Hallo zusammen,
Ich habe vergangene Woche im deichmann ein paar schuhe geklaut.. Beim rausgehen hat das Paar in meinem Rucksack gepiepst und ich bin geflüchtet..
Jetzt meine Frage.. Wird in so einem Laden weiter nachgeforscht, da mein Gesicht ja in der videoüberwachung zu sehen ist.. Da ich vor einem jahr schon was mit der Polizei
zu tun hatte, müssten die mich kennen..
Hat die polizei auch ein recht darauf meinen Arbeitgeber darüber zu informieren? Wurde schon mal beim klauen erwischt und das wurde mir dabei gedroht falls es nichmal passieren würde..
Danke im voraus für die Antwort!
Flucht nach Ladendiebstahl
23. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juni 2019 | 19:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flucht nach Ladendiebstahl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Juni 2019 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
ZitatWird in so einem Laden weiter nachgeforscht, :
Das liegt durchaus im Bereich des möglichen. Dafür hat man ja die Überwachungsanlagen ...
ZitatHat die polizei auch ein recht darauf meinen Arbeitgeber darüber zu informieren? :
Kommt ganz darauf an, wer der Arbeitgeber ist. Bei einigen (Behörden, Bundeswehr) besteht unter Umständen sogar die Pflicht über Straf- / Ermittlungsverfahren zu informieren.
Und jetzt?
Schon
266.880
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten