Hallo!
Vor einiger Zeit habe ich eine 0,5 Liter Flasche in einem Discounter
angetrunken (natürlich mit dem Vorhaben sie an der Kasse zu bezahlen)
und habe diese während meines Einkaufen(16 Euro) aus versehen in einem
Wühltische liegen lassen.
Nachdem ich meine Ware bezahlt hatte und das Geschäft verlassen wollte kam mir eine Kaufhausdetektivin
entgegen und meinte ich solle doch eben mitkommen.
Sie nahm mich mit in ein Hinterzimmer und als sie mir den Sachverhalt schilderte fiel mir auch die Flasche Wasser wieder
ein. Alle Versuche Ihr klar zu machen dass ich die Flasche nicht mit Absicht liegen lies beeindruckten die Frau nicht und
sie meinte ich könnte Ihr 50 Euro "Fangprämie" zahlen und die Sache habe sich erledigt. Sie schrieb ein Protokoll von dem ich nach mehrmaligen nachfragen keine Kopie bekam. Ich unterschrieb es nicht!
Nun habe ich einfach einige Wochen abgewartet und nun flatterte mir ein Brief von der Polizei ins Haus in dem ich mich zu dem Vorfall äußern soll.
Wie verhalte ich mich nun?
Die Aussage verweigern oder den Sachverhalt schildern?
-- Editier von friedrich1980 am 22.09.2015 10:32
Flasche angetrunken und aus Versehen liegen lassen
Die Aussage verweigern oder den Sachverhalt schildern? Den Sachverhalt schildern natürlich. Wenn Ihnen derlei nicht gerade öfters passiert, wird das Verfahren wohl eingestellt werden.
Naja ich meine, das wäre dann ja ein Schuldeingeständnis..
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ah ja. Und Sie meinen, wenn da bloß die Aussage der Detektivin steht, die ja nicht wissen kann, daß Sie die Flasche durchaus bezahlen wollten, wäre das günstiger für Sie?
Zitat :Naja ich meine, das wäre dann ja ein Schuldeingeständnis..
Na und?
Schuld sind Sie ja auch, auch wenn es keine Absicht war.
Sie werden aber die einzige Person sein, die den Vorfall als Versehen darstellt,
von der Kaufhausdetektivin brauchen Sie in dieser Hinsicht nichts erwarten
Zitat :Vor einiger Zeit habe ich eine 0,5 Liter Flasche in einem Discounter
angetrunken (natürlich mit dem Vorhaben sie an der Kasse zu bezahlen)
Ich fürchte, das ist im Ergebnis nicht anders als wenn man sagen würde, "Vor einiger Zeit habe ich eine 0,5 Liter Flasche in einem Discounter in die Manteltasche gesteckt (natürlich mit dem Vorhaben sie an der Kasse zu bezahlen)".
In beiden Fällen ist der Diebstahl dann schon vollendet, und auf das angebliche "Vorhaben sie an der Kasse zu bezahlen" kommt es nicht mehr an. Der Gewahrsamsbruch innerhalb der Geschäftsräume ist völlig ausreichend.
Hallo,
das ist natürlich eine total übertriebene Reaktion von diesem Discounter. Dennoch hast du, solltest du dich dazu entscheiden, dass du Stellung dazu beziehen möchtest, nicht wirklich viel zu erwarten. Das Verfahren wird ohnehin wegen Geringfügigkeit eingestellt (ich unterstelle jetzt einfach mal, dass dir das zum ersten mal passiert ist und du auch sonst keine "dicke Akte" bei der Staatsanwaltschaft hast). Verstehe nicht so ganz was dieses Geschäft damit bezwecken möchte. Möglicherweise kannst du da ja nochmal versuchen mit jemandem von dem Discounter zu sprechen und sie dazu bewegen die Anzeige bei der Polizei zurück zu nehmen. Dann hätte sich das Problem auch erledigt. Drücke dir noch die Daumen!
Zitat :das ist natürlich eine total übertriebene Reaktion von diesem Discounter.
Selbstverständlich ist das völlig übertrieben, Discounter leben ja davon, dass Getränke im Laden angetrunken und dann liegen gelassen werden. Das sollte man denen schnellstmöglich erklären und sie zu einer Entschuldigung auffordern.
Zitat:Discounter leben ja davon, dass Getränke im Laden angetrunken und dann liegen gelassen werden.
Profis hätten die angetrunkene Flasche noch in den Pfandrücknahmeautomat geworfen und hätten sich das Pfand an der Kasse auszahlen lassen.
* duckundweg *
Im Ernst:
Zitat:Naja ich meine, das wäre dann ja ein Schuldeingeständnis..
Wenn Sie ohnehin auf frischer Tat ertappt wurden, macht es wenige Sinn, die Tat an sich zu bestreiten. Auch wenn Sie das als Schuldeingeständnis empfinden. Gar keine Aussage zu machen, ist auch nicht geschickt, weil dann nur die Sichtweise der Detektivin aktenkundig wird - währennd Ihre Sichtweise außen vor bleibt.
Zitat :.....natürlich mit dem Vorhaben sie an der Kasse zu bezahlen......
Wer's glaubt wird selig!!!!!!
Zitat :......das ist natürlich eine total übertriebene Reaktion von diesem Discounter.....
Noeee, finde ich ueberhaupt nicht!!!!
Zitat :Verstehe nicht so ganz was dieses Geschäft damit bezwecken möchte.
Was man damit bezwecken will ist, dass der korrekte Kunde vor dreisten und kriminellen Elementen geschuetzt wird. Denn der korrekte Kunde zahlt den Schaden, den solche Typen anrichten.
