Bei meinem Cousin wurde eingebrochen die Täter haben ihren Brecheisen im Haus vergessen und da waren Fingerabdrücke drauf doch die Fingerabdrücke wurden in der Datenbank nicht gefunden. Was passiert jetzt mit den Fingerabdrücken werden die gespeichert bis der Täter irgendwann mal gefunden wird weil er was anderes gemacht hat und da seine Fingerabdrücke abgeben musste oder werden sie gelöscht. Wenn sie gespeichert werden für wie lange dann ?
Fingerabdrücke beim einbruch
12. April 2017
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Frage vom 12. April 2017 | 07:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Fingerabdrücke beim einbruch
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#1
Antwort vom 12. April 2017 | 09:27
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatBei meinem Cousin wurde eingebrochen die Täter haben ihren Brecheisen im Haus vergessen und da waren Fingerabdrücke drauf doch die Fingerabdrücke wurden in der Datenbank nicht gefunden. Was passiert jetzt mit den Fingerabdrücken werden die gespeichert bis der Täter irgendwann mal gefunden wird weil er was anderes gemacht hat und da seine Fingerabdrücke abgeben musste oder werden sie gelöscht. Wenn sie gespeichert werden für wie lange dann ? :
Na, die werden schon gespeichert werden. Zumal Einbrüche oftmals von Mehrfachtätern begangen werden.
Speicherzeit? Keine Ahnung. Würde ich mal bei der Polizei nachfragen, vielleicht geben die ja Auskunft.
#2
Antwort vom 12. April 2017 | 19:11
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Bis zur Verjährung der Tat werden die sicherlich gespeichert. Also min. 10 Jahre.
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#3
Antwort vom 13. April 2017 | 03:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Aber soweit ich weiß verjährt ein Einbruch in 3 Jahren?
ZitatBis zur Verjährung der Tat werden die sicherlich gespeichert. Also min. 10 Jahre. :
#4
Antwort vom 13. April 2017 | 06:13
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatAber soweit ich weiß verjährt ein Einbruch in 3 Jahren? :
Einbruch dürfte "besonders schwerer Diebstahl" sein (§ 243 StGB ), Strafe bis zu 10 Jahre Knast = Verjährungsfrist 10 Jahre (§ 78 StGB ).
#5
Antwort vom 13. April 2017 | 13:17
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Zitat:Aber soweit ich weiß verjährt ein Einbruch in 3 Jahren?
Wie kommen Sie auf die Idee?
Zitat:Einbruch dürfte "besonders schwerer Diebstahl" sein (§ 243 StGB ), Strafe bis zu 10 Jahre Knast = Verjährungsfrist 10 Jahre (§ 78 StGB ).
Ergebnis richtig, Erklärung falsch.
Der "besonders schwere Fall" spielt für die Verjährung keine Rolle (ebensowenig wie der "minderschwere"). Es bliebe bei der Grundverjährung von 5 Jahren für § 243 [vgl. § 78, Abs. 4 StGB ]. Hier liegt jedoch offenbar ein "Wohnungseinbruchdiebstahl" vor. Das ist § 244 StGB . Und bei dem ist die Regelverjährung = 10 Jahre.
#6
Antwort vom 13. April 2017 | 13:26
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:
Ergebnis richtig, Erklärung falsch.
Der "besonders schwere Fall" spielt für die Verjährung keine Rolle (ebensowenig wie der "minderschwere"). Es bliebe bei der Grundverjährung von 5 Jahren für § 243 [vgl. § 78, Abs. 4 StGB ]. Hier liegt jedoch offenbar ein "Wohnungseinbruchdiebstahl" vor. Das ist § 244 StGB . Und bei dem ist die Regelverjährung = 10 Jahre.
Aber wenn es ein Multiple Choice Test gewesen wäre wo man nur ankreuzen muß wie lange die Verjährungsfrist ist, hätte ich den bestanden....
Danke für die Korrektur!
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