Foto, Dna und Fingerabdrücke löschen lassen

11. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
christ1309
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Foto, Dna und Fingerabdrücke löschen lassen

Hallo,

hatte mal vor einiger Zeit Probleme mit der Polizei. Es ging damals um versuchten Totschlag. Zum diesem Zeitpunkt war ich 18 Jahre alt. Mir wurden damals Fingerabdrücke und DNA genommen. Außerdem wurde ein Bild von mir gemacht. Zum Schluss ging das ganze so aus, dass das Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt wurde. Jetzt wollte ich mal wissen, ob es möglich ist meine Daten löschen zu lassen. Das ganze ist jetzt ca. 8 Jahre her.



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-- Editiert von Moderator am 11.06.2014 22:15

-- Thema wurde verschoben am 11.06.2014 22:15

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119893 Beiträge, 39793x hilfreich)

Gab es in er Zwischenzeit noch mal irgendwelche Vorfälle mit der Polizei?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
christ1309
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Also Vorfälle gab es keine. Hatte seitdem nie mehr irgendetwas mit der Polizei zu tun. Zählen zu Vorfälle nur Dinge von denen ich weiß, oder würde darunter auch nicht offizielle Ermittlungen fallen, von denen ich nichts weiß?


-- Editiert christ1309 am 14.06.2014 11:22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Die Löschung richtet sich nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen. "Feste" Löschfristen gibt es dort nicht, sondern nur "Aussonderungsprüffristen" zu denen im Rahmen einer Ermessensabwägung (unter Berücksichtigung vieler versch. Kriterien, u.a. auch Schwere des Tatvorwurfs, sowie -bei 170er Einstellungen- die Grundlage der Einstellung, also ob die Tat letztlich "nur" nicht nachgewiesen werden konnte, aber ein Tatverdacht blieb, oder ob sich bei den Ermittlungen der Tatverdacht als unbegründet erwies). Bei Erwachsenen (iSd. des PolG = 18 Jahre) ist die Aussonderungsprüffrist = 10 Jahre. Bei dem doch recht heftigen Tatvorwurf oder einer Einstellung mangels Beweis kann man sicher davon ausgehen, dass eine Löschung nicht vor 10 Jahren erfolgen wird.

Der beste Weg ist eigentlich eine Selbstauskunft beim BKA und beim LKA seines Bundeslandes anzufordern. Dort ist alles enthalten was noch gespeichert ist und daneben auch (jedenfalls bei der Auskunft die man hier bei uns vom LKA Niedersachsen bekommt) das vorgesehene Löschdatum (unter der Voraussetzung, dass zwischenzeitlich nichts Neues dazu kommt). Wenn man die Selbstauskunft dann hat und damit idealerweise die vorgesehenen Löschdaten, kann man bewerten, ob es Sinn macht eine vorzeitige Löschung beantragen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
christ1309
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Streetworker,

danke für deine hilfreiche Antwort. Wie funktioniert das mit der Selbstauskunft, einfach eine Mail schreiben oder Anrufen, oder sollte da der Anwalt ein Schreiben aufsetzten?

Edit: Habe gerade so einen Generator für Auskunftsersuchen gefunden. Würde ich durch folgendes Schreiben eine Auskunft darüber bekommen, wann meine gespeicherten Daten gelöscht werden:


Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir nach §12 , Abs. 5 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG), §10, Abs. 2 ATDG sowie §19, Abs. 1
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auskunft zu folgenden Punkten:
• ¨uber die durch das Bundeskriminalamt zu meiner Person in Systemen der elektronischen Datenerfassung
und -verarbeitung gespeicherten Daten, im Besonderen ¨uber personenbezogene Datens¨atze im polizeilichen
Informationssystem (INPOL) sowie in am BKA gef¨uhrten gemeinsamen Dateien;
• ¨uber den Zweck der Verarbeitung der Daten sowie ¨uber ihre Herkunft;
• ¨uber Empf¨anger oder Gruppen von Empf¨angern, an die die Daten ¨ubermittelt wurden, unter besonderer
Ber¨ucksichtigung von nach §14 BKAG an Stellen im Ausland ¨ubermittelter Daten.
Meiner Anfrage liegt ein generelles Informationsinteresse unter Wahrnehmung meines verfassungsrechtlich verb¨urgten
Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zugrunde.



