Guten Tag,
ich wurde beim Verlassen des Ladens vom Sicherheitsdienst angesprochen. Bin mit ihm nach hinten gekommen und habe dann dort meine Tasche ausleeren müssen. Drin war ein Käse im Wert von 1,99€ den ich eingesteck habe. Dies habe ich auch direkt zugegeben. Somit alles ok.
Allerdings gab es noch eine Aufnahme vom vorigen Tag, auf der stand, dass ich eine Milch geklaut habe. Mir wurde dies auch direkt vorgeworfen. Ich habe dann zugegeben, dass ich auch diese Milch geklaut habe - am Tag davor - durfte das Videoband aber nicht sehen.
Diese Milch hat einen Warenwert von 2,69€.
Nun soll ich Post von der Ladenkette bekommen und zweimal eine Fangprämie von jeweils 100€ bezahlen. Mir ist schon bewusst, dass es zwei seperate Verfahren sind, da ich an zwei Tagen zwei verschiedene Dinge eingesteckt habe. Ich frage mich aber ob die Höhe der Fangprämie angemessen ist, da ohne die zweite Tat die erste ja nie hätte verfolgt werden können und es somit - in meinen Augen - auch zweifelhaft ist, dass ich - gerade bei den sehr geringen Warenwerten - solch eine hohe Fangprämie zweimal zahlen muss.
Ich habe im Laden nichts unterschrieben und werde nun in den nächsten Tagen Post bekommen.
Anderseits frage ich mich auch, ob mein Verfahren noch unter §153 SPO fällt, oder durch die Wiederholung aller Wahrscheinlichkeit nach unter §153a StPO
fallen wird.
Über eine zeitnahe Antwort im Bezug auf die Höhe der Rechtmäßigkeit der Fangprämie (insbesonder bei dem geringen Warenwert) und der doppelten Bezahlung sowie die Wahrscheinlichkeit der Behandlung des §153a StPO
würde ich mich sehr freuen. Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, würde ich gegen die hohe Fangprämie klagen wollen.
Vielen Dank schonmal an die Communitiy!
Fangprämie rechtmäßig bei wiederholtem Ladendiebstahl?
8. Mai 2015
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Frage vom 8. Mai 2015 | 20:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 9. Mai 2015 | 00:02
Von
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1743x hilfreich)
Was denn das für eine Milch? Selbst von den teursten Sorten laktosebehandelter, H- oder Sojamilch möchte google mir für deutlich weniger als diesen Preis vor die Haustür liefern, solange es bei 1L bleibt.Zitat:Diese Milch hat einen Warenwert von 2,69€.
Aber sicherlich konnte diese verfolgt werden, der Täter war ausrecihend dokumentiert. Da hätte nur etwas mehr Pfandungsarbeit geleistet werden müssen. Jedenfalls strafrechtlich sind diese Vorfälle ganz klar eigenständig zu behandeln. Ob bei der Fangprämie jetzt ein Schuh draus gemacht werden soll, könnte tatsächlich sein. Ich würde das aber stark bezweifeln wollen. Bei diesen Prämien handelt es sich zumeist um negative Auslobungen, die durch zwei eigenständige Aufdeckungen anfallen können, durchaus ja auch durch zwei verschiedene Mitarbeiter. Ob ich deswegen mit einer so gewitzten bis dreisten Strategie einen Prozess riskieren würde, würde ich mir auch genau überlegen. Klagen müssten Sie aber nicht, vielmehr müssten Sie auf die Klage durch den Supermarkt warten.Zitat:da ohne die zweite Tat die erste ja nie hätte verfolgt werden können
Streiten kann man sich meines Erachtens eher um die Höhe pro Fall. Der Normaltarif ist nämlich eher 50€ und es muss freilich nicht jede beliebige Höhe gezahlt werden. Gesetzlich vorgeschrieben sind die 50€ aber auch nicht, ist eine Frage der Angemessenheit.
Ich halte es schon für bemerkenswert, dass es immer die übeführten Ladendiebe sind, die plötzlich das Recht für sich entdecken. Und das durchaus mit ziemlich gewitzten Argumenten. Man sollte nicht meinen, dass das gut geht.
Da das über weite Teile eine reine Ermessensfrage der Staatsanwaltschaft ist, kann Ihnen das keiner beantworten. Zweifel hätte ich die selben wie Sie. Mag aber auch noch von Ihrer Vorgeschichte abhängen.Zitat:Anderseits frage ich mich auch, ob mein Verfahren noch unter §153 SPO fällt, oder durch die Wiederholung aller Wahrscheinlichkeit nach unter §153a StPO fallen wird.
