Frage Zwangseinweisung in die Forensike Psychatrie ?

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)
Frage Zwangseinweisung in die Forensike Psychatrie ?

Hallo
Es gibt da einen Fall,wo ich gerne mal Auskunft drüber hätte.
Der Sohn beschimpft demütigt und Beleidigt seine Mutter auf gröbste.Die Mutter gibt ihm die passenden Antworten zurück,die auch nicht so freundlich waren,aus verzweifelung drohte die Mutter sich das Leben zu nehmen.Der Vater war auch dabei und äusserte sich nicht.Der Sohn meinte darauf,dann wird er jetz die Polizei,und Rettungswagen rufen,und dafür sorgen,das die Mutter in die Forensike Psychatrie komme,dann wär er sie los,meinte er.Er könne gut Reden und würde das Schon schaffen,der Sohn ist 29 jahre und wohnt noch im Elternhaus.Meine Frage,kann man einen Menschen der Beschimpft wird,und zurückschimpft,und mit Suizid droht,in die geschlossene Psychatrie einweisen lassen?,obwohl keine seelische Erkrangung und vorbestafung vorliegen? Gruss

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Cat 2):
Hallo
Es gibt da einen Fall,wo ich gerne mal Auskunft drüber hätte.
Der Sohn beschimpft demütigt und Beleidigt seine Mutter auf gröbste.Die Mutter gibt ihm die passenden Antworten zurück,die auch nicht so freundlich waren,aus verzweifelung drohte die Mutter sich das Leben zu nehmen.Der Vater war auch dabei und äusserte sich nicht.Der Sohn meinte darauf,dann wird er jetz die Polizei,und Rettungswagen rufen,und dafür sorgen,das die Mutter in die Forensike Psychatrie komme,dann wär er sie los,meinte er.Er könne gut Reden und würde das Schon schaffen,der Sohn ist 29 jahre und wohnt noch im Elternhaus.Meine Frage,kann man einen Menschen der Beschimpft wird,und zurückschimpft,und mit Suizid droht,in die geschlossene Psychatrie einweisen lassen?,obwohl keine seelische Erkrangung und vorbestafung vorliegen? Gruss


Guten Abend,

für mein Dafürhalten nein, wenn in diesem Fall die Mutter im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und voll geschäftsfähig, soll heißen: Nicht entmündigt; ist.

Gruß
Luke

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von LukeLionLP):
wenn in diesem Fall die Mutter im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und voll geschäftsfähig,

Dummerweise soll so eine Einweisung auch der Feststellung dieser Sache dienen ...



Zitat (von Cat 2):
Meine Frage,kann man einen Menschen der Beschimpft wird,und zurückschimpft,und mit Suizid droht,in die geschlossene Psychatrie einweisen lassen?

Nicht weil man zurückschimpft. Aber wenn man glaubwürdig mit Suizid droht, dann kann das durchaus passieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es heißt forensische Psychiatrie (oder Forensik, dann aber ohne Psychiatrie), und nein, da wird man nicht eingewiesen wenn man mit Selbstmord droht. Die forensische Psychiatrie ist etwas für, wie man es in Österreich so schön nennt, "geistig abnorme Rechtsbrecher".

Wenn man - ernsthaft- mit Selbstmord droht (Eigengefährdung aufgrund psychischer Störung), könnte ein Arzt eine vorläufige Unterbringung in der Allgemeinpsychiatrie veranlassen. Die müßte umgehend durch das Amtsgericht bestätigt werden und dauert - zunächst- maximal 6 Wochen. Dir genaue Verfahrensweise regeln die PsychKG der Bundesländer.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo
Was ist den der Unterschied einer Forensiker Psychatrie und einer geschlossener Psychatrie?oder ist das dasselbe?
Und soweit mir bekannt ist ist Selbstmordversuch oder Selbstmord nicht Strafbar,wo ist jetz der Unterschied?
Gruss

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Was ist den der Unterschied einer Forensiker Psychatrie und einer geschlossener Psychatrie? In der Forensik sitzen STRAFTÄTER.
Und soweit mir bekannt ist ist Selbstmordversuch oder Selbstmord nicht Strafbar,wo ist jetz der Unterschied? Nun, genau deshalb sitzen Selbstmörder NICHT in der Forensik.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo
Heisst das daß jeder Mensch der ein Suizid Versuch macht in die Psychatrie kommt?Was ist mit unheibarer Leidender Krankheit,wen der Betreffende damit nicht mehr leben will.Und was bedeutet die Sterbehilfe?Was in der Schweiz schon erlaubt ist.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Heisst das daß jeder Mensch der ein Suizid Versuch macht in die Psychatrie kommt? Ja.
Was ist mit unheibarer Leidender Krankheit,wen der Betreffende damit nicht mehr leben will. Auch da gibt es kein Recht auf Selbstmord.
Und was bedeutet die Sterbehilfe? In D bedeutet das, sich strafbar zu machen. Dass der Suizid nicht strafbar ist, heißt nicht, dass die Beihilfe dazu legal wäre: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__216.html
Was in der Schweiz schon erlaubt ist. Ja und? Wollen Sie jetzt was über Schweizer Recht wissen oder über deutsches Recht?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Heisst das daß jeder Mensch der ein Suizid Versuch macht in die Psychatrie kommt?

...

Ja.


Nur dann, wenn nach dem Versuch weiterhin die Gefahr eines erneuten Versuchs besteht, was zwar in vielen Fällen so sein wird, aber nicht unbedingt zwingend ist.

Und zumindest indirekt gibt es auch ein Recht auf Suizid. Ich hatte kurz vor Weihnachten solch einen Fall. Eine schwerkranke Klientin von mir, die aber bei der richtigen Medikation noch locker hätte 10 Jahre (oder länger) gut leben können, Hat die Medikation verweigert und sich selbst damit zum sicheren Tod verurteilt. Da sie absolut bei klarem Verstand war als sie diese Entscheidung getroffen hat, konnten die Ärzte auch keine Zwangsmedikation vornehmen. Sie hat dann noch drei Wochen gelebt.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.02.2019 17:42

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Cat 2):
Der Sohn meinte darauf,dann wird er jetz die Polizei,und Rettungswagen rufen,und dafür sorgen,das die Mutter in die Forensike Psychatrie komme,dann wär er sie los,meinte er.
D
Das funktioniert so nicht.
Davon abgesehen geht eine Zwangseinweisung nur mit einem richterlichen Beschluss.
Zitat:

Meine Frage,kann man einen Menschen der Beschimpft wird,und zurückschimpft,und mit Suizid droht,in die geschlossene Psychatrie einweisen lassen?

"Man" kann überhaupt niemanden in die geschlossene Psychiatrie einweisen lassen. Das kann nur ein Richter.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von LukeLionLP):
[
für mein Dafürhalten nein, wenn in diesem Fall die Mutter im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und voll geschäftsfähig, soll heißen: Nicht entmündigt; ist.

Eine "Entmündigung" gibt es in Deutschland schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Es gibt maximal die Möglichkeit, daß ein Gericht einen Betreuer bestellt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Cat 2):

Heisst das daß jeder Mensch der ein Suizid Versuch macht in die Psychatrie kommt?

Nein.
Zitat:

Was ist mit unheibarer Leidender Krankheit,wen der Betreffende damit nicht mehr leben will.

Die landen schon gar nicht in der geschlossenen Psychiatrie.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
zumindest indirekt gibt es auch ein Recht auf Suizid.

So ist es, weil man jede ärztliche Behandlung verweigern kann - auch wenn das dann zum Tod führt.

Voraussetzung ist nur, daß der Betreffende fähig ist, die Folgen seines Handelns zu erkennen. Es muss ihm also klar sein, daß seine Entscheidung tödliche Folgen hat bzw. haben kann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Cat 2):
Heisst das daß jeder Mensch der ein Suizid Versuch macht in die Psychatrie kommt?

Nö, auch wenn das recht häufig vor kommt.

Wenn jemand durch seine psychische Erkrankung in die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder auch sein eigenes Leben / die Gesundheit gefährdet, dann wäre das möglich.



Zitat (von eh1960):
"Man" kann überhaupt niemanden in die geschlossene Psychiatrie einweisen lassen.

Zumindest indirekt, in dem man die zuständigen Stellen entsprechend informiert.



Zitat (von eh1960):
Das kann nur ein Richter.

Nö, das kann interessanterweise auch
- der Betroffene selbst
- die örtlich zuständige Ordnungsbehörde (z.B. Ordnungsamt)
- die Polizei
- jeder approbierte, in Deutschland zugelassene Arzt (wobei das normalerweise die Notärzte veranlassen)

Dann ist man erst mal drin.
Sagt man dann das man wieder raus möchte und die Ärzte der Klinik sind anderer Meinung, benötigen diese für einen längerfristigen Aufenthalt eine gerichtlichen Beschluss. Der muss dann "unverzüglich" erfolgen, was bis zu 48 Stunden dauern kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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