Sie eigentlich keinen Grund, sich aufzuregen.

Etwas anderes ist, ob Ihnen ein Diebstahl nachzuweisen sein wird. Dazu können Sie mal den Artikel von Herrn Roenner lesen, der alle relevanten Fragen beantwortet.

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#4
 Von 
AmericanDream
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

[von wastl: Das lässt sich ja leicht vermeiden: einfach nichts einstecken was noch nicht bezahlt ist. Ich glaube, da haben Sie eigentlich keinen Grund, sich aufzuregen.]

Echt witzig! Wenn ich das bewußt bemerkt hätte, hätte ich es garantiert nicht gemacht! Da kann man hinterher leicht reden! Noch nie was aus Geistesabwesenheit oder Unaufmerksamkeit gemacht? Noch nie was vergessen, verschusselt oder dergleichen???
Zu beneiden!!!!!

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

In Geschäften stecke ich üblicherweise nichts, was ich nicht bezahlt habe, in die Tasche. Und wenn, müsste ich meine geistesabwesende Schusseligkeit eben auch bezahlen und froh sein, wenn mir das von der Amtsanwaltschaft auch geglaubt wird, damit das Ladendiebstahlsverfahren eingestellt wird. So weit zu "echt witzig".

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#6
 Von 
AmericanDream
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, ja, wer den Schaden hat...
Ist schon klar!

Im übrigen: Ich stecke auch üblicherweise nichts in meine Tasche! Jeder kann mal Aussetzer haben! Ich finde es eben nicht sehr angenehm, daß man in einen Topf geworfen wird und es Nachteile mit sich zieht, die weit über das hinaus gehen, was die ganze Sache wert ist: wenn einen der Detektiv nach der Kasse abfängt und einen Kassiererinnen, Verkäuferinnen und andere Kunden evtl. dabei beobachten, Fangprämie, Hausverbot, evtl. strafrechtliche Konsequenzen und schlußendlich noch: wie erkläre ich das Ganze meiner Familie?
Und alles wegen eines geistigen Aussetzers unterm Einkaufen...
Wenn ich im Tran über eine rote Ampel gefahren wäre und dafür Strafe zahlen müßte, würde ich mir nicht so besch... vorkommen!

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#7
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo American Dream

Habe in der Vergangenheit immer gedacht,so etwas kann eigentlich nicht passieren.
Bin ein Mensch der mit beiden Beinen im Leben steht und könnte mir auch in keinster Weise ein derartiges Vergehen leisten.
Dennoch musste ich persönlich selbige Erfahrung machen.
Bin im Geschäft und suche nach diversen Sachen welche ich zu Haus benötige. Einmal Zahnpasta eine Zeitung und ne Kiste Bier.
Kiste Bier in beide Hände,die Zeitung unterm Arm.Ja und wohin mit der Zahnpasta ?
Bis zur Kasse in die Jacke.
Zu Hause angekommen, merke ich, verdammt da habe ich was, was mir eigentlich gar nicht gehört.
Meine erste Amtshandlung war,ins Auto und wieder hin ins Geschäft.Irgendwie hat mich die Verkäuferin dumm angeschaut. Aber ich muss sagen, danach ging es mir besser.

Ich will damit nur deutlich machen, wie schnell man im Leben mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann. ;)

MfG

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich finde es eben nicht sehr angenehm, daß man in einen Topf geworfen

Wird man ja nicht.

Der vorsätzliche Ladendieb bekommt eine -strafrechtliche- Strafe, und muß -zivilrechtlichen- Schadensersatz leisten.

Der fahrlässige 'zu bezahlen Vergesser' leistet nur zivilrechtlich, da das Strafrecht fahrlässigen Diebstahl nicht kennt.

Da liegt der Unterschied.

Und alles wegen eines geistigen Aussetzers unterm Einkaufen...


Nu ja, wenn ich während eines geistigen Aussetzers (fahrlässig) jemandem einen Schaden zufüge, bin ich demjenigen zum Ersatz verpflichtet --> § 823 BGB .

und schlußendlich noch: wie erkläre ich das Ganze meiner Familie?

Mit einem geistigen Aussetzer...?!?

Ja, ja, wer den Schaden hat...
Ist schon klar!


Nun werden Sie aber nicht ungerecht. Sie haben eine rechtliche Frage gestellt, die wir beantwortet haben. Das Ihnen die Auskunft nicht in den Kram passt, bzw. daß die Rechtslage so ist, wie sie ist, dafür können wir nichts.




