Hallo, es geht darum dass jemand den ich kenne ein etwas größeres Problem hat. Es wurde eine nicht geringe Menge btm gefunden und die Anzeige lautet „Handel mit Betäubungsmittel" allerdings ist das alles noch in Bearbeitung. Dennoch stelle ich mir die Frage ob er ins Gefängnis muss obwohl er eine Festanstellung hat und einen Wohnsitz.
Danke für die Antworten.
Festanstellung droht trotzdem Gefängnis?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Keine Ahnung - bei so wenig Angaben kann man dazu nichts sagen außer " vielleicht, vielleicht auch nicht".
Wenn das Gericht ihn zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, dann muss er ins Gefängnis trotz Job und Wohnung.
wirdwerden
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Bis zu einem gewissen grad macht eine "Festanstellung" schon einen Unterschied, aber irgendwann eben auch nicht mehr. Natürlich dürfen auch Menschen mit Festanstellung keine Straftaten begehen, ohne mit Gefängnis rechnen zu müssen.
Vorab ist mal die Frage, ob sie den Begriff "nicht geringe Menge" richtig verwenden, denn nicht alles was keine "geringe" Menge (iSd. § 31a BtMG) ist, ist schon eine "nicht geringe" Menge (iSd. § 29a BtMG). Dazwischen kommt noch die sog. "Normalmenge". Als allererstes müsste man also mal wissen, um wie viel Gramm/Kilo von welcher Droge es hier geht.
Danke für die Antworten. Es geht um genau 1 Kilo Gras
-- Editiert von Diesdas1111 am 12.01.2021 16:15
Die Vorstrafen wären da auch noch von Interesse...
Bewährung vor ein paar Jahren. Denke 3-4 Jahre ist das her. Wie lange das allerdings war weiß ich nicht
Also vorbestraft, evtl. sogar noch unter Bewährung stehend - da ist die Gefahr einer Haftstrafe ohne Bewährung durchaus gegeben. Noch höher ist sie, wenn die Vorstrafe einschlägig war.
-- Editiert von muemmel am 12.01.2021 16:43
Gut, 1 KG (gefundenes) Gras ist schon mal ne Hausnummer. Im Normalfall gibt es in solchen Fällen (Handel) auch die eine oder andere belastende Aussage, durch die noch der eine oder andere Verkauf zu Tage kommt. Zusammen mit einer mglw. einschlägigen Vorstrafe sieht das schon recht düster aus.
Der Strafrahmen reicht von 1 bis 15 Jahre. Bewährung ist nur möglich, wenn es nicht mehr als 2 werden, darüber nicht mehr.
Ob eine Strafe bis 2 Jahre hier noch möglich erscheint, kommt halt auf den weiteren Verlauf der Ermittlungen an. Ausgeschlossen ist sie nicht, wenn nix dolles mehr rauskommt. Aber in jedem Fall muss man auch eine Strafe ohne Bewährung in Betracht ziehen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.01.2021 20:13
ZitatDennoch stelle ich mir die Frage ob er ins Gefängnis muss obwohl er eine Festanstellung hat und einen Wohnsitz. :
Das haben viele wenn nicht sogar die meisten - zumindest bevor sie einfahren.
Und jetzt?
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