Hallo
da ich an einer eigenen Webseite basteln wollte und mich immer wieder mit dem Thema Internetrecht beschäftigen muss, reift in mir die Idee von der Geschichte um einen Homepageersteller, der immer wieder abgemahnt wird, weil er mal das Eine, mal das Andere nicht bedacht hat. Wenn ich also z.B. beschreibe, wie die Hauptperson eine Seite erstellt, Werbung einblenden lässt und vergisst ein Impressum zu schalten, weil er der Meinung ist er müsse kein Gewerbe anmelden, müsste dies doch ok sein, oder könnte dies womöglich als Rechtsberatung im weitesten Sinne ausgelegt werden?
Rechtsberatung ist meines Wissens für Nichtjuristen (richtigerweise) verboten, aber es soll ja lediglich als fiktiver Roman auf das Eine oder Andere indirekt hinweisen.
Zweites Beispiel:
Im Zuge seiner Bemühungen alles richtig zu machen erstellte der Protagonist eine Tabelle in der er aufführt:
- wenn Werbung eingeblendet wird, ist es eine gewerbliche Seite
- wenn bekannter Firmenname genutzt wird, ist es ein Verstoß gegen das Namensrecht, usw.
Wenn ich eine solche Tabelle in einem Roman darstelle und im Autorenportrait auf der letzten Buchseite darauf hinweise dass es eine ausgedachte Geschichte ist und ich kein Anwalt bin, fällt der Roman doch unter künstlerische Freiheit, oder?
Als Nichtjurist werden die Dinge über die mein Protogonist stolpert eh nicht rechtlich richtig erklärt sein können.
Also, Frage: Was muss ich bedenken?
Fiktive Geschichte um Protogonisten, der eigen Webseite erstellt und gegen Internetrecht verstößt.
30. September 2015
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Frage vom 30. September 2015 | 13:43
Von
Status: Beginner (130 Beiträge, 44x hilfreich)
Fiktive Geschichte um Protogonisten, der eigen Webseite erstellt und gegen Internetrecht verstößt.
#1
Antwort vom 30. September 2015 | 15:22
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Man muß es gar nicht so kompliziert machen.
EInfach mal § 2, Abs. 3, Nr. 5 RDG
lesen.
Und jetzt?
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