Fangprämie Supermarkt - zahlen, da man den Detektiven im Supermarkt mehr Glauben schenkt?

5. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
FrankMat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fangprämie Supermarkt - zahlen, da man den Detektiven im Supermarkt mehr Glauben schenkt?

Hallo, meiner Frau wird vorgeworfen im Supermarkt in eine Verpackung zusätzliche "Fotoklebeecken" eingefüllt zu haben, Wert ca. 1,50 €. Ein Mitarbeiter will dieses durch einen "Türspion" beobachtet haben. Meine Frau streitet das ab und sagt das sie die Ware ganz normal vom Regal in den Einkaufswagen gelegt hat ...
Der Supermarkt hat keine Strafanzeige gestellt fordert jetzt aber 75€ Fangprämie inklusive 25€ Anwaldskosten da meine Frau sich im Supermarkt geweigert hat diese zu zahlen. In dem nun vorliegendem anwaldlichen Schreiben wird damit gedroht, wenn die 75€ nicht gezahlt werden, gerichtliche Schritte einzuleiten welche Kosten in Höhe von 325€ erzeugen sollen. Soweit ich das im Forum nachgelesen habe sind die Fangprämie und die Anwaldskosten wenn ein Diebstahl vorligt wohl in Ordnung. Die Frage ist nun ob man in den sauren Apfel beisst und 75€ zahlt um nicht am Ende 325€ zu zahlen da man den Detektiven im Supermarkt mehr Glauben schenkt als dem Beschuldigten. Das muesste ich auch hinterm Rücken meiner Frau machen da die stinksauer ist. Danke für jede Antwort.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9544x hilfreich)

Die Frage ist nun ob man in den sauren Apfel beisst und 75€ zahlt um nicht am Ende 325€ zu zahlen da man den Detektiven im Supermarkt mehr Glauben schenkt als dem Beschuldigten.

Tja, daß ist leider genau der Punkt.

Wenn es keine Entlasungszeugen gibt, und der/die Dedektiv(e) sagen ganz klar aus: Diebstahl ! , wäre es finanziell wohl schlauer die 75,- € zu zahlen, obwohl mir bei so einem Rat "das Messer in der Tasche aufgeht", wenn es wirklich ein unberechtigter Vorwurf ist.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 130x hilfreich)

>in eine Verpackung >zusätzliche "Fotoklebeecken" eingefüllt zu >haben

...ist es so zu verstehen, dass in eine völlig andere Verpackung ein Paket Fotoecken eingelegt wurde oder

in ein Paket Fotecken zusätzliche Fotoecken, so, dass z.B. der Inhalt nicht 200 sondern 250 Stck. betrugen ?

Wenn der erstere Absatz zutrifft, würde ich wie Bob anmerkte, verfahren, anderenfalls sicherlich nicht.

mfg

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#3
 Von 
FrankMat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal recht herzlichen Dank für die Antworten. Meine Frau sagt das in einem Paket in dem normalerweise 20 Fotoecken sind 40 waren. Wir fragen uns beide wie die da rein gekommen sind. Nachdem ich meiner Frau erklärt habe das die 75€ durchaus üblich sind hat sie zähneknirschend zugestimmt zu zahlen da wir beide nicht wissen ob es weitere Zeugen aus dem Supermarkt gibt. Wobei ich mir auch nicht so richtig vorstellen kann das das jemand fingiert um z.B. eine Fangprämie zu kassieren. Mich wundert nur das man erst knapp 6 Monate nach dem Vorfall sich an uns wendet und das meine Frau in dem Augenblick vom Supermarkt Mitarbeiter angesprochen wurde als Sie die Waren auf das Band gelegt hat. Ich war immer der Meinung das man erst nach dem Bezahlen angesprochen wird. Aber vielleicht ist es ja schon "Diebstahl" wenn man es versucht.

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#4
 Von 
FrankMat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleiner Nachtrag. Meiner Frau liegt was daran das, wenn wir die Fanprämie zahlen, dieses keinesfalls als "Schuldeingeständnis" zu bewerten sei. Ist das Bezahlen der Prämie ein Eingeständnis? Oder sollte ich um sicher zu gehen dem Anwald schreiben das wir "nur" zahlen um kein unüberschaubares finanzielles Risiko einzugehen?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9544x hilfreich)

Nach Ihrer Ergänzug nehme ich meinen ersten Rat zurück.

Ich gehe mal davon aus, daß es eine fertig abgepackte Packung war, und keine die man "von Haus aus" selber befüllt??

Behauptet der Dedektiv gesehen zu haben, wie Ihre Frau die zusätzl. Ecken eingefüllt hat?

Auch die Tatsache, daß sie vor der Kasse angesprochen wurde, ist interessant.

Außerdem würde es sich, wenn ich jetzt nicht ganz daneben liege, gar nicht um (versuchten Diebstahl) handeln, sondern, -wenn überhaupt- um versuchten Betrug, da die Packung, die zwar falsch befüllt war, ja gezahlt werden sollte.

Wobei ich mir auch nicht so richtig vorstellen kann das das jemand fingiert um z.B. eine Fangprämie zu kassieren.

