Flasche angetrunken und aus Versehen liegen lassen

22. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
friedrich1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Flasche angetrunken und aus Versehen liegen lassen

Hallo!
Vor einiger Zeit habe ich eine 0,5 Liter Flasche in einem Discounter
angetrunken (natürlich mit dem Vorhaben sie an der Kasse zu bezahlen)
und habe diese während meines Einkaufen(16 Euro) aus versehen in einem
Wühltische liegen lassen.
Nachdem ich meine Ware bezahlt hatte und das Geschäft verlassen wollte kam mir eine Kaufhausdetektivin
entgegen und meinte ich solle doch eben mitkommen.
Sie nahm mich mit in ein Hinterzimmer und als sie mir den Sachverhalt schilderte fiel mir auch die Flasche Wasser wieder
ein. Alle Versuche Ihr klar zu machen dass ich die Flasche nicht mit Absicht liegen lies beeindruckten die Frau nicht und
sie meinte ich könnte Ihr 50 Euro "Fangprämie" zahlen und die Sache habe sich erledigt. Sie schrieb ein Protokoll von dem ich nach mehrmaligen nachfragen keine Kopie bekam. Ich unterschrieb es nicht!
Nun habe ich einfach einige Wochen abgewartet und nun flatterte mir ein Brief von der Polizei ins Haus in dem ich mich zu dem Vorfall äußern soll.
Wie verhalte ich mich nun?
Die Aussage verweigern oder den Sachverhalt schildern?

-- Editier von friedrich1980 am 22.09.2015 10:32




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Die Aussage verweigern oder den Sachverhalt schildern? Den Sachverhalt schildern natürlich. Wenn Ihnen derlei nicht gerade öfters passiert, wird das Verfahren wohl eingestellt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
friedrich1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ich meine, das wäre dann ja ein Schuldeingeständnis..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Ah ja. Und Sie meinen, wenn da bloß die Aussage der Detektivin steht, die ja nicht wissen kann, daß Sie die Flasche durchaus bezahlen wollten, wäre das günstiger für Sie?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12856 Beiträge, 4632x hilfreich)

Zitat (von friedrich1980):
Naja ich meine, das wäre dann ja ein Schuldeingeständnis..


Na und?
Schuld sind Sie ja auch, auch wenn es keine Absicht war.
Sie werden aber die einzige Person sein, die den Vorfall als Versehen darstellt,
von der Kaufhausdetektivin brauchen Sie in dieser Hinsicht nichts erwarten ;)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 300x hilfreich)

Zitat (von friedrich1980):
Vor einiger Zeit habe ich eine 0,5 Liter Flasche in einem Discounter
angetrunken (natürlich mit dem Vorhaben sie an der Kasse zu bezahlen)


Ich fürchte, das ist im Ergebnis nicht anders als wenn man sagen würde, "Vor einiger Zeit habe ich eine 0,5 Liter Flasche in einem Discounter in die Manteltasche gesteckt (natürlich mit dem Vorhaben sie an der Kasse zu bezahlen)".

In beiden Fällen ist der Diebstahl dann schon vollendet, und auf das angebliche "Vorhaben sie an der Kasse zu bezahlen" kommt es nicht mehr an. Der Gewahrsamsbruch innerhalb der Geschäftsräume ist völlig ausreichend.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
herrass
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
das ist natürlich eine total übertriebene Reaktion von diesem Discounter. Dennoch hast du, solltest du dich dazu entscheiden, dass du Stellung dazu beziehen möchtest, nicht wirklich viel zu erwarten. Das Verfahren wird ohnehin wegen Geringfügigkeit eingestellt (ich unterstelle jetzt einfach mal, dass dir das zum ersten mal passiert ist und du auch sonst keine "dicke Akte" bei der Staatsanwaltschaft hast). Verstehe nicht so ganz was dieses Geschäft damit bezwecken möchte. Möglicherweise kannst du da ja nochmal versuchen mit jemandem von dem Discounter zu sprechen und sie dazu bewegen die Anzeige bei der Polizei zurück zu nehmen. Dann hätte sich das Problem auch erledigt. Drücke dir noch die Daumen!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat (von herrass):
das ist natürlich eine total übertriebene Reaktion von diesem Discounter.

