Hallo
Ich habe beim Selbst Scan fiktiv Lebensmittel vergessen zu scanne. Was passiert bei einer Stichprobe an der Selbstkasse? Man scannt ja manchmal artikel stichprobenartig
Angenommen ich habe es tatsachlich verhessen zu scannen?
Fiktiv: Lebensmittel beim selbst scan vergessen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Selbst in der Realität wäre das aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Standardanrwort ja. Konkret was ist wenn es so wäre? Ich warte immer drauf das das passiert neinich klaue nicht
Da gibt es bestimmt doch Fälle ... nunja Danke
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ZitatDa gibt es bestimmt doch Fälle :
Ja und?
Woher sollen wir nun wissen wie der jeweilige Laden da handelt? Gibt welche die kulant sind (manchmal auch nur in den ersten Tagen/ Wochen) und andere die von Anfang an durchgreifen.
Wenn es zur Anzeige kommt, da die SB-Kassen noch recht neu sind, hat sich da noch keine gefestigte Rechtsprechung entwickelt.
Aber schon zur Zeit der normalen Kassen war "vergessen" eine eher lahme Ausrede für schlampiges arbeiten mit einer nur sehr geringen Glaubwürdigkeit.
Ich persönlich bin endlich der größte Freund von SB-Kassen, seitdem mir in meinen zwei, digital aufgerüsteten Supermärkten mittlerweile drei Mitarbeiterinnen mitgeteilt haben, wie sehr sie sich über jeden Kunden freuen, der diese auch nutzt (anstatt ihnen Aufwand an der Kasse zu bereiten). Denn wenn Angestellte selbst konkludent ihr Einverständnis dazu erteilen, dass deren Arbeitsplätze in naher Zukunft obsolet werden, beruhigt dies durchaus das eigene Gewissen. Außerdem ist es schlichtweg praktisch, die Einkäufe nur einmalig (zwecks Abtransport) aus dem Einkaufswagen heben zu müssen.
Zur Sache: Wie der geschätzte Vorredner bereits andeutete, warten neue Begebenheiten und Phänomene des Lebensalltags mitunter viele Jahre auf höchstrichterliche Rechtsprechung bzw. Einordnung. In solchen Fällen wird rglm. (mangels Alternativen) ein erhöhtes Augenmerk auf den Einzelfall gelegt. Ein kurzer Ausschnitt zur beschriebenen Thematik:
1. Gewerbliche Versicherungspolicen berücksichtigen das erhöhte Risiko der SB-Kassen, Beiträge steigen - ergo die Aufwände der Supermärkte, d.h. die Konsumentenpreise steigen - gleichzeitig führen sie aber eben zu erheblichen Rationalisierungen in den Supermärkten (SB-Kassen brauchen keine Mittagspause). Win-win für (Rück-)Versicherer, Marktketten und Investoren.
2. Gerade in der Anfangszeit darf man davon ausgehen, dass ein anwesender Mitarbeiter den Check-out-Prozess beobachtet, hinzu kommen umfassende CCTV-Aufnahmen und ggf. ein Ladendetektiv.
Zurück zur Frage:
Es bedarf ja gar keiner Stichprobe, sondern lediglich der Beobachtung. Wenn sich nun auswerten lässt, dass das Scannen versehentlich vergessen wurde (Ablenkung usw.), so könnte der Markt es bei einem Hinweis belassen. Neulich hatten wir im Forum den Fall, wo sich zwei Ladendiebe doch relativ trottelig anstellten. Dort wären dann Strafanzeige und Hausverbot naheliegend.ZitatWas passiert bei einer Stichprobe an der Selbstkasse? :
Danke. Also eigentlich keine änderung. Wenn ich gesehen werde, wie ich es in den Wagen lege ohne es zu scannen (egal ob jetzt an der SB Kasse, oder mit einem Scanner während des Einkaufs (das meinte ich hier)
Und jetzt?
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