Fehlerhafter Strafbefehl rechtsgültig???

6. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)
Fehlerhafter Strafbefehl rechtsgültig???

Ist ein fehlerhafter Strafbefehl rechtsgültig?

Im Strafbefehl ausgestellt auf Person A wurden zwei weitere psyeudonum Fake Namen, als Alias aufgelistet.

Beispiel:

In dem Stadtverfahren gegen
Martina Muster u.a
wegen Diebstahl


Person A
Musterstraße 6
Xxxxx Musterstadt

Alias: Markus König,
Familienstand unbekannt, Staatsangehörigkeit ungeklärt

Alias: Justus Blado,
Familienstand unbekannt, Staatsangehörigkeit ungeklärt

Diese beiden Fake Namen wurden in einem alten Fall zur Registrierung einer Sim Karte und einer Packstation genutzt und haben nichts mit diesem Fall zu tun.

Die Staatsanwaltschaft legt folgenden Sachverhalt zur Last:

Am xx.xx.2022 gegen xx Uhr entwendeten Sie in bewussten und gewolltem Zusammenwirken mit Person A in den Geschäftsräumen der Firma,.....

Korrekt wäre gewesen:

Am xx.xx.2022 gegen xx Uhr entwendeten Sie in bewussten und gewolltem Zusammenwirken mit Martina Muster in den Geschäftsräumen der Firma,.....

Die Staatsanwaltschaft wirft Person A somit laut Strafbefehl vor, einen gemeinschaftlichen Diebstahl mit sich selber begangen zu haben.

Ist der Strafbefehl trotz des inhaltlichen Fehler und der Personenverwechsung so gültig???

-- Editiert von User am 6. September 2022 04:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ein Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn man nicht rechtzeitig Einspruch einlegt.
Wenn man der Meinung ist, dass der Strafbefehlt nicht zutrifft, legt man rechtzeitig Einspruch ein.

Also:
Ja - auch ein fehlerhafter Strafbefehl wird "rechtsgültig", wenn man keinen Einspruch einlegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Diese beiden Fake Namen wurden in einem alten Fall zur Registrierung einer Sim Karte und einer Packstation genutzt und haben nichts mit diesem Fall zu tun.


Also wenn sie von dir früher genutzt wurden, trifft das doch genau das was ein Alias-Name ist. ;-)

Ansonsten siehe drkabo.

Wobei ich mir halt überlegen würde, ob ich wegen der inhaltlichen Fehler Einspruch einlegen würde, wenn nicht gleichzeitig die Chance auf eine Verbesserung (durch Reduzierung der Tagessätze oder deren Höhe) besteht, da ansonsten nur zusätzlich Kosten entstehen.

-- Editiert von User am 6. September 2022 12:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Ist der Strafbefehl trotz des inhaltlichen Fehler und der Personenverwechsung so gültig???

Wenn er Rechtskraft erlangt, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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