Antwort vom 5.11.2020 | 04:51
Von Status: Praktikant (595 Beiträge, 676x hilfreich)
und alle Kipo-Besitzer fördern den Missbrauch.. Bla bla bla.. Und deshalb klicken Staatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen ja auch weiterhin.. Und Pädophile sollen lieber auf die Ersatzbefriedigung verzichten.. Bla bla
Das "bla, bla" vertreten durchaus auch Experten auf diesem Gebiet, auch wenn die sich etwas anders formulieren. Aber die machen sich keine Illusionen darüber, dass der Besitz solchen Materials (an dem sie oft kein eigenes Interesse haben dürften) strafbar ist und das auch für sie gilt.
Zwei Täter wurden durch meine Recherchen überführt in den letzten 10 Jahren und die Opfer "befreit"
Das klingt ja nun interessant. Wollen Sie damit sagen, dass Sie kein Interesse an den Dateien haben, sondern sie nur aus Beweisgründen für eigene "Ermittlungen" speichern? Auch wenn das an der Strafbarkeit nichts ändert, könnte es die Straferwartung ganz deutlich nach unten drücken... wenn es denn irgendwie glaubhaft wäre.
Wollen Sie das genauer erklären? Wollen Sie sagen, dass Sie das Material ausschließlich zu "Ermittlungszwecken" speichern? Ist der Beitrag zur Überführung der Täter irgendwie nachweisbar? Haben Sie jeweils aus Eigeninitiative heraus die Behörden informiert? Anonym?
Für die oben genannte Milde bei der Strafzumessung wäre aber wohl (wenn auch nirgendwo geschriebene) Voraussetzung, dass man Ihnen abkauft, wirklich ausschließlich als Hobbyermittler unterwegs gewesen zu sein. Der durchaus als zahlenmäßig hoch erscheinende Besitz von Dateien und ihr kleines Plädoyer für diese Form der "Ersatzbefriedigung" lassen daran einige Zeifel.
Lautet der Vorwurf eigentlich nur auf Besitz? Sollte sich herausstellen, dass Sie in irgendeiner sonstigen Weise verbreitet und damit real gefördert haben, sieht es für die Nachsicht gegenüber dem Hobbyermittler noch schlechter aus. Und nach Medienberichten kommt man an das "interessante" Material, auf das gerade Ermittler hinaus sind, angeblich nur heran, indem man selber verbreitet.
Zwei weitere Probleme sehe ich: Sie sind offenbar schon seit 10 Jahren im "Business", was ich nicht unbedingt mitteilen würde. Sollte unter dem Material auch nicht-Realpornografie sein, wäre erklärungsbedürftig, warum Sie denn sowas speichern. Sowieso mag es da noch weitere Gründe geben, die gegen die Geschichte des Hobbyermittlers sprechen.
Die angestrebte Karriere wäre ab 90 so nicht möglich.
Das war ja nun vorher bekannt.
Zur eigentlichen Frage: Die lässt sich kaum beantworten. Das hängt von den genauen Dateien ab (welche technisch oder inhaltliche "Qualität") und von deren genauer Anzahl. Oder ob realer Missbrauch oder nicht, oder ob in einem Paket beschafft oder über die Jahren hinweg gesammelt, oder wie Sie da "hineingerutscht" sind oder ganz einfach, ob es nun Material nach § 184b oder § 184c ist.
Wie schon von anderen Usern gesagt: Den Unrechtsgehalt der Tat würde ich in keiner Weise gegenüber der Justiz relativieren wollen.
Und ich würde hier tendenziell einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuholen. Damit das mit den 90 Tagessätzen sichergestellt ist (was ich für möglich halte) und die "Rechtfertigungsversuche" nicht ganz so ungeschickt vorgetragen werden.
Das hier klingt ja nahezu menschenfreundlich im Vergleich zu dem, was ich in den Nachrichten finde.. da heißt es mal (in scheinbar vergleichbaren Fällen), dass die einen knapp dem Gefängnis entgehen, bei dem anderen forderte der eigene Anwalt „milde" 14 Monate usw. Und in den Medien heißt es immer wieder, eigentlich muss jeder für Besitz ins Gefängnis (ganz ohne Erwerb, Handel, Verbreitung usw.)..
Das in den Nachrichten sind Einzelfälle. Das in den Medien sind politische Forderungen nach der Anpassung des Gesetzes, die aber für Ihre Tat noch nicht relevant war.