-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ Bob
Ich habe gehört, dass Verteidiger das Problem öfter haben. Ein Mandant will eine Auskunft, bekommt sie auch. Nur leider enstspricht sie nicht dem, was er hören wollte. Also ist der Anwalt schlecht und wird nicht bezahlt. Wie gut haben wir's doch! Wir müssen uns nur anhören, wie kleinkariert die Justiz ist ;)

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#10
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:
Ich habe gehört, dass Verteidiger das Problem öfter haben.


Das kommt nicht nur bei Verteidigern vor...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

;)

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#12
 Von 
AmericanDream
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Das eine Posting hat sich auf den einen Beitrag von wastl bezogen und nicht von Bob!

Daß man schneller mal in die Verlegenheit kommen kann etwas versehentlich unbezahlt mitzunehmen, als einem lieb sein kann, hat ja auch der Beitrag von habac gezeigt!
Ich habe im ganzen Leben auch noch nie was geklaut und hab es auch nicht vor. Wäre es bei mir unentdeckt geblieben und ich hätte es dann zuhause bemerkt, wäre ich auch retour und noch mal durch die Kasse durch, weil ich mich dann auch wohler gefühlt hätte!

Ich sehe ja auch ein, daß man da nicht ganz ungeschoren davon kommt. Trotzdem ist es eben doch noch was anderes, wie ich bereits erwähnte, im Tran über eine rote Ampel zu fahren und dafür Strafe zu zahlen, als daß man als Ladendieb abgestempelt ist.
Wenn so was ins Führungszeugnis oder sonst noch wo hin kommt, kann es für mich existentielle Folgen haben.
Ich hatte bisher eine blütenweiße Weste, hab nicht mal Punkte in Flensburg und nun eben das. Alles wegen einen Moment geistiger Abwesenheit!

Wie ich schon berichtet habe, wurde mir kein Anhörungsbogen zugeschickt, sondern es hat ein Polizist exakt 1 Woche später bei mir zuhause angerufen. Interessanterweise zuerst am Festnetzanschluß und dann am Handy (dessen Nummer nicht im Telefonbuch steht!), weil ich nicht schnell genug die Treppe runter kam.
Deswegen hatte ich noch nicht mal die Möglichkeit eine Kopie vom Entschuldigungsschreiben an die Geschäftsleitung einem Anhörungsbogen beizulegen. Ich habs dem Beamten gegenüber erwähnt, aber das wird er wohl nicht notiert haben. Von geeigneter Formulierung um etwas nachvollziehbar zu machen ganz zu schweigen. Das was der Beamte am anderen Ende der Leitung wahrscheinlich zurecht getippt hat, ist bestimmt nicht geeignet den Fall im richtigen Licht erscheinen zu lassen, so daß ich meine Chancen eher schwinden sehe, daß der Staatsanwalt das evtl. ohne Auflagen einstellt.

Vielleicht hätte ich doch lieber gleich einen Anwalt einschalten sollen. Solche Dinge fallen aber wohl nicht unter die Rechtschutzversicherung.

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#13
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich verstehe Ihre Argumentation nicht. Wie - wenn nicht wie ein Dieb - wollen Sie denn sonst behandelt werden? Sie können doch nicht ernsthaft erwarten, dass der Detektiv voraussehen kann, wer so etwas absichtlich macht und wer nicht. Sie sollten Verantwortung für das Mißgeschick übernehmen, da Ihnen die niemand abnehmen kann.
Und einen Eintrag ins Führungszeugnis brauchen Sie keinesfalls zu befürchten.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#14
 Von 
AmericanDream
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

@ KlagDichReich:
Können Sie nicht verstehen, dass man als bislang unbescholtener Bürger massive Probleme damit hat, wegen so was nun als Dieb dazustehen?
Kann man wohl wirklich nur nachvollziehen, wenn man mal selbst in der Situation war!
Jemand der öfter absichtlich krumme Dinger dreht, dem läßt so was wohl eher kalt und sieht nur zu wie er noch das beste für sich rausschlägt.
Habe manchmal den Eindruck, dass solche bei einigen Leuten auch besser angesehen sind. Als Schussel, dem so was versehentlich passiert ist, gilt man wohl als dummes Schaf, dem es nicht anders gehört... :-(

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#15
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Besser mal als dummes Schaf gelten, als als Krimineller. :)

Und als dieser werden Sie garantiert nicht abgestempelt. Ihr Vorstrafenregister wird sicher genauso mit herangezogen, wie die Wahrscheinlichkeit eines Versehens. Und dann werden Sie ziemlich sicher auch nicht hart bestraft.

Und warum Sie Ihrer Familie nicht einfach die Wahrheit erzählen, verstehe ich nicht. Haben Sie so ein schlechtes Vertrauensverhältnis innerhalb der Familie?

