Hallo,
Folgender Fall:
Es liegt ein Strafantrag gegen mich vor.
Es geht um Nachstellung.
Man bezieht sich einerseits auf einen Schriftkontakt an einem Tag.Dies kann man auch belegen.
Darüber hinaus werden mir Waren- und Dienstleistungen vorgehalten.
Das ist jedoch gelogen, es gab sie nie.
Der Antragsteller äußert sich dazu ,dass er leider keinen konkreten Tag mehr nennen kann und man nicht mehr genau wisse was es war und woher es kam.
Da ist auch bildlich oder in anderer Form nichts an Doku dem Strafantrag beigefügt.
Nichts desto trotz wird wegen dieser Angaben ein Verfahren gegen mich geführt.
Kann ich mich dagegen wehren?
In meinen Augen ist das kein Spaß.
Wenn man einfach alles behaupten darf , obwohl es haltlos ist wäre das Leben so viel einfacher.
Dann könnten wir jeden ungeliebten Mensch anzeigen und der Justiz wäre es nie langweilig.
Spaß bei Seite…
-- Editiert von Moderator topic am 11.08.2022 14:36
-- Thema wurde verschoben am 11.08.2022 14:36
Flasche Behauptungen in Straftantrag- Kann ich mich wehren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Selbstverständlich darf jeder jeden anzeigen, und dann wird ermittelt - was dachten Sie denn? Im Übrigen können Sie doch gar nicht wissen, ob der Anzeigende nun irgendwelche Bestellungen erhielt, die er nicht selbst bestellt hat - Sie können lediglich wissen, dass Sie die Bestellungen nicht veranlasst haben.
ZitatKann ich mich dagegen wehren? :
Selbstverständlich, wir leben ja in einem Rechtsstaat.
ZitatWenn man einfach alles behaupten darf , obwohl es haltlos ist :
Darf man.
Es gibt sogar staatlich geförderte Vereinigungen, bei denen das ein nicht unwesentlicher Teil ist: CDU, SPD, FDP, Die Grünen, ...
Zitatwäre das Leben so viel einfacher. :
Nun, mitunter hat das auch unangenehme Folgen, die das Leben dann unnötig verkomplizieren oder einem sogar ganz versauen können..
ZitatDann könnten wir jeden ungeliebten Mensch anzeigen und der Justiz wäre es nie langweilig. :
Das könnte man in der Tat.
Aber auch so ist es der Justiz überhaupt nicht langweilig, im Gegenteil.
Insofern ist es schon bemerkenswert, das man bei einem Fall wo der Anzeigende angeblich nichts weis und sagen kann und keine Beweise hat ein Verfahren eröffnet wird.
War das der Anzeigende angeblich nichts weis und sagen kann und keine Beweise hat eigentlich ein Ergebnis der Akteneinsicht oder wie kommt man zu dem Wissen?
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Ja genau, ich hatte Akteneinsicht.
Daraus geht das oben beschriebene von wegen der Unwissenheit hervor.
Es gibt da wirklich nur den Schriftverkehr von dem einen Tag.
Waren- und Dienstleistungen werden angezeigt aber wie erwähnt man kann sich diesbezüglich nicht entsinnen bzw. konkrete Angaben machen..
ZitatDann könnten wir jeden ungeliebten Mensch anzeigen :
Könnte man, man würde sich aber strafbar machen:
§ 164 StGB Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Waren- und Dienstleistungen werden angezeigt aber wie erwähnt man kann sich diesbezüglich nicht entsinnen bzw. konkrete Angaben machen.. Dann gibt es mangels hinreichender Konkretheit auch keine Anklage (ganz abgesehen davon, dass dafür natürlich auch die Täterschaft des TE nachgewiesen werden müßte).
Aber grundsätzlich ist natürlich so, dass man einer Strafanzeige oder einem Strafantrag keine Beweise beilegen muss - denn es ist ja gerade Aufgabe der Polizei, nach Beweisen zu suchen.
Wenn man nur Straftaten anzeigen dürfte, wenn man schon ein komplettes "Beweis-Portfolio" hätte, dann könnte man die Polizei ja weitgehend abschaffen.
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