Hallo,
wenn ich jemanden anonym (aus bestimmten Gründen) anzeigen "möchte" (MUSS), wie sollte da die "Form" des Textes sein? Gibt es Vorgaben? Müssen da bestimmte Stichworte enthalten sein, wie "Anzeige" oder z.B. "Betrug" (also die Straftat?).
Oder kann das formlos geschehen, sprich kurzer Text, was, warum, wer, wo, und Beilage von Beweismitteln...?
Ist es richtig, dass man den Passus "Verdacht auf ..." verwenden sollte, weil es u.U. sonst zu einer Gegenanzeige wg. falscher Verdächtigung kommen kann (in diesem Fall weiß ich es zwar 100% und werde die Beweismittel beifügen, aber allg. würde mich das interessieren...)?
Danke,
SN
"Form" einer anonymen Anzeige...?
27. November 2006
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2006 | 13:18
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 253x hilfreich)
"Form" einer anonymen Anzeige...?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 27. November 2006 | 16:17
Von
Status: Bachelor (3126 Beiträge, 484x hilfreich)
Die Form ist vollkommen wurscht. Hauptsache, Sie schreiben nicht Ihre Adresse in den Briefkopf.
Falscher Verdächtigung kann man sich nur unter Vorsatz schuldig machen. Wenn Sie also definitiv nicht vom Gegenteil wissen, können Sie munter drauflosverdächtigen. Inwieweit einer solchen anonyme Anzeige nachgegangen wird, hängt natürlich vom Inhalt ab.
-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.566
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
54 Antworten