Hallo und guten Tag zusammen.
Ich habe mal eine Frage zum oben genanntem Tatbestand.
Der Sohn meiner Lebensgefährtin war in diese Tat involviert. Zu diesem Zeitpunkt war der junge Mann 14 Jahre alt. Die Gruppe, die das Opfer bedrohten und bestahlen, bestand aus insg. 4 jungen Männern, wobei der "Haupttäter" bereits 18 Jahre alt war. Ein jüngerer Mittäter bedrohte das Opfer mit ein "längeren Messer".
Gestohlen wurde ein Markentasche und ein Markenduftwasser. Die Tat wurde teilweise von einer Überwachungskamera aufgezeichnet und durch die Behörden ausgewertet.
Es hat den Anschein, dass mittlerweile alle Beweise gesichtet wurden, und es nun zu einer Verhandlung kommen wird.
Jetzt meine Frage; kann mir jemand sagen (zumindest ungefähr, ich weiß, dass viele Faktoren eine Rolle spielen können bei einem Urteil) mit welchem Strafmaß der junge Mann rechnen muss?
Danke schön
Frage zu Beihilfe zum schweren Raub, Jugendstrafrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn es "nur" Beihilfe ist, wird wohl die Universalwaffe des Jugendstrafrechts zum Einsatz kommen: Sozialstunden
Danke für die Antwort, dann würde er ja "relativ günstig" davon kommen.
Dann heißt es jetzt mal abwarten, was die Verhandlung ergibt.
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Gab es denn schon Elemente der tätigen Reue?
Moin Moin,
nein, kein Bekenntnis, keine Reue.
Der junge Mann leugnet in irgendeiner Form
beteiligt gewesen zu sein.
Er will sich, während das Opfer bedrängt und bedroht wurde,
mit einem anderen Beteiligtem ein "Auto" angeschaut haben.
Nun, "man" kann das glauben, muss man aber nicht.
Es ist so, dass im Laufe der Jahre viele Dinge geschehen sind,
die zeigen, dass er ein begnadeter Lügner ist.
Traurig, aber wahr.
Mein Gefühl sagt mir, dass die eigentliche Frage nicht in diesem Forum behandelt werden kann. Ein "begnadeter Lügner" zu sein (bspw. Grundvoraussetzung für jeden Schauspieler oder Moderator), stellt zunächst mitnichten einen Makel dar. Es obliegt hier vielmehr den (Stief-)Eltern, diese Fähigkeit zu fördern, einzuschätzen und in die richtigen Bahnen zu lenken. Hauptaugenmerk sollte zunächst einmal auf der Unterbindung des Umgangs mit der schädlichen Gruppe liegen, denn diese führt ihn früher oder später in den Jugendknast.ZitatEs ist so, dass im Laufe der Jahre viele Dinge geschehen sind, :
die zeigen, dass er ein begnadeter Lügner ist.
Traurig, aber wahr.
Da die Stichwaffe bei der Raubhandlung sogar zur Anwendung kam, befinden wir uns hier im Bereich des 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wobei ein minder schwerer Fall angesichts der Bedrohungslage nebst Gruppengröße nach den bisherigen Schilderungen m.E. nicht zur Diskussion steht, womit wir uns nach Erwachsenenstrafrecht im Bereich schwerster Straftaten befinden und eine bewährungsfähige FS (5 Jahre aufwärts) bei Weitem (auch für den Ersttäter) nicht in Frage käme. Dies gilt i.Ü. auch für die weiteren Beteiligten am Raub (selbst wenn diese angeblich lediglich ein "Auto angeschaut haben" wollen).Zitatkann mir jemand sagen (zumindest ungefähr, ich weiß, dass viele Faktoren eine Rolle spielen können bei einem Urteil) mit welchem Strafmaß der junge Mann rechnen muss? :
Nach bisheriger Schilderung hat "ein jüngerer Täter" das Opfer mit dem genannten Messer bedroht, da möchte ich gar nicht wissen, was der bezeichnete "Haupttäter" unternommen hat. Und der dritte sowie vierte Beteiligte haben sich währenddessen teilnahmslos "ein Auto angeschaut"? Ich steige an dieser Stelle mit drei Wochen JAA ein.
Hallo und guten Morgen,
danke für deine ausführliche Antwort.