#2
Antwort vom 9. Mai 2015 | 00:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Diese bestätigt mich auch ein wenig in meiner Theorie.
Zitat:Was denn das für eine Milch? Selbst von den teursten Sorten laktosebehandelter, H- oder Sojamilch möchte google mir für deutlich weniger als diesen Preis vor die Haustür liefern, solange es bei 1L bleibt.
Es handelte sich übrigens um eine Mandelmilch. Sauteuer die Dinger.
Ich werde nun Konakt mit einem Anwalt aufnehmen und das mal durchsprechen, da mir die Höhe der Fallprämie wirklich mehr als ungemessen erscheint.
Zitat:ich halte es schon für bemerkenswert, dass es immer die übeführten Ladendiebe sind, die plötzlich das Recht für sich entdecken. Und das durchaus mit ziemlich gewitzten Argumenten. Man sollte nicht meinen, dass das gut geht.
Übrigens habe ich das Recht nicht erst jetzt für mich entdeckt, sondern angefangen zu studieren - um mich dann doch wieder davon abzuwenden. Was aber hängen geblieben ist, ist die Fähigkeit Lücken zu entdecken und diese für mich zu nutzen. Mal schauen wie gut das endet.
Zitat:Mag aber auch noch von Ihrer Vorgeschichte abhängen.
Eine srafrechtliche Vorgeschichte gibt es nicht.
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#3
Antwort vom 9. Mai 2015 | 00:50
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 999x hilfreich)
Zitat:Zitat:
ich halte es schon für bemerkenswert, dass es immer die übeführten Ladendiebe sind, die plötzlich das Recht für sich entdecken. Und das durchaus mit ziemlich gewitzten Argumenten. Man sollte nicht meinen, dass das gut geht.
Übrigens habe ich das Recht nicht erst jetzt für mich entdeckt, sondern angefangen zu studieren - um mich dann doch wieder davon abzuwenden. Was aber hängen geblieben ist, ist die Fähigkeit Lücken zu entdecken und diese für mich zu nutzen. Mal schauen wie gut das endet.
Von einem Studenten sollte man doch erwarten können, den eigentlichen Sinn des Satzes zu verstehen.... Aber naja.
Dir ist aber schon klar, dass der Anwalt mehr kosten wird (und du das zahlen musst), als die 2*50€ Fangprämie, die zu hoch angesetzt wurde?
#4
Antwort vom 9. Mai 2015 | 01:28
Von
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1743x hilfreich)
Allerdings, dafür hätte es 5 "normale" Liter gegeben. Also wird dem Staatsanwalt auch nicht das Herz dadurch zu erweischen sein, dass dringende Lebensmittelknappheit bestand und nur das Nötigste geklaut wurde. Ich selber hätte "Verständnis" für die Wahl etwa von Sojamilch oder sonstwie behandelten Produkten. Aber wer gleich und ohne näheren Grund zum teuersten gegriffen wird, stößt das wohl nirgendwo auf Vertsändnis. Sowieso ist auch der fortgesetzte Diebstahl von benötigten Lebensmitteln nicht angenehmer im Ergebnis. Vielmehr kann das auch nach hinten losgehen und besonders mit Strafe bedacht werden.Zitat:Es handelte sich übrigens um eine Mandelmilch. Sauteuer die Dinger.
Gute Entscheidung.Zitat:angefangen zu studieren - um mich dann doch wieder davon abzuwenden.
Was ist es jetzt geworden? Lehramt? Nach Jura geht es immer zum Lehramt.
Genau. Und die 2*50€ sollten acuh alles sein, was da noch geht.Zitat:Dir ist aber schon klar, dass der Anwalt mehr kosten wird (und du das zahlen musst)
Ich würde es lassen. Wenn ich schon die dicke Lippe riskiere, würde ich es einach auf den Prozess ankommen lassen. lternativ eben sofort die 200€ zahlen. Die Reduzierung auf einen Vorfall halte ich sowieso für ziemlich abwegig. Das privilegiert Straftäter, die immer im selben Laden zuschlagen bzw. sich dummerweise erwischen lassen. Wenn die Aufdeckung der Vortat vermieden werden sollte, hätte diese gestanden werden müssen. Da wurden zwei Taten aufgedeckt, also zwei mal die Prämie fällig.
Bemerkenswert finde ich, dass die das Video vom Milchklau griffbereit hatten. Die werten das ja nicht standardmäßig nach jedem Ladenschluss aus, oder doch? Auf frischer Tat ertappt hatten Sie ihn ja auch nicht. Da hat wohl jemand richtig Pech gehabt. War wohl aber auch nicht sonderlich clever, an den Tatort zurückzukommen.
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