Selbstverständlich ist das völlig übertrieben, Discounter leben ja davon, dass Getränke im Laden angetrunken und dann liegen gelassen werden. Das sollte man denen schnellstmöglich erklären und sie zu einer Entschuldigung auffordern.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18880 Beiträge, 10195x hilfreich)


Zitat:
Discounter leben ja davon, dass Getränke im Laden angetrunken und dann liegen gelassen werden.

Profis hätten die angetrunkene Flasche noch in den Pfandrücknahmeautomat geworfen und hätten sich das Pfand an der Kasse auszahlen lassen.
* duckundweg *

Im Ernst:
Zitat:
Naja ich meine, das wäre dann ja ein Schuldeingeständnis..

Wenn Sie ohnehin auf frischer Tat ertappt wurden, macht es wenige Sinn, die Tat an sich zu bestreiten. Auch wenn Sie das als Schuldeingeständnis empfinden. Gar keine Aussage zu machen, ist auch nicht geschickt, weil dann nur die Sichtweise der Detektivin aktenkundig wird - währennd Ihre Sichtweise außen vor bleibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Zitat (von friedrich1980):
.....natürlich mit dem Vorhaben sie an der Kasse zu bezahlen......

Wer's glaubt wird selig!!!!!!

Zitat (von herrass):
......das ist natürlich eine total übertriebene Reaktion von diesem Discounter.....

Noeee, finde ich ueberhaupt nicht!!!!

Zitat (von herrass):
Verstehe nicht so ganz was dieses Geschäft damit bezwecken möchte.

Was man damit bezwecken will ist, dass der korrekte Kunde vor dreisten und kriminellen Elementen geschuetzt wird. Denn der korrekte Kunde zahlt den Schaden, den solche Typen anrichten.

Da kann man nur hoffen, dass seitens der Staatsanwaltschaft nicht eingestellt wird. Einige Sozialstunden sollten mindestens dafuer rausspringen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41941 Beiträge, 14647x hilfreich)

Was im Einzelfall raus kommt, das ist doch ziemlich einerlei. Wenn er wiederholt aktiv wird, dann wird der Staatsanwalt das nicht mehr locker sehen, wie beim ersten Mal. Deshalb ist es schon wichtig, dass Strafanzeige erstattet wird. Ansonsten könnte man nur jedermann empfehlen, seinen Flüssigkeitsbedarf im Supermarkt direkt zu befriedigen, und das immer, weil, es passiert ja nichts.

Außerdem, der Laden schützt doch uns alle durch sein Vorgehen. Denn letztlich wüssen wir Diebstähle, Beschädigungen, was auch immer bezahlen. Und das summiert sich schon ganz schön, wenn man sich mal den Schwund in den Läden anschaut. Deshalb sollte man auch Kleindiebstähle aus Gründen der Abschreckung anzeigen, es also auch dem Täter so unbequem wie möglich machen.

Anders geht es leider nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 300x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Deshalb sollte man auch Kleindiebstähle aus Gründen der Abschreckung anzeigen, es also auch dem Täter so unbequem wie möglich machen.


Da bin ich anderer Ansicht. Ich kaufe grundsätzlich keine Weintrauben, ohne vorher probiert zu haben, ob die überhaupt genießbar sind. Das im Supermarkt ist zweifellos ein Kleindiebstahl, und ich glaube nicht, dass der Supermarkt sich oder sonst jemandem irgendeinen Gefallen damit tun würde, solche Diebstähle zur Anzeige zu bringen.




-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 23.09.2015 11:18

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
.....Das ist zweifellos ein Kleindiebstahl......