Meiner Meinung nach stimme ich zu, dass in der Erziehung
des jungen Mannes einiges nicht "richtig" und "gut" verlaufen ist.
Und ist und kann nicht Thema in diesem Forum sein.
Fakt ist, dass die Mutter den Umgang mit den "Mittätern" verboten und unterbunden hat.
Meines Wissens hat sich der junge Mann mit den "Mitttätern" nicht mehr getroffen.
Aber es lässt sich nicht nachvollziehen, ob sie sich nicht telefonisch oder über Chatprogramme
ausgetauscht haben.
Es steht ein Termin mit einem RA an, wenn er dann Akteneinsicht hat, sollte sich rausstellen,
was genau die Anklage ist, bzw. den Tatvorgang schildern.
Und wenn die "angenommene" Strafe 3 Wochen JAA wäre,
wäre es für dem jungen Mann "preiswertes davon kommen".
Ich hatte ja schon in der anderen Anfrage geschrieben, dass es jetzt nicht mehr mit Arbeitsstunden funktionieren wird. Die Kernfrage wird bleiben, ob der Beihilfe geleistet hat oder Mittäter ist.
Zum "gut davonkommen:" eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung scheidet aus. Und eine mit Bewährung wird ja häufig als Freispruch gewertet. Deshalb ist ein längerer Arrest häufig viel weiterführend. Und - da stehen ja auch noch die Sozialstunden an. Bitte sprecht das bei dem Anwalt auch an.
wirdwerden
Hallo,
danke für deine Antwort.
Nun, in den Schreiben vom AG steht "Schwerer Raub".
Ich gehe in der Annahme, dass in diese Richtung ermittelt wurde.
Und wie bereits geschrieben, ein Termin beim RA steht an,
da werden alle Möglichkeiten besprochen werden.
Für mich die Quintessenz:
"Da kann man sich in einem sehr unüberlegten Moment sein junges Leben versauen!"
Wieso ein unüberlegter Moment? Scheint ja wohl eher ein Serientäter zu sein. Und abgesehen davon, wieso wird hier ein Leben versaut? Es wird sich bemüht werden, ihn auf den rechten Weg zu bringen. Was bitteschön ist mit 4 Wochen Dauerarrest versaut?
wirdwerden
ZitatUnd abgesehen davon, wieso wird hier ein Leben versaut? :
Der Junge versaut sich sein Leben selber...steht aber auch da.
Danke für eure Antworten.
Für mich die Quintessenz:
"Da kann man sich in einem sehr unüberlegten Moment sein junges Leben versauen!"
Ist mein persönliches Empfinden! Kann "man" vielleicht nachvollziehen, muss aber "niemand".
Der ganze Vorgang ist aus meiner Sicht eine schwere Straftat. Und soll und muss dem Gesetz nach
bestraft werden. Ob sich aus dem, was da auf ihn zukommt, er etwas lernt, sich verändert, wer kann das
schon voraussehen?
Mir fehlt immer noch die Vorstellungskraft dahingehend, was man sich auf Dauer versaut. Wir sind hier im Bereich der Erziehungsmaßnahmen. Wenn er es bisher nicht einmal geschafft hat, die Auflagen aus den alten Maßnahmen zu erfüllen, muss jetzt eben anders gehandelt werden.
wirdwerden
Also ich bin hier völlig bei @wirdwerden. Der "junge Mann", der im Übrigen Jugendlicher und so gerade nicht mehr Kind ist, lässt sich noch formen und konditionieren. Dazu bedarf es elterlicher Fürsorge, vielleicht der Beachtung o.a. Ratschläge, professioneller Hilfe (zu einem Jugend- oder Familienpsychologen würde ich tendenziell raten) und ggf. eines spürbaren Zuchtmittels. Hinsichtlich eines naheliegenden Dauerarrestes sind wir uns ja bislang alle einig. Die Anklage ergibt nach den bisherigen Schilderungen ebenfalls durchweg Sinn (s. #5).