Da kann man nur hoffen, dass seitens der Staatsanwaltschaft nicht eingestellt wird. Einige Sozialstunden sollten mindestens dafuer rausspringen.
Viele Gruesse
bernardoselva
Was im Einzelfall raus kommt, das ist doch ziemlich einerlei. Wenn er wiederholt aktiv wird, dann wird der Staatsanwalt das nicht mehr locker sehen, wie beim ersten Mal. Deshalb ist es schon wichtig, dass Strafanzeige erstattet wird. Ansonsten könnte man nur jedermann empfehlen, seinen Flüssigkeitsbedarf im Supermarkt direkt zu befriedigen, und das immer, weil, es passiert ja nichts.
Außerdem, der Laden schützt doch uns alle durch sein Vorgehen. Denn letztlich wüssen wir Diebstähle, Beschädigungen, was auch immer bezahlen. Und das summiert sich schon ganz schön, wenn man sich mal den Schwund in den Läden anschaut. Deshalb sollte man auch Kleindiebstähle aus Gründen der Abschreckung anzeigen, es also auch dem Täter so unbequem wie möglich machen.
Anders geht es leider nicht.
wirdwerden
Zitat :Deshalb sollte man auch Kleindiebstähle aus Gründen der Abschreckung anzeigen, es also auch dem Täter so unbequem wie möglich machen.
Da bin ich anderer Ansicht. Ich kaufe grundsätzlich keine Weintrauben, ohne vorher probiert zu haben, ob die überhaupt genießbar sind. Das im Supermarkt ist zweifellos ein Kleindiebstahl, und ich glaube nicht, dass der Supermarkt sich oder sonst jemandem irgendeinen Gefallen damit tun würde, solche Diebstähle zur Anzeige zu bringen.
-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 23.09.2015 11:18
Zitat :.....Das ist zweifellos ein Kleindiebstahl......
Und warum fragen Sie nicht, wenn Sie etwas vor dem Kauf probieren moechten??? Ich habe noch nie erlebt, dass man mir das Probieren, z.B. bei Weintrauben, verweigert haette.Kommunizieren ist doch so einfach......
Bei meinem Obsthaendler habe ich es schon erlebt, dass dieser an heissen Tagen Wassermelonen klein geschnitten und Probierstuecke aktiv angeboten hat. So kurbelt man sein Geschaeft an.
Ausserdem ist es was ganz Anderes, mal schnell seinen Durst stillen und die angebrochene Flasche am Wuehltisch zu vergraben. Verdeutlichen Sie sich mal den Vorgang = Flasche aus dem Regal nehmen, oeffnen und trinken, dann verschliessen und in den Einkaufskorb / -wagen legen, am Wuehltisch aus dem Korb/Wagen nehmen und unterwuehlen, und natuerlich vergessen wieder in den Korb / Wagen zu legen. Das alles ist ohne Absicht geschehen, wie gesagt: Wer's glaubt, wird selig.
Viele Gruesse
bernardoselva
Hallo miteinander!
Vielen dank für die zahlreichen und teils hilfreichen Antworten.
Ich weiß nun wie ich mich in der Situation am besten verhalte!
Diverse Spekulationen ob ich nun die Flasche mit Absicht "vergraben" habe oder
ob ich die 30 Cent nicht zahlen wollte sind an der Stelle überflüssig und auch
nicht sachlich bzw. hilfreich.
Nochmal Danke an alle!
-- Editiert von friedrich1980 am 23.09.2015 11:47
-- Editiert von friedrich1980 am 23.09.2015 11:49
wie hoch ist eigentlich der Warenwert??
30 cent wie ich grade gelesen habe?
bei meinen Discounter kostet eine 0,5 Liter Flasche Wasser 11 cent !
ich habe es noch nicht erlebt aber ich bin mir sicher das kein Staatsanwalt wegen Diebstahls mit einem Schaden von 11 Cent oder in diesem Fall 30 Cent ein Strafbefehl oder gar eine Anklage fertigen wird
Zitat:Was im Einzelfall raus kommt, das ist doch ziemlich einerlei. Wenn er wiederholt aktiv wird, dann wird der Staatsanwalt das nicht mehr locker sehen, wie beim ersten Mal. Deshalb ist es schon wichtig, dass Strafanzeige erstattet wird. Ansonsten könnte man nur jedermann empfehlen, seinen Flüssigkeitsbedarf im Supermarkt direkt zu befriedigen, und das immer, weil, es passiert ja nichts.
da bin ich anderer Meinung, den es gibt genügend Möglichkeiten auch solche kleinen Diebstähle und Beschädigungen zu bestrafen ohne gleich nach Polizei und Staatsanwaltschaft zu rufen die eh heillos überlastet sind
wieso nicht einfach bei allen was unter 2 € Wert ist,seitens des Ladens die Fangprämie + den Warenwert vom Kunden verlangen??
das bringt den Laden Geld + ersetz den beschädigten bzw entwendeten Artikel
und entlastet auch noch die Jusitz
wenn der Kunde es zahlt dann ist doch in Ordnung, wozu braucht man dann noch Polizei und Staatsanwaltschaft?
wenn er nicht zahlt, ok dann hat er Pech und muss damit leben das die Polizei gerufen wird
Zitat:....das kein Staatsanwalt wegen Diebstahls mit einem Schaden von 11 Cent oder in diesem Fall 30 Cent ein Strafbefehl oder gar eine Anklage fertigen wird
Zumindest vor den Arbeitsgerichten wird sowas verhandelt, teilweise geht es dort dann um Schadenssummen von 2 - 10 Cent für den Stromdiebstahl beim Handyaufladen...
Wundern würde mich ehrlich gesagt nichts.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
13 Antworten
-
14 Antworten
-
12 Antworten
-
19 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
54 Antworten