Hey!
A ist Fussballer. Bei einem Punktspiel kommt es zu einem Zweikampf mit B. Beide steigen mehr oder weniger zu dem Ball hoch um ihn zu köpfen. A´s Ellbogen landet im Gesicht des B, welcher verletzt ausgewechselt werden muss.
Der Schiri gibt dem A die gelbe Karte wegen Foulspiels.
B zeigt A daraufhin an und verfolgt auch zivilrechtliche Schmerzensgeldansprüche.
Grundsätzlich ists doch so, dass wenn eine Verletzung in einem sportlichen Zweikampf geschieht, diese strafrechtliche ohne Bedeutung bleibt, da mit der Teilnahme am Sport der Verletzte quasi das hohe Verletzungsrisiko freiweillig eingegangen ist.
Demnach kann ein solches Foul keine strafr. Verurteilung und auch keinen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen.
Anders wäre es, wenn das Foul "abseits des Spielgeschehens" passieren würde und als Tätlichkeit behandelt werden müsste, oder?
Die Staatsanwaltschaft
will das Verfahren für kleines Geld gem §153a StPO
einstellen......
Foulspiel bei Fussballzweikampf - fahrlässige KV möglich
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Grundsätzlich ists doch so, dass wenn eine Verletzung in einem sportlichen Zweikampf geschieht, diese strafrechtliche ohne Bedeutung bleibt, da mit der Teilnahme am Sport der Verletzte quasi das hohe Verletzungsrisiko freiweillig eingegangen ist.
Nein, das ist grundsätzlich nicht so. Ein Foul bleibt ein Foul und kann von vorsätzlicher bis fahrlässiger KV alles abdecken.
Demnach kann ein solches Foul keine strafr. Verurteilung und auch keinen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen.
Doch. Allerdings wird man bei bloß fahrlässiger KV evtl. dem Verletzten eine Teilschuld anrechnen je nach Spielsituation. 100% wird die aber nicht betragen.
Natürlich ist die gelbe Karte kaum mehr als ein Anscheinsbeweis für eine Schuldfrage, wenn es um die Unterscheidung Vorsatz/Fahrlässigkeit geht.
Daß die Profis sich nicht ständig gegenseitig verklagen, hat mehr mit stillschweigendem Einverständnis zu tun (sonst wäre der Profiliga-Betrieb wohl kaum zu handhaben) und weniger mit der Rechtslage.
Und damit, daß sie Profis sind und keine Amateure.
wenn das Foul abseits des Spielgeschehens passieren würde und als Tätlichkeit behandelt werden müsste
Eine Tätlichkeit kann auch im Spielgeschehen vorliegen.
--- editiert vom Admin
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"Daß die Profis sich nicht ständig gegenseitig verklagen, hat mehr mit stillschweigendem Einverständnis zu tun (sonst wäre der Profiliga-Betrieb wohl kaum zu handhaben) und weniger mit der Rechtslage.
Und damit, daß sie Profis sind und keine Amateure."
Wenn dem so wäre, würde es doch fast nur nach anwaltliche Bandenwerbung geben.....z.B.
"RAe Tritt & Grätsch - ihr Weg aus dem Abseits (ins Jenseits)" oder so ähnlich:-)
@ Chili Palmer
Würden Sie Ihren Text bitte mit einer Quellenangabe versehen. Da Sie das zweifellos nicht selbst geschrieben haben.
Es fehlt auch der durchaus nennenswerte Abs. 2 des Textes von Ass.jur. F. Schmidt von http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl110-005.shtml
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verletzung durch ein grob unsportliches Verhalten verursacht wurde, das nicht mehr durch die „sporttypische Härte“ gedeckt ist. In einem solchen Fall haftet der Schadensverursacher nach den allgemeinen Regeln auf Schadensersatz. Eine Einwilligung oder ein stillschweigender Haftungsausschluss des Verletzten durch seine Teilnahme am Sport kann dabei nicht angenommen werden.
Beide Absätze betreffen im Übrigen Zivilrecht. Strafrechtlich gilt § 228 StGB
(wie z.B. auch beim Tätowieren, SM-Sex usw.)
ist da jetzt einer von euch beim Abschreiben erwischt worden:-)??
Stell dir mal vor du betreibst Boxen und dein Gegner zeigt dich an weil du ihm die Nase gebrochen hast ?!
Ich glaube nicht das das sinnvoll wäre !
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