Mit den folgenden Zeilen habe ich nach meiner bescheidenen Lebenserfahrung Probleme:
Zunächst einmal scheint noch überhaupt nicht verstanden worden zu sein, was das Forum bislang geantwortet hat. Ja, auch bei der Mittäterschaft an eben jener, schweren Raubhandlung handelt es sich um ein Verbrechen, das mit einer erheblichen Freiheitsstrafe geahndet wird. Allerdings befinden wir uns hier offenkundig im Jugendstrafrecht, wo wir erzieherisch auf den jugendlichen Straftäter einwirken wollen, um ihm ein straffreies Leben zu ermöglichen. Mit einem vierwöchigen Dauerarrest verbauen wir dem Jugendlichen also eben nicht dessen Zukunft, sondern hoffen, dass unter eben diesem Eindruck sowie durch die motivierte Mithilfe der Erziehungsberechtigen der "junge Mann" ein glückliches und straffreies Leben führen kann.Zitat"Da kann man sich in einem sehr unüberlegten Moment sein junges Leben versauen!" :
[..]
Der ganze Vorgang ist aus meiner Sicht eine schwere Straftat. Und soll und muss dem Gesetz nach
bestraft werden. Ob sich aus dem, was da auf ihn zukommt, er etwas lernt, sich verändert, wer kann das
schon voraussehen?
PS: An dieser Stelle höre ich viele Eltern denken: "Ja, was sollen wir denn tun?". Als Kind eines narzisstischen, cholerischen Vaters darf ich mitteilen: Zeit mit dem Kind verbringen, Handy zuhause lassen und rausgehen, sich anhören, was das Kind umtreibt, was dessen Probleme und Wünsche sind und diese ernst nehmen. Zusammen einen Spezialisten aufsuchen, Wege aufzeigen, glücklich zu werden - ohne überheblich daherzukommen. Eigentlich ist das nicht so schwierig, man muss es nur wollen und sich in der Verantwortung verstehen.
-- Editiert von User am 2. März 2024 01:44
Danke für eure Antworten.
Es ist vollkommen klar, der er ein gerade mal Jugendlicher ist.
Ob man ihn formen und/oder konditionieren kann, hängt in jedem Fall von ihm selbst ab,
wo er "mitzieht" oder "es zulässt". Denn wenn er "blockiert" und sich "weigert" machst du nichts.
Er hat an einer Selbsthilfegruppe für "Scheidungskinder" ,unter Aufsicht von Sozialarbeitern,
teilgenommen, nach wenigen Monaten hatte er keine Lust mehr dazu.
Der junge Mann war bei einem Psychiater für Kinder Jugendliche.
Das hat er vollkommen abgelehnt, so das die Behandlung (wenn man denn davon reden kann) abgebrochen wurde. Auch hier wäre seine Mitarbeit nötig gewesen.
Dann hat seine Mutter sich Hilfe bei Jugendamt geholt.
Er bekam einen persönlichen Sozialarbeiter als "Beziehungspfleger", auch dieses Hilfeangebot wurde nach einer längeren Laufzeit eingestellt, da ein sinnvolles und produktives Arbeiten nicht möglich war.
Dann hatten wir noch einen Exkurs mit einer betreuten Gruppe, er wurde nach dem Unterricht abgeholt,
zum Gruppenort gebracht, gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenhilfe, Freizeitgestaltung, und am frühen Abend nachhause gebracht. Ging einige Zeit gut, dann begann die "Schwänzerei". Er war einfach nicht zur vereinbarten Zeit und Ort. Die Maßnahme wurde dann auch beendet.
So, und jetzt?
Ich würde mal sagen, das für den jungen Mann eine Menge getan wurde.
Fakt ist, es wurden sich jede Menge an Gedanken gemacht, ihm die Möglichkeiten
aufzuzeigen und anzubieten. Aber es ist und bleibt so, solange er nicht bereit ist
an irgendwas teilzunehmen, sich dafür zu interessieren läuft jede "Möglichkeit und Maßnahme"
vollkommen ins Leere.
Bitte seid so gut, und verschont mich mit den sicher gut gemeinten Ratschlägen,
wir haben getan, was möglich gewesen ist.
Und hiermit ist dann auch dieses Thema erledigt.
Den TE @Krebs61 möchte ich angesichts seiner Bitte, dieses Thema zu schließen, gerne unterstützen - erfahrungsgemäß kommt die couragierte Moderation des Forums dieser auch zeitnah nach. Trotzdem nötigt mich der - erheblich irritierende - letzte Absatz des letzten Kommentares dazu, hier noch ein paar Worte zu verlieren.
