Flucht nach Ladendiebstahl

23. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stevoo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flucht nach Ladendiebstahl

Hallo zusammen,
Ich habe vergangene Woche im deichmann ein paar schuhe geklaut.. Beim rausgehen hat das Paar in meinem Rucksack gepiepst und ich bin geflüchtet..
Jetzt meine Frage.. Wird in so einem Laden weiter nachgeforscht, da mein Gesicht ja in der videoüberwachung zu sehen ist.. Da ich vor einem jahr schon was mit der Polizei zu tun hatte, müssten die mich kennen..
Hat die polizei auch ein recht darauf meinen Arbeitgeber darüber zu informieren? Wurde schon mal beim klauen erwischt und das wurde mir dabei gedroht falls es nichmal passieren würde..
Danke im voraus für die Antwort!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Stevoo):
Wird in so einem Laden weiter nachgeforscht,

Das liegt durchaus im Bereich des möglichen. Dafür hat man ja die Überwachungsanlagen ...



Zitat (von Stevoo):
Hat die polizei auch ein recht darauf meinen Arbeitgeber darüber zu informieren?

Kommt ganz darauf an, wer der Arbeitgeber ist. Bei einigen (Behörden, Bundeswehr) besteht unter Umständen sogar die Pflicht über Straf- / Ermittlungsverfahren zu informieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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