Ich denke, Sie sollten die Sache lockerer sehen. Es war wohl ein Versehen und das Leben wird weitergehen. Sie brauchen sich nicht als in irgendeiner Form abgestempelt betrachten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AmericanDream
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Klagdichreich:

Heute habe ich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen - geht bei uns in Bayern ja alles ganz schön schnell, wenn man den Vergleich mit anderen Betroffenen zieht.
Also, es wurde eingestellt nach § 170, Abs. 2 !!!
Da ist mir gerade ein schwerer Stein von der Seele geplumst!
Dann dürfte ja ein Eintrag in irgendwelche Verzeichnisse auch kein Thema sein, oder?

Jetzt muss ich mir nur noch überlegen, wie ich meiner Familie erkläre, warum ich nicht mehr in diesen bestimmten Baumarkt gehen darf... seufz. Ich hab zwar ein 1a-Verhältnis, aber solche Dinge sind ja doch irgendwie megapeinlich - die meinen doch ich bin schon total gaga. Bin sowieso ziemlich oft zerstreut und vergeßlich, das setzt allem noch die Krone auf. Hab eben ein bisschen Schiß an Respekt zu verlieren...

Ob sich jetzt noch mal die Verwaltung vom Baumarkt wegen der Fangprämie meldet? Ob die vielleicht abgewartet haben, was die Staatsanwaltschaft zu der ganzen Sache sagt?
Bekommen die über die Einstellung Bescheid?

Wer weiß da Bescheid?



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#17
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

der Anzeigende bekommt von der Staatsanwaltschaft Bescheid bei Einstellung des Verfahrens gem. § 170 II StPO .


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Da gegen eine Einstellung nach §170 STPO der Anzeigende das Rechtsmittel der Beschwerde hat, wird er auch darüber informiert, dass hier eine Einstellung erfolgt ist, vielleicht sogar warum (z.B. aus Mangel an Beweisen). Ein Anspruch auf die Fangprämie besteht aber durchaus noch, denn dafür kommt es ja nicht auf den Vorsatz an, sondern nur die Tatsache, dass es nötig gegen das Eigentum des Marktes vor Ihnen zu schützen. Sie könnten natürlich auch zum Markt schriftlich Kontakt aufnehmen und anbieten, eine Fangprämie von 50€ zu zahlen und darum bitten, dass das Hausverbot nach der Zahlung wieder aufgehoben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Einstellungsbescheid an den Anzeigenden enthält immer Gründe, da es u.U. ein Beschwerderecht gibt.
Die Einstellungsnachricht an den Besch. erfolgt ohne Gründe.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
AmericanDream
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Geschäftsleitung Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ergreift?
Lassen die es nun bleiben oder wollen die unbedingt ein "Bauernopfer" haben?

Mein anfängliche Freude über die Einstellung ist schon wieder dahin... :(

Einen erneuten Brief an die Geschäftsleitung mit Bitte um Aufhebung des Hausverbots will ich nicht mehr schreiben - die haben auf das erste Schreiben ja auch nicht reagiert...

Da ich keinerlei Begründung für die Einstellung erfuhr - was könnten die denn angeführt haben?
Wäre eine Einstellung nach einem anderen Paragraphen besser gewesen?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich würde davon ausgehen, dass die Geschäftsleitung keine Beschwerde einlegt, aber selbst wenn sie das tut, heißt das noch längst nicht, dass sie damit Erfolg hat. Denn sofern der Vorgesetzte nicht der Ansicht ist, dass sein Untergebener einen Fehler gemacht hat, wird er die Beschwerde - so wie das mit den meisten Beschwerden wohl geschehen dürfte - zurückweisen. Dagegen könnte sie zwar noch gerichtliche Entscheidung beantragen, bekäme aber im Falle des sehr wahrscheinlichen Scheiterns die Gerichtskosten auferlegt.

Eine Einstellung nach §170 STPO erfolgt dann, wenn es keinen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentliche Klage besteht (meist wegen mangeldem Tatverdacht). Der Nachteil ist, dass sie nicht so entgültig ist wie andere, dass Verfahren kann auch beim Auftauchen neuer Beweise wieder aufgenommen werden. Der Vorteil ist, dass die Staatsanwaltschaft anders als bei Opportunitätseinstellungen
nach §§153ff wenn Sie noch einmal in den Verdacht eines Diebstahls geraten würde, Sie sehr wahrscheinlich als Ersttäter behandeln und bei geringfügigen Warenwert einstellen und nicht anklagen würde.

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