Zu Beginn dieses Themas hatte ich den Eindruck, der mitfühlende und auch -leidende Stiefvater wollte in Erfahrung bringen, worauf sich die Familie und dessen Stiefsohn nun einstellen müssten, ggf. wie man diesem helfen könnte. Nun wird allerdings erst im Abschlusskommentar mitgeteilt, was alles bereits für den Delinquenten unternommen wurde. Wie sehr sich aufgeopfert wurde, Dritte mit der Behandlung des Kindes zu betrauen. Im letzten Absatz heißt es sodann:
Tatsächlich ging es also zu keinem Zeitpunkt darum, dem Stiefsohn zu helfen, sondern es sollen vielmehr Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diesen möglichst lange (zur Entlastung der Familie) wegzusperren. Habe ich das soweit richtig verstanden? Er wurde auf seinem bisherigen, kurzen Lebensweg in jene Psychiatrie geschickt, zu diesem Psychologen, dem JA übergeben, so viele Dritte haben ihn behandelt, so viele sollten Verantwortung übernehmen. Kein einziges Wort wurde bislang darüber verloren, wie desolate Familienverhältnisse das Kind beeinträchtigt haben, an keiner Stelle lese ich, wie die nächste Bezugsperson (die Mutter) mit ihm agiert hat oder es wenigstens versuchte.ZitatBitte seid so gut, und verschont mich mit den sicher gut gemeinten Ratschlägen, :
wir haben getan, was möglich gewesen ist.
Und hiermit ist dann auch dieses Thema erledigt.
Die einzige Auskunft an dieser Stelle lautet: "Er wird noch immer nicht für immer weggesperrt (Schade!), Thema schließen!". Ich habe ein durchweg ungutes Gefühl in der Sache und möchte dies zumindest zur Kenntnis geben.
Guten Morgen,
danke für dein Post.
ZitatPS: An dieser Stelle höre ich viele Eltern denken: "Ja, was sollen wir denn tun?". :
Auf deinen Satz hin, habe ich mich entschlossen, meinen Post zu schreiben.
Ich wollte aufzeigen, dass Hilfe in Anspruch genommen wurde, und angeboten wurde.
Es sollte jedem klar sein, das im Vorfeld viele Gespräche mit ihm, leise und auch laut, im Guten und auch mit harten Worten, geführt wurden. Ich hatte vorausgesetzt, dass das zu Erkennen sei. Gut, Denkfehler meinerseits.
ZitatTatsächlich ging es also zu keinem Zeitpunkt darum, dem Stiefsohn zu helfen, sondern es sollen vielmehr Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diesen möglichst lange (zur Entlastung der Familie) wegzusperren. :
.
ZitatDie einzige Auskunft an dieser Stelle lautet: "Er wird noch immer nicht für immer weggesperrt (Schade!) :
Es geht und ging darum, mit welcher Strafe/Maßnahme der junge Mann zu rechnen hat.
Und es geht nicht darum, ihn "für immer wegzusperren".
Das ist schon eine heftig, wilde Spekulation.
Thema bitte schließen
-- Editiert von User am 4. März 2024 06:46
ZitatKein einziges Wort wurde bislang darüber verloren, wie desolate Familienverhältnisse das Kind beeinträchtigt haben, an keiner Stelle lese ich, wie die nächste Bezugsperson (die Mutter) mit ihm agiert hat oder es wenigstens versuchte. :
DAS sind auch keine Themen für eine juristisches Fach/Meinungsforum. Viele der langjährigen Schreiber vergessen das hier ganz gerne und holen schnell die Moralkeule raus.
ZitatEs geht und ging darum, mit welcher Strafe/Maßnahme der junge Mann zu rechnen hat. :
Und das ist leider eine Frage die man gerade im Jugendstrafrecht nicht wirklich gut beantworten kann. Gerade im Jugendstrafrecht wird an den meisten Gerichten sehr sehr individuell geschaut wie der einzelne Täter zu bestrafen bzw. zu erziehen ist. Dazu kommt ein entsprechens Nord-Süd Gefälle was die ausgeurteilten Strafen angeht. Sprich im Süden wird eher härter als im Norden geurteilt - ehemalige Richter wie z.b. Ronald Schill in Hamburg ausgenommen.
