Finanzielle Probleme - Geldstrafe Ratenzahlung

14. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
danielcb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzielle Probleme - Geldstrafe Ratenzahlung

Sehr geehrte Leser,

ich habe folgendes Problem:
ich wurde vor ca. 16 Monaten zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt (4 Jahre auf Bewährung da nicht vorgestraft) und zahle zur Zeit 200 Euro im Monat. Der Richter hatte keine kleiner Rate zugelassen. Nun bekomme ich grade ein extremes Finanziellen Problem da ich ein Auto finanzieren musste um weiterhin zu Arbeit zu kommen.
Gibt es eine möglichkeit die Rate nach unten zu drücken oder was kann ich tun?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9508x hilfreich)

DAs hört sich eher danach an, dass es sich um eine Geldauflage (zu einer Bewährungsstrafe) handelt, nicht um eine Geldstrafe. Das wäre wichtig zu wissen. An wen geht denn die Zahlung? An den Staat? Oder an eine gemeinnützige Einrichtung oder das Tatopfer?

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#2
 Von 
danielcb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Strafe geht an das Opfer. - Der Beschluss lautet:
- Bewährungszeit 4 Jahre
- Aussetzung der Strafvollsteckung unter der Auflage dass der Verurteilte 9600 € in 200 € je Monat zur Wiedergutmachung des Schadens zahlt.

Ich hoffe damit könne sie etwas anfangen.

-- Editiert von danielcb am 15.09.2008 20:41:45

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1488x hilfreich)

Sie können an das Gericht schreiben, Ihre finanzielle Lage darlegen und um Verringerung der Rate bitten. Aber das mit dem Auto müssen Sie begründen! Wenn Sie nur schreiben, dass sie lieber ein Auto abzahlen dann wird das nichts. Also bringt das auch nur etwas, wenn Sie eine konkrete Stelle in Aussicht haben. Ansonsten sieht es eben so aus, dass Ihnen das Auto wichtiger ist.

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#4
 Von 
danielcb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Viel Dank für die schnelle Antwort, das Problem ist das ich ohne Auto ca. 1,5 Stunden mehr unterwegs bin um auf die Arbeitsstelle zu kommen. Ich werde es einfach probieren.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1488x hilfreich)

Versuchen Sie aber nicht, das Gericht auf Null zu drücken. Sinn der Auflage ist ja die Schadenwiedergutmachung, zu der Sie zivilrechtlich sowieso verpflichtet sind, und der dadurch, dass sie zur Auflage gemacht wurde, Nachdruck verliehen werden sollte.

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#6
 Von 
danielcb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will es ja abzahlen, seh es ja ein das ich mist gemacht habe daher ist das das Geringere Übel.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe nun hoffe ich mal auf das Gericht.

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1488x hilfreich)

Keine Ursache ;)

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9545 Beiträge, 2344x hilfreich)

Herzlichen Glückwunsch zum 5000. Beitrag !!
(Auch wenn der 5000ste von dir doch tatsächlich im Familienrecht geschrieben wurde, aber hier passt es besser! ) ;)


:party: :party: :party:


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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1488x hilfreich)

Jut wa? Und das ohne einen zu beschimpfen. Wobei die in dem Familienrecht auch nicht so unsachlich sind wie hier, glaube ich.


-- Editiert von wastl am 15.09.2008 21:55:17

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