Festsetzung Strafmaß?

27. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Festsetzung Strafmaß?

Wie wird das Strafmaß festgesetzt bzw. woran wird sich orientiert, wenn der Beschuldigte kein Einnkommen oder Vermögen hat und die Ehefrau hoch verschuldet ist?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Du meinst die Höhe der Tagessätze? Irgendein Einkommen hat doch jeder, und sei es Hartz IV.

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#2
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, der Beschuldigte hat kein Einkommen - auch nicht Harz IV.

Ja, ich meine die Höhe der Tagessätze.

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#3
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

wie bestreitet er denn seinen lebensunterhalt?

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#4
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Ehefrau kommt für alles auf (Miete etc.).

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#5
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

dann wird sie auch für die strafe aufkommen müssen, wobei er auch arbeiten könnte bzw. die strafe abarbeiten

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Einkommen sind auch Dinge wie kostenloses Wohnen und Essen. Insofern wird da schon ein Tagessatz von 15 bis 20 Euro rauskommen. Er kann das dann ja gemeinnützig abarbeiten, wenn er das Familienbudget schonen will.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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