danke und gruß

christ1309



-- Editiert christ1309 am 16.06.2014 12:35

-- Editiert christ1309 am 16.06.2014 12:51

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Das muß man schriftlich machen und eine Kopie des Personalausweises beilegen. Einen Anwalt braucht es dafür nicht. Hier gibt es einen Generator für solche Schreiben:

Generator für Auskunftsersuchen

Einfach Daten eintragen und Haken bei "Bund --> BKA" und "Länder --> LKA des eig. Bundeslandes" setzen. Ausdrucken, Perso anbei, abschicken...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
christ1309
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles klar, danke dir. Werde das mal die Tage machen und mich wieder hier melden sobald ich was neues weiß.



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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Wozu löschen ?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

@ mgrasek100

Weil es niemanden was angeht?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119893 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat:
Weil es niemanden was angeht?

Eben.
Der Staat muss nicht alles über den Bürger wissen der sich ordentlich verhält.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Weil es niemanden was angeht?
Eben.
Der Staat muss nicht alles über den Bürger wissen der sich ordentlich verhält.


Ich versteh nicht was dagegen spricht
Es schadet niemandem
Es gibt keinen Grund, Fingerabdrücke löschen zu lassen, ganz im Gegenteil verstehe ich nicht wieso man nicbt es zur Pflicht macht von jedem abdrücke zu verlangen

Die Aufklärung von Verbrechen wird erleichtert wenn jemand seine Fingerabdrücke am Tatort hinterlässt
Das is hier auch kein Forum zur Rechtsberatung.

Die Abdrücke liegen beim Staat, der betreibt damit kein Schindluder, ich wüsste auch nicht wie das gehen sollte
Es hat auch Vorteile, man kann bei Verlust oder zB bei einer Gesichtsverletzungen durch Unfall etc einen immer noch identifizieren
Es handelt sich auch nicbt um Bewegungsdaten , Meta oder Krankenakten
Es geht um Fingerabdrücke
Die tun einem nicht weh und ich persönlich wäre grundsätzlich froh, wenn man jeden kriminellen somit einwandfrei identifizieren kann.
Wenn einer das löschen will, frag ich mich, was diese Person eig vor hat
Ich habe jedenfalls insofern mehr Vertrauen in mein Land als zB Facebook, wo jeder unbekümmert alles private wohl reinstellt.
Denkt mal darüber nach : ihr regt euch auf, wenn der Staat zB 3 Monate lang Vorratsdatenspeicherung will aber bei privaten social Media, die doch kommerziell sind haut ihr alles raus !!


Der Staat hat weder Einblick über was ihr in euren Emails schreibt, noch werden Fingerabdrücke dezentral gespeichert außer eben bei kriminellen und das ist ja wohl das mindeste
Schönen Abend noch

-- Editiert von mgrasek100 am 11.04.2016 20:52

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Zitat:
Ich versteh nicht was dagegen spricht


Das Gesetz

Zitat:
Es schadet niemandem


Doch, der informellen Selbstbestimmung des Bürgers

Ihnen mag ja egal, dass man auf diese Weise ständig nachvollziehen kann, ob Sie sich an einem Ort X aufgehalten haben. Anderen Bürgern ist es nicht egal. Dem Gesetzgeber auch nicht.

Zitat:
ganz im Gegenteil verstehe ich nicht wieso man nicbt es zur Pflicht macht von jedem abdrücke zu verlangen


Weil wir hier in einem freien Land leben, in dem die Regierung die Bürger nur im Rahmen der Gesetze überwachen darf, die der Gesetzgeber geschaffen hat. Die Pflicht zur Speicherung der Prints eines jeden Bürgers wollte er nicht schaffen.

Zitat:
Die Aufklärung von Verbrechen wird erleichtert wenn jemand seine Fingerabdrücke am Tatort hinterlässt


Ja, wenn dann auch gleich nach der Geburt eine DNA Probe eines jeden Bürgers speichern würde, wäre das noch viel einfacher. Dann könnte man sich die popeligen Fingerabdrücke sparen.

