Hallo miteinander,
ich bin 23 Jahre alt und wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt. Davon habe ich vergangenes Jahr bereits 5 Monate in Attendorn in Untersuchungshaft verbüßt. Ich habe nach endgültiger Rechtskraft des Urteils nun meinen Stellungsbefehl für die JVA Attendorn erhalten (voraussichtlich offener Vollzug) und möchte meine Strafe nun antreten, um die Dinge endlich hinter mir zu lassen.
Vor, während und nach dem Prozess wurde mit Bewährungshilfe, Anwalt und Familie viel über 1/2- bzw. 2/3-Strafe gesprochen, da ich Erstverbüßer mit (für JVA-Verhältnisse) wohl sehr günstiger Sozialprognose bin. Ja, ich weiß, dass das nicht „mal eben so" durchgeht, trotzdem meine Frage zu dem Thema, ganz unabhängig davon, wie viel Hoffnungen ich mir darauf machen sollte:
1/2 Strafe bedeutet ja, im besten Falle nach der Hälfte der Strafe auf Bewährung entlassen zu werden.
Bedeutet das in meinem konkreten Fall
a) 30 Monate
minus 5 Monate U-Haft
= 25 Monate geteilt durch 2
= Halbstrafenzeitpunkt wäre nach 12,5 Monaten Haft
ODER
b) Halbstrafe von 30 Monaten = 15 Monate
minus 5 Monate U-Haft
= Halbstrafenzeitpunkt wäre bereits nach 10 Monaten erreicht
Für mich macht Option b) mehr Sinn, da im Urteil ja die 30 Monate stehen. Natürlich wäre das auch für mich nochmal ein kleiner Lichtblick, auch wenn es nur 2 Monate sind.
Vielen Dank für eure Antworten.
Frage zu 1/2- bzw. 2/3-Strafe
15. Juli 2022
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juli 2022 | 02:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu 1/2- bzw. 2/3-Strafe
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#1
Antwort vom 15. Juli 2022 | 12:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32838 Beiträge, 17253x hilfreich)
Es wäre Variante b. Realistischer dürfte 2/3 sein - also 20 Monate minus 5 Monate U-Haft.
Und jetzt?
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