Frage zu Bewährungswiederrufung

7. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Greifdas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Bewährungswiederrufung

Ich habe folgendes Problem, ich bin letztes jahr zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten zu 2 Jahre verurteilt worden, wegen einmal Autounfall mit Todesfolges.

Nun ist mir folgendes passiert.

Ich bin gestern in einer Disco durch den Notausgang abgehauen ohne zu bezahlen. Nur haben mich dabei die Türsteher gesehen und sind mir nachgelaufen. Also ich SIe nicht mehr sau, habe ich mich dann in einem Gebüsch versteckt. Da haben Sie mich aber gefunden. Habe mich dann aufgefordet zu Boden zu gehen und dannach Mehrfach mir ins Gesicht geschlagen. Ich habe mich überhaupt nicht zur Wehr gesetzt, ich wollte eigentlich mit kommen und die Rechnung begleichen. Ich bin dann wieder mit den zweien in die Disco und habe dort meine Rechnung bezahlt und die haben die Polizei gerufen.
Die Türsteher haben jetzt eine Anzeige wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung (angeblich kaputtes T-shirt) und zechprellerei gemacht bei den Polizisten.
Muss ich jetzt damit Rechnen daß ich die Bewährung wiederrufen bekomme?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

tja, bei einem Schuldspruch ist natürlich ein Bewährungswiderruf möglich. Wie wahrscheinlich eine Verurteilung ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
jule$
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

hey,
einem freund von mir ist das auch schonmal passiert, jedenfalls so ähnlich, du musst damit rechnen, dass die bewährung widerrufen wird.da du bei der kleinsten sache die du während der bewährung machst,schon innen knast kommen kannst.

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#3
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Wie jetzt? Die Türsteher schlagen Dich und machen dann 'ne Anzeige wegen Körperverletzung? Geile Sache...

Ich dachte immer "Zechprellerei" gibt es so als Straftatbestand nicht; aber dann wird es wohl Betrug gewesen sein.

Wie hoch war denn die Rechnung? Ich glaube kaum das ein Richter wegen einer 100-Euro-Discorechnung die Bewährung widerrufen wird.

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#4
 Von 
Greifdas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Rechnung war 41€.
Ich wollte ja auch freiwillig mitgehen und die Rechnung dann zahlen.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ich wollte ja auch freiwillig mitgehen und die Rechnung dann zahlen.

Ja, nachdem man Dich in dem Busch aufgestöbert hatte...

Letztendlich handelt es sich nicht um eine einschlägige Tat. Wenn die StA den Widerruf der Bewährung überhaupt beantragt, wird der Richter die Bewährung nicht widerrufen, wenn der der Überzeugung ist, daß es sich um einen einmaligen(!!) Ausrutscher handelt. Wahrscheinlich wird die Bewährungszeit verlängert und ggf. eine -weitere- Bewährungsauflage erteilt. An einen Widerruf glaube ich hier eher nicht. Möglich ist er natürlich.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Greifdas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ist besser auszusagen? Soll ich zugeben daß ich Raus bin ohne zu Zahlen, oder soll ich sagen daß mir plötzlich schlecht geworden ist und ich nur noch raus wollte?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das mußt Du selber entscheiden. 'Schlecht geworden' ist wenig glaubhaft, wenn man sich in einem Gebüsch versteckt. Ausserdem wird die Aussage der Türsteher wahrscheinlich gegen 'schlecht geworden' sprechen...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Greifdas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und was würdet ihr vorschlagen auszusagen in diesem Fall?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Vorschlagen werden wir hier sicher nichts, das geht zu sehr in Richtung Rechtsberatung. Entscheide es selbst oder lass Dich von einem Anwalt beraten

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

das geht nicht in Richtung Rechtsberatung, das geht in Richtung Strafvereitelung.

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