Zitat:

Die Abdrücke liegen beim Staat, der betreibt damit kein Schindluder,


Nein ... der Staat hat noch nieeee mit irgendwelchen Daten Schindluder betrieben, niemals nicht :devil:

Zitat:
Es hat auch Vorteile, man kann bei Verlust oder zB bei einer Gesichtsverletzungen durch Unfall etc einen immer noch identifizieren


Was für ein Verlust? Der einen Fingers?

Identifizieren kann man Personen auch auf viele andere Weise, ohne von der gesamten Bevölkerung Fingerabdrücke speichern zu müssen (vor allem was macht man, wenn auch die Hände ab sind, durch Unfall?) Oder wieviele Fälle der letzten 30 Jahre sind Ihnen bekannt, wo jemand nicht identifiziert werden konnte, aufgrund einer Gesichtsverletzung? In den Fällen wo es sich um Mordopfer handelt (was wohl bei 95% der tatsächlich existierenden Fälle der Fall ist) würden die Täter natürlich dann auch die Hände entfernen um die beachsichtigte "Nicht-Indentifizierung" zu erreichen.

Zitat:

Es handelt sich auch nicbt um Bewegungsdaten


Doch, es liesse sich ein Bewegungsprofil erstellen - lediglich kein Zeitgebundenes.

Was geht es jemanden an, ob ich irgendwann z.B. mal in Bordell X war, nur weil dort ggf. 2 Jahre später eingebrochen wird und alle vorhanden Fingerabdrücke genommen werden? Nichts!

Zitat:
und ich persönlich wäre grundsätzlich froh


Das sieht die Mehrheit der Bevölkerung Gott sei dank anders und auch der Gesetzgeber. Sie persönlich hätten sicherlich auch nichts dagegen, wenn die Polizei morgens um 06:00 Ihre Wohnung durchsucht, weil Ihre Hausbank überfallen wurde und Ihre Fingerabdrücke dort gefunden wurden, Sie somit als potenzieller Täter in Frage kommen?!

Man würde im Gegenteil die "Waffe" Fingerabdruck dadurch noch -jedenfalls ein Stück weit- entschärfen, da bei entsprechenden Abgleichen auch die Daten 100er unschuldiger Bürger ausgeworfen würden, die einfach nur Geld abgeholt haben oder eine Überweisung getätigt, anstatt von vornherein nur die Daten von Personen geliefert zu bekommen, die tatsächlich schon mal kriminell aufgefallen sind.


Zitat:

Wenn einer das löschen will, frag ich mich, was diese Person eig vor hat


Sein Recht wahrnehmen.

Warum werden Vorstrafen gelöscht? Um jedem nach einer gewissen Zeit wieder einen Neuanfang zu gestatten. Für die Polizei wäre es auch viel interessanter auch nach 35 Jahren noch feststellen zu können, dass jemand 1981 mal einen Ladendiebstahl begangen hat.

Zitat:
Ich habe jedenfalls insofern mehr Vertrauen in mein Land als zB Facebook, wo jeder unbekümmert alles private wohl reinstellt. Denkt mal darüber nach : ihr regt euch auf, wenn der Staat zB 3 Monate lang Vorratsdatenspeicherung will aber bei privaten social Media, die doch kommerziell sind haut ihr alles raus !!


Der kleine aber feine Unterschied ist, dass man das freiwillig tut. Von daher ist dieser Vergleich nicht nur hinkend, sondern sozusagen querschnittgelähmt.

Zitat:
Der Staat hat weder Einblick über was ihr in euren Emails schreibt,


Nicht? Entschuldigung, aber da hinken Sie dem Stand der Technik und der Praxis der Geheimdienste um Jahre hinterher.

