Servus alle,
zwei hypothetische Fragen:
1 womit müsste jemand erfahrungsgemäß im nördlichen Bayern rechnen bei 2.000 Dateien nach 184b/c. Nur Besitz, keine Vorstrafen.. Alter 29. Die angestrebte Karriere wäre ab 90 so nicht möglich. Würde ein gericht darauf Rücksicht nehmen?
2. Es wurden nur 3 Datenträger mitgenommen, auf 1 hat sich der Müll befunden. Bekäme man die anderen beiden wieder?
Vielen Daenk!!!!!!!
nico
Frage zu Kipo-Delikten an erfahrene
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du redest von Tagessätzen? Dazu müsste ein Gericht davon überzeugt sein, dass Du das Material "nur" im Besitz hast. Sollte das Gericht zur Überzeugung kommen, dass Du Material irgendwo "hochgeladen" hast, jemanden per Mail, WhatsApp,... zugesendet hast, kommt nur noch Freiheitsstrafe in frage. (184b: 3 Monate bis 5 Jahre). Vorbestraft dann also auf jeden Fall.ZitatDie angestrebte Karriere wäre ab 90 so nicht möglich. :
Nur zur Vervollständigung: Mit genau 3 Monaten (z.Bew.) gäbe es noch keinen Eintrag im FZ.
Davon ab werden Freiheitsstrafen unterhalb von 6 Monaten iaR. in Form von Geldstrafe verhängt, auch wenn die eigentliche Strafnorm ausschließlich Freiheitsstrafe vorsieht. § 47, Abs. 2, Satz 1 StGB macht's möglich. Die Mindeststrafe wäre dann 90 TS.
Allgemein (also auch bei bloßem Besitz) : Auch Gerichten ist die 90-Tagessatzgrenze für Erstverurteilungen bekannt. Wenn das Maß der Schuld keine Strafe oberhalb von 90 Tagessätzen erfordert, wird kein Gericht absichtlich über 90 Tagessätze gehen um eine berufliche Karriere zu zerstören. Wenn das Maß der Schuld eine höhere Strafe erfordert, dann ist es halt so.
Was in einem konkreten Einzelfall in Nordbayern (oder Oberfranken, in der Ortenau oder in Süd-Ostfriesland) herauskommt, kann hier natürlich niemand vorhersagen.
Zitat2. Es wurden nur 3 Datenträger mitgenommen, auf 1 hat sich der Müll befunden. Bekäme man die anderen beiden wieder? :
Kommt drauf an. Dafür müsste Datenträger schon etwas näher definiert werden.
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Vielen, