Festanstellung droht trotzdem Gefängnis?

12. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Diesdas1111
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Festanstellung droht trotzdem Gefängnis?

Hallo, es geht darum dass jemand den ich kenne ein etwas größeres Problem hat. Es wurde eine nicht geringe Menge btm gefunden und die Anzeige lautet „Handel mit Betäubungsmittel" allerdings ist das alles noch in Bearbeitung. Dennoch stelle ich mir die Frage ob er ins Gefängnis muss obwohl er eine Festanstellung hat und einen Wohnsitz.
Danke für die Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33310 Beiträge, 17398x hilfreich)

Keine Ahnung - bei so wenig Angaben kann man dazu nichts sagen außer " vielleicht, vielleicht auch nicht".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39317 Beiträge, 14137x hilfreich)

Wenn das Gericht ihn zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, dann muss er ins Gefängnis trotz Job und Wohnung.

wirdwerden

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9531x hilfreich)

Bis zu einem gewissen grad macht eine "Festanstellung" schon einen Unterschied, aber irgendwann eben auch nicht mehr. Natürlich dürfen auch Menschen mit Festanstellung keine Straftaten begehen, ohne mit Gefängnis rechnen zu müssen.

Vorab ist mal die Frage, ob sie den Begriff "nicht geringe Menge" richtig verwenden, denn nicht alles was keine "geringe" Menge (iSd. § 31a BtMG) ist, ist schon eine "nicht geringe" Menge (iSd. § 29a BtMG). Dazwischen kommt noch die sog. "Normalmenge". Als allererstes müsste man also mal wissen, um wie viel Gramm/Kilo von welcher Droge es hier geht.

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#4
 Von 
Diesdas1111
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Es geht um genau 1 Kilo Gras

-- Editiert von Diesdas1111 am 12.01.2021 16:15

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33310 Beiträge, 17398x hilfreich)

Die Vorstrafen wären da auch noch von Interesse...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Diesdas1111
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bewährung vor ein paar Jahren. Denke 3-4 Jahre ist das her. Wie lange das allerdings war weiß ich nicht

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33310 Beiträge, 17398x hilfreich)

Also vorbestraft, evtl. sogar noch unter Bewährung stehend - da ist die Gefahr einer Haftstrafe ohne Bewährung durchaus gegeben. Noch höher ist sie, wenn die Vorstrafe einschlägig war.

-- Editiert von muemmel am 12.01.2021 16:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9531x hilfreich)

Gut, 1 KG (gefundenes) Gras ist schon mal ne Hausnummer. Im Normalfall gibt es in solchen Fällen (Handel) auch die eine oder andere belastende Aussage, durch die noch der eine oder andere Verkauf zu Tage kommt. Zusammen mit einer mglw. einschlägigen Vorstrafe sieht das schon recht düster aus.

Der Strafrahmen reicht von 1 bis 15 Jahre. Bewährung ist nur möglich, wenn es nicht mehr als 2 werden, darüber nicht mehr.

Ob eine Strafe bis 2 Jahre hier noch möglich erscheint, kommt halt auf den weiteren Verlauf der Ermittlungen an. Ausgeschlossen ist sie nicht, wenn nix dolles mehr rauskommt. Aber in jedem Fall muss man auch eine Strafe ohne Bewährung in Betracht ziehen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.01.2021 20:13

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123914 Beiträge, 40295x hilfreich)

Zitat (von Diesdas1111):
Dennoch stelle ich mir die Frage ob er ins Gefängnis muss obwohl er eine Festanstellung hat und einen Wohnsitz.

Das haben viele wenn nicht sogar die meisten - zumindest bevor sie einfahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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