Zitat:
noch werden Fingerabdrücke dezentral gespeichert außer eben bei kriminellen


Und genau dass möchten Sie ja geändert haben, insoweit dass jeder seine Fingerabdrücke abgeben sollte ... Ihrer Meinung nach. --->
Zitat:
verstehe ich nicht wieso man nicbt es zur Pflicht macht von jedem abdrücke zu verlangen



PS: Der Beitrag ist nicht so böse gemeint, wie er klingen mag. Ist mir selbst erst beim 2. Lesen aufgefallen. Hab aber keine Lust jetzt noch mal alles zu ändern. :devil:

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.04.2016 23:47

8x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Was soll ich dazu sagen
Es geht nur um Fingerabdrücke
Das hat nix mit der Speicherungen von Vorstrafen, noch mit Bewegubgsdaten etc zu tun
Es geht nur um einen lächerlichen - wie du selbst sagst - Fingerabdruck
Und das is freiwillig, da unter Verschluss
Außer bei Verbrechern wird das nicht verwendet.

Kein Mensch leidet darunter außer die Verbrechen selbst.
Und für deinen Pufbesuch interessiert sich echt keine S...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Zitat:
noch mit Bewegubgsdaten


Natürlich hat es -im etwas weiteren Sinne- mit Bewegungdaten zu tun, da durch meine Fingerabdrücke jederzeit festgestellt werden könnte, dass ich mich an einem Ort X, Y oder Z befunden habe, mich also an diesem Ort "bewegt" habe.

Zitat:
Und das is freiwillig,


Was ist freiwillig? Du hättest es doch gerne, dass es zur Pflicht gemacht wird. Darauf bezog sich meine Antwort.

Freiwillig mag jeder sein Prints abgeben wie er mag.

Zitat:
Und für deinen Pufbesuch interessiert sich echt keine S...


Doch, meine Frau ! :devil:

Und mich interessiert es, da mein Privatleben niemand etwas angeht, solange ich mich rechtskonform verhalte.

Außerdem hatte ich noch weitere Beipiele genannt, z.B. das mit der Hausdurchsuchung weil Deine Prints da nach einem Überfall in einer Bank gefunden werden. Darauf bist Du bezeichnenderweise nicht eingegangen.

PS:
Zitat:
Es geht nur um einen lächerlichen - wie du selbst sagst - Fingerabdruck


Das lächerlich, bzw. "popelig" war ironisch gemeint und vor allem im Kontext dazu, dass man dann auch gleich das DNA-Muster eines jeden Neugeborenen speichern könnte. Das würde die Verbrechensaufklärung noch viel mehr erleichtern., schon Generationen im Voraus. Dagegen wären(!) Fingerabdrücke popelig (Achtung: Ironie)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.04.2016 00:13

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Also wie gesagt : eine Person gibt an öffentlichen Orten mind einen Fingerabdruck ab
ABER andere tun das da auch
Der Kreis der verdächtigen wird höchstens kleiner, Verdächtige gibt es aber ohne Fingerabdruck speicherei auch.
Mit der "Pflicht" hast du mich falsch verstanden
Es ging mir darum, dass die Pflicht darin besteht, dass die Behörde auch gegen den Willen des Bürgers Daten über Abdrücke rausgeben kann, wenn es ein Krimineller ist
Ansonsten sind die Abdrücke zwar aber sie bleiben unter Verschluss
Die Verfügungsgewalt liegt ausschließlich beim Bürger
Wie ein dezentraler digitaler Safe

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Zitat:
Es ging mir darum, dass die Pflicht darin besteht, dass die Behörde auch gegen den Willen des Bürgers Daten über Abdrücke rausgeben kann, wenn es ein Krimineller ist


An wen rausgeben?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

ZB an die Strafverfolgung

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Das ist doch bereits seit ewigen Jahren gängige Praxis.

Wenn an einem Tatort ein Fingerabdruck gesichert wird, und die sachbearbeitende Polizeidienststelle ("Strafverfolgung") gleicht ihn mit der BKA-Datenbank AFIS (= "Behörde") ab und dort ein Treffer mit einem bereits gespeicherten Abdruck eines "Kriminellen" vorhanden ist, gibt die Behörde selbstverständlich die Daten dieses Kriminellen an die Strafverfolgung heraus. Einzig das ist ja Sinn der Datenbank AFIS.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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