"Form" einer anonymen Anzeige...?

27. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 253x hilfreich)
"Form" einer anonymen Anzeige...?

Hallo,

wenn ich jemanden anonym (aus bestimmten Gründen) anzeigen "möchte" (MUSS), wie sollte da die "Form" des Textes sein? Gibt es Vorgaben? Müssen da bestimmte Stichworte enthalten sein, wie "Anzeige" oder z.B. "Betrug" (also die Straftat?).
Oder kann das formlos geschehen, sprich kurzer Text, was, warum, wer, wo, und Beilage von Beweismitteln...?

Ist es richtig, dass man den Passus "Verdacht auf ..." verwenden sollte, weil es u.U. sonst zu einer Gegenanzeige wg. falscher Verdächtigung kommen kann (in diesem Fall weiß ich es zwar 100% und werde die Beweismittel beifügen, aber allg. würde mich das interessieren...)?

Danke,

SN

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Die Form ist vollkommen wurscht. Hauptsache, Sie schreiben nicht Ihre Adresse in den Briefkopf.
Falscher Verdächtigung kann man sich nur unter Vorsatz schuldig machen. Wenn Sie also definitiv nicht vom Gegenteil wissen, können Sie munter drauflosverdächtigen. Inwieweit einer solchen anonyme Anzeige nachgegangen wird, hängt natürlich vom Inhalt ab.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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