Und warum fragen Sie nicht, wenn Sie etwas vor dem Kauf probieren moechten??? Ich habe noch nie erlebt, dass man mir das Probieren, z.B. bei Weintrauben, verweigert haette.Kommunizieren ist doch so einfach...... :wipp:

Bei meinem Obsthaendler habe ich es schon erlebt, dass dieser an heissen Tagen Wassermelonen klein geschnitten und Probierstuecke aktiv angeboten hat. So kurbelt man sein Geschaeft an.

Ausserdem ist es was ganz Anderes, mal schnell seinen Durst stillen und die angebrochene Flasche am Wuehltisch zu vergraben. Verdeutlichen Sie sich mal den Vorgang = Flasche aus dem Regal nehmen, oeffnen und trinken, dann verschliessen und in den Einkaufskorb / -wagen legen, am Wuehltisch aus dem Korb/Wagen nehmen und unterwuehlen, und natuerlich vergessen wieder in den Korb / Wagen zu legen. Das alles ist ohne Absicht geschehen, wie gesagt: Wer's glaubt, wird selig.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
friedrich1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander!
Vielen dank für die zahlreichen und teils hilfreichen Antworten.
Ich weiß nun wie ich mich in der Situation am besten verhalte!
Diverse Spekulationen ob ich nun die Flasche mit Absicht "vergraben" habe oder
ob ich die 30 Cent nicht zahlen wollte sind an der Stelle überflüssig und auch
nicht sachlich bzw. hilfreich.

Nochmal Danke an alle!

-- Editiert von friedrich1980 am 23.09.2015 11:47

-- Editiert von friedrich1980 am 23.09.2015 11:49

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 337x hilfreich)

wie hoch ist eigentlich der Warenwert??

30 cent wie ich grade gelesen habe?

bei meinen Discounter kostet eine 0,5 Liter Flasche Wasser 11 cent !

ich habe es noch nicht erlebt aber ich bin mir sicher das kein Staatsanwalt wegen Diebstahls mit einem Schaden von 11 Cent oder in diesem Fall 30 Cent ein Strafbefehl oder gar eine Anklage fertigen wird


Zitat:
Was im Einzelfall raus kommt, das ist doch ziemlich einerlei. Wenn er wiederholt aktiv wird, dann wird der Staatsanwalt das nicht mehr locker sehen, wie beim ersten Mal. Deshalb ist es schon wichtig, dass Strafanzeige erstattet wird. Ansonsten könnte man nur jedermann empfehlen, seinen Flüssigkeitsbedarf im Supermarkt direkt zu befriedigen, und das immer, weil, es passiert ja nichts.


da bin ich anderer Meinung, den es gibt genügend Möglichkeiten auch solche kleinen Diebstähle und Beschädigungen zu bestrafen ohne gleich nach Polizei und Staatsanwaltschaft zu rufen die eh heillos überlastet sind

wieso nicht einfach bei allen was unter 2 € Wert ist,seitens des Ladens die Fangprämie + den Warenwert vom Kunden verlangen??

das bringt den Laden Geld + ersetz den beschädigten bzw entwendeten Artikel
und entlastet auch noch die Jusitz

wenn der Kunde es zahlt dann ist doch in Ordnung, wozu braucht man dann noch Polizei und Staatsanwaltschaft?

wenn er nicht zahlt, ok dann hat er Pech und muss damit leben das die Polizei gerufen wird

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12856 Beiträge, 4632x hilfreich)

Zitat:
....das kein Staatsanwalt wegen Diebstahls mit einem Schaden von 11 Cent oder in diesem Fall 30 Cent ein Strafbefehl oder gar eine Anklage fertigen wird


Zumindest vor den Arbeitsgerichten wird sowas verhandelt, teilweise geht es dort dann um Schadenssummen von 2 - 10 Cent für den Stromdiebstahl beim Handyaufladen...
Wundern würde mich ehrlich gesagt nichts.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.535 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.