Hallo,
ich habe vor kurzem eine ladendiebstahl begangen, den ich auch bereue.. Ich wurde von einen detektiv erwischt (waren wert ca. 32€), er meinte ich soll jetzt 100€ fangprämie zahlen.. da ich so hochen betrag nicht dabei hatte, hat er mir ein schreiben gegeben auf dem stand:
"ich werde den betrag im höche vom 100€ an das konto überweisen..." datum.. unterschrift..
diesen zettel habe ich unterschrieben und hab ein kopie bekommen.
Als ich den betrag überweisen wollte stimmten die bankdaten nicht .
Habe dann bei den Laden angerufen und die aktuellen bankdaten angefragt, die sagten das sie mich zurückrufen werden..
solange ich gewartet habe, hab ich mich im netz über diese fangprämie informiert und rausgefunden das diese zuhoch ist.. und das ich sie kürzen darf..
meine frage ist jetzt: darf ich die fangprämie auf 50€ immer noch kurzen obwohl ich diesen zettel unterschrieben habe?
wenn ja kann ich sie dann einfach so überweisen?
danke voraus!
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Fangprämie - unterschrieben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn unter 18 gewesen, kann man trotz Unterschrift auch auf 0 kürzen. Ansonsten wirds schwierig wegen des eigenen Anerkenntnisses.
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ohh man bin über 18...
also muss ich die zahlen?
oder kann man da noch was machen?
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Sieht schlecht aus. Selbst wenn unangemessen gedroht worden wäre, wäre das wohl nicht beweisbar, also kein Anfechtungsgrund durchsetzbar. Zahlen und leise weinen...
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So weit ich weiß, gibt es Urteile gegen die Höhe einer überzogenen Fangprämie. Es ist nach aktueller Rechtsprechung noch i.O. eine Prämie von 50 Euro zu fordern, aber alles was darüber hinaus geht ist überzogen, und sollte abgelehnt werden.
Das Geschäft muss dann den Nachweis antreten, dass höhere Kosten entstanden sind. [Amtsgericht Dülmen, Az.: 3 C 271/01
]
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ok.. dann ist eine fangprämie das selbe wie bearbeitungsgebühren oder?
wenn ich jetzt einfach nur 50€ überweise und die würden sagen das ich es unterschrieben habe und es auch bezahlen muss was würde dann auf mich zu kommen?
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Das zitierte Urteil betrifft einen Anspruch auf schadensersatz: Das Kaufhaus zahlt an den Detektiv und verlangt Ersatz vom Dieb aus § 823 BGB
. In der Tat ist hier der "Schaden" begrenzt. Wenn aber ein bedstimmter Betrag anerkannt worden ist, ist das ein eigener Anspruchsgrund, der eigentlich nur mit der Behauptung: "Ich war schockbedingt geschäftsunfähig" oder" ich bin getäuscht/bedroht worden" angegriffen werden kann, und beides zieht so ziemlich nie.
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--- editiert vom Admin
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