Da bei Raub auch im Jugendstrafrecht ein Verteidiger zwingend vorgeschrieben ist, würde ich dort versuchen einen zu kriegen der die lokalen Gerichtsgepflogenheiten und Umstände wie z.b. die Jugendgerichtshilfe kennt. Der kann dann eher eine Prognose abgeben als ein gesamtdeutsches Forum.
Edit:
Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit Erziehen sind hier die erzieherischen Maßnahmen die das Jugendgericht aussprechen kann gemeint.
-- Editiert von User am 4. März 2024 08:48
Es ist nicht Sinn eines Forums, einen Thread zu schließen, wenn der Fragesteller kein Interesse mehr hat. Sinn ist der Erfahrungsaustausch, um auch anderen Betroffenen zu helfen. Aber zurück zum Fall. Es geht nicht darum, irgend jemandem die Schuld an was auch immer zuzuweisen. Es gibt genug Familien, da "geraten" alle Kinder gut, nur eines nicht, trotz gleicher guter Bedingungen. Es gibt Fälle, da kommt der Täter einfach in die falsche Gruppe. In einem dieser Fälle hat dann nur die örtliche Trennung von dieser Gruppe geholfen und dann war alles klar. Es gibt Fälle, da wurden zu viele oder falsche Hilfestellungen angeboten, es gibt Fälle, da wurden zu wenige angeboten. Man weiß es einfach nicht. Und insoweit halte ich Erziehungsmethoden immer für experimentell, hinterher ist klar, ob etwas sinnvoll war.
Deshalb hier auch keine Schuldzuweisung an irgend jemanden. Es geht jetzt um die richtige Steuerung in diesem Fall. Ich gehe mal davon aus, dass der Junge schon einen Verteidiger hat. Die Vorgehensweise sollten die Sorgeberechtigten mit diesem Verteidiger abstimmen. Und ich neige dazu, wie @deus, von einem Dauer-Jugendarrest auszugehen, der mir auch sinnvoll erscheint. Denn alle vorherigen Maßnahmen haben ja nicht geholfen. Und, parallel sollte überlegt werden, wie mit den noch offenen Sozialstunden umzugehen ist.
Im Jugendstrafrecht sollten staatlich angeordnete Erziehungsmaßnahmen und die der Eltern abgestimmt sein. Das ist jetzt der erste Schritt, der ganz wichtig ist.
wirdwerden
Genau das sind zunächst einmal komplizierte Themen, die Laien wie Du gerne ausklammern, aber vollkommen mit der Sache zu tun haben. Ich habe Verständnis, dass Dir das nicht begreiflich ist.ZitatDAS sind auch keine Themen für eine juristisches Fach/Meinungsforum. :
Was für einen geballten Humbug wir hier lesen müssen. Keinerlei Bereicherung in der Sache, lediglich ein persönlich-verquerer Kommentar auf Frühstücksfernsehen-Niveau. Der Rest ist lediglich aus vorangegangenen Kommentaren schwach und mühsam wiederholt.Zitatehemalige Richter wie z.b. Ronald Schill in Hamburg ausgenommen :
Das kann ich gar nicht oft genug unterstreichen. Der TE wird es allerdings nicht mehr verstehen.ZitatIm Jugendstrafrecht sollten staatlich angeordnete Erziehungsmaßnahmen und die der Eltern abgestimmt sein. Das ist jetzt der erste Schritt, der ganz wichtig ist. :
Gerne. Alles Gute für die Zukunft und viel Kraft für die Erfüllung der Verpflichtungen als Sorgeberechtigter!ZitatThema bitte schließen :
Guten Morgen,
@ DeusExMachina
ZitatDas kann ich gar nicht oft genug unterstreichen. Der TE wird es allerdings nicht mehr verstehen. :
Der "TE" (Thread Eröffner?) hat sehr gut verstanden. Nun ist es ja so, dass der Ein oder Andere sich eine große
Freiheit in der Interpretation und sehr viel zwischen den Zeilen vermutet und gelesen hat.
Anstatt, bei Interesse, mich direkt anzuschreiben, wird dann wild spekuliert.
Meine ursprüngliche Frage ist ja beantwortet worden, Danke dafür.
Das weitere wird Angelegenheit von Richter, Jugendhilfe, Anwalt und Erziehungsberechtigten sein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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