...auch dieser Gedanke ist nicht so abwegig wie sie glauben. Denn: Warum wurde auf eine Anzeige verzichtet, wenn "man sich sicher war"?

Wäre ich an Ihrer Stelle, würde ich mir einen Anwalt nehmen und nicht zahlen.

Evtl. würde sogar eine Rechtsschutzversicherung zahlen, da es ja nicht um den strafrechtlichen Vorwurf als solchen geht, sondern um eine zivilrechtliche Forderung (Fangprämie).

Sein könnte, daß die RSV die Deckung ablehnt, weil die Forderung aus "unerlaubter Handlung" resultiert (zumindest per Vorwurf).

Wenn Sie trotz allem zahlen wollen, schreiben Sie dazu, daß es kein Schuldanerkenntnis ist.


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 130x hilfreich)

...ja Bob, bin Deiner Meinung :-))

1.durch den Spion beobachtet.
2.jetzt 40 drin anstatt 20 Stck, eine ganze
Packung !! Wo ist die leere Packung, dieses
wurde/mußte dann ja auch beobachtet
werden können.
Ich bin nun wirklich Ladendieben gegenüberr nicht freundlich gesonnen.
Habe aber auch Erfahrungen mit sog. Detektiven (ich möchte nicht pauschallieren !),

M.E. einige sollten wirklich nicht zu nahe an mir vorbeigehen, da ich befürchten müßte, sie würden mir etwas in den Mantel stecken können.

Zum Sachverhalt zurück:
Ich würde lieber das Geld für einen RA ausgeben, als die Fangprämie bezahlen, wenn es wirklich so war, wie Deine Frau sagt.

Ich denke der RA zerrupft, dann das Gesehene.

mfg



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#7
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 130x hilfreich)

...ja Bob, bin Deiner Meinung :-))

1.durch den Spion beobachtet.
2.jetzt 40 drin anstatt 20 Stck, eine ganze
Packung !! Wo ist die leere Packung, dieses
wurde/mußte dann ja auch beobachtet
werden können.
Ich bin nun wirklich Ladendieben gegenüberr nicht freundlich gesonnen.
Habe aber auch Erfahrungen mit sog. Detektiven (ich möchte nicht pauschallieren !),

M.E. einige sollten wirklich nicht zu nahe an mir vorbeigehen, da ich befürchten müßte, sie würden mir etwas in den Mantel stecken können.

Zum Sachverhalt zurück:
Ich würde lieber das Geld für einen RA ausgeben, als die Fangprämie bezahlen, wenn es wirklich so war, wie Deine Frau sagt.

Ich denke der RA zerrupft, dann das Gesehene.

mfg



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#8
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 130x hilfreich)

Berichtigung: Im Sachverhalt steht, dass ein Mitarbeiter es gesehen hat, nicht ein Detektiv.

Mein vorheriger Beitrag ist dennoch so gemeint.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo "FrankMat",

ich schließe mich meinen Vorredner 100% an.

Der ganze Vorwurf stinkt bis zum Himmel. Es geht richtig in Richtung Erpressung.

vielleicht diesmla besonders vorschnell sein und eine Anzeige erstatten wegen Verleumdung, Beleidigung etc.

Ich würde das Geld auch lieber einen Anwalt geben... ;)

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Wenn der Mensch sicht etwas vornimmt, so ist
ihm mehr möglich, als man glaubt. (Pestalozzi)

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#10
 Von 
FrankMat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
tja bis zum 15. Oktober haben wir noch Zeit. Wenn eine Beratung beim Rechtsanwald nicht zu teuer ist werden wir wohl noch ein paar Euro springen lassen um uns beraten zu lassen.
Die Sache mit der Fotoeckentüte soll so gewesen sein das meine Frau sich eine Tüte genommen hat und ein paar Minuten später gemerkt hat das die Tüte beschädigt war. Daraufhin ist sie zum Regal zurück hat sich die nächste genommen und die kaputte wieder hingehängt. Wenn ich beim Einkaufen merke das die Verpackung beschädigt ist dann mach ich das im Grunde auch so das ich dann die nächste Verpackung nehme und die beschädigte wieder hinhänge, nun werd ich es mir wohl zur Gewohnheit machen zu prüfen ob die nächste Verpackung korrekt gefüllt und unbeschädigt ist.
Der Mitarbeiter der meine Frau angesprochen hat soll der Fialleiter gewesen sein. Nachdem ich meine Frau ziemlich ausgequetscht hab sagte sie das es kein Türspion war sondern eine verspiegelte Scheibe wo im Supermarkt üblicherweise auch der Kassenbereich mit überwacht wird. Ich kann mir schon vorstellen das man auf die Idee kommt das da jemand an der Verpackung rumgefummelt hat, ich werd noch mal nachhaken in welchem Zustand die "doppelt" gefüllte Tüte war und wenn die unbeschädigt war gehen wir ganz sicher zum Anwalt. So im nachhinein ist man ja immer schlauer, meine Frau sagt das sie im Grunde nachdem sie angesprochen wurde kaum noch richtig nachdenken konnte, sie hat nur noch sagen können das sie nichts gestohlen hat der Rest lief wie im Film. Danke nochmal für die Tipps.

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