Frage nach Gestalt von Täter

19. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
SvenBar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage nach Gestalt von Täter

Hallo Guten Abend:
Eine vielleicht ungewöhnliche Frage, hoffentlich werde ich dafür nicht gesteinigt, aber man kann nicht alles begreifen, was man erleidet und das so viel auf ein mal, man wird überfordert.
Mal angenommen, Jemand geht auf eine andere Person B los um Person B zu schlagen, obwohl die Zielperson also Person A, die angegriffen wird, Sekunden zuvor den Angreifer mehrfach von jeder Schuld freispricht, trotzdem geht er auf Person A los und das im Beisein von 2 Verantwortlichen, nämlich Hausmeister.
Der Täter also Person A ist zwischen 15 und 16 Jahren, er kann auch zwischen 14 und 17 Jahren sein, sehr wahrscheinlich unter 18, mit größter Wahrscheinlichkeit.
Nun die Frage: kann die Person B auch von einem solchen versuchten Angriff traumatisiert werden wie von einem versuchten Angriff eines Angreifers über 18? Oder sagt man, dass der Täter unter 18 ist, daher sei das weniger schlimm?
Die Verantwortlichen haben nichts getan, absolut gar nichts.
Das Heim ist ein Heim für Wohnungslose, hier werden Leute mit beförderlicher Zuweisung untergebracht.
Diese "jugendliche" sind NICHT Wohnungslos, haben keine Zuweisung, wohnen nicht hier im Heim, sie kommen hierher um ihren Spass zu machen und Spass zu haben, in dem sie die ganze Nacht randalieren und Lärmbelästigung machen, die Hausverwaltung und die 2 Hausmeister vor Ort machen den Eindruck, dass die Wohnungslosen ihre Stimme aus Angst vor Verlust des Wohnheims und auf die Straße müssen, nicht erheben können und nicht erheben werden.
Es waren 3 dieser sorte Spasssucher, die sog. "Jugendlichen", sie haben wochenlang hier pro Wochen 3 bis 4 Mal im Flur randaliert und seit Wochen gegen die Eingangstür der Person A massiv getreten.
Person B hat das Treten der Tür über sich ergehen lassen, wochenlang.
Bis Freitag Abend gegen 23:00 das Treten der Tür für sie nicht genug war, haben sie angefangen die Fensterscheiben der Unterkunft einzuwerfen. Die Scheiben haben sie mehrfach beworfen, die Fensterscheiben haben den Wurf ausgehalten.
Wir mussten als Kind in der Familie uns vor politischen Gruppierungen schützen, die uns ermorden wollten, daher hatten wir einen Graben im Zimmer im Boden von Zimmer gegraben und uns dort versteckt, weil diese Gruppierungen unsere Familie suchte und uns ermorden wollte.
Wir haben uns in dem Grab versteckt. Die Gruppierung trat die Tür genauso wie jetzt diese Personen hier, genaso. Wir hatten uns in dem Grab versteckt, so dass die Gruppierung ein leeres zimmer vorfand und wir unter dem Boden des Zimmers waren.
Diese Personen haben am Freitagabend die Fenster mehrfach beworfen.

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von SvenBar):
Nun die Frage:
Ja, das kann auch einen sehr jungen Täter passieren.
Zitat (von SvenBar):
Die Verantwortlichen haben nichts getan, absolut gar nichts.
Ganz sicher hatte das nichts mit dem vermeintlichen Alter des Täters zu tun.

Die Person kann bei der Polizei die aktuellen Geschehnisse anzeigen, wenn es nicht bereits durch die zuständige Verwaltung bzw. die Hausmeister gemacht wurde. Das weiß ein Betroffener oft nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SvenBar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

danke .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1497 Beiträge, 310x hilfreich)

1. Es wurde und wird hier niemand gesteinigt, auch wenn der Ton in diesem Unterforum mitunter noch sehr rau ist.

2. Die Fragen sind ein wenig diffus gestellt, womit schlichtweg das Risiko einer unbeabsichtigt falschen Beantwortung steigt.

3. ff

Zitat (von SvenBar):
Nun die Frage: kann die Person B auch von einem solchen versuchten Angriff traumatisiert werden wie von einem versuchten Angriff eines Angreifers über 18?
Was bei einem Menschen tatsächlich Traumata hinterlässt, ist absolut individuell. Das hat pauschal nichts mit einer bestimmten Situation, dem Angreifer, dessen Absichten oder dessen Alter zu tun. Die Antwort auf diese Kann-Frage ist demnach immer: ja.

Zitat (von SvenBar):
Oder sagt man, dass der Täter unter 18 ist, daher sei das weniger schlimm?
Nein, das sagt man keineswegs. Der Mord durch einen 10-Jährigen ist genauso "schlimm" wie durch einen 80-Jährigen. Das Alter des Täters entscheidet allerdings über dessen Schuldfähigkeit ( 20 Jahre). Das Alter des Täters zum Tatzeitpunkt bestimmt also den möglichen Strafrahmen für die begangene Tat im Falle einer Verurteilung.

Überdies sind mir jetzt hier keine weiteren Fragen ersichtlich. Es wurde seit Wochen randaliert, dann gibt es hier noch eine Geschichte aus der Kindheit, wo man sich in Gräbern versteckte und zu guter Letzt wurden noch Fensterscheiben eingeworfen. Worum geht es denn hier nun?

-- Editiert von User am 19. Oktober 2022 23:43

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#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1497 Beiträge, 310x hilfreich)

Irgendetwas stimmt hier gerade mit dem Server nicht. Mein Absatz wird mirwie folgt angezeigt:

Zitat:
Nein, das sagt man keineswegs. Der Mord durch einen 10-Jährigen ist genauso "schlimm" wie durch einen 80-Jährigen. Das Alter des Täters entscheidet allerdings über dessen Schuldfähigkeit ( 20 Jahre). Das Alter des Täters zum Tatzeitpunkt bestimmt also den möglichen Strafrahmen für die begangene Tat im Falle einer Verurteilung.


Mittlerweile zweimal abgeschickt habe ich aber folgenden Absatz:
Zitat:
Nein, das sagt man keineswegs. Der Mord durch einen 10-Jährigen ist genauso "schlimm" wie durch einen 80-Jährigen. Das Alter des Täters entscheidet allerdings über dessen Schuldfähigkeit (20 Jahre). Das Alter des Täters zum Tatzeitpunkt bestimmt also den möglichen Strafrahmen für die begangene Tat im Falle einer Verurteilung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SvenBar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön.
Ihre Antwort und Ihre Antworten sind angekommen.
ich bin sehr entkräftet, daher vorerst das was geschrieben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1497 Beiträge, 310x hilfreich)

Das gibt es ja gar nicht.. der von mir geschriebene Absatz wurde schon wieder verändert..

Zitat:
Das Alter des Täters entscheidet allerdings über dessen Schuldfähigkeit (20 Jahre).
...habe ich so nicht geschrieben und mittlerweile mehrfach korrigiert sowie noch einmal ins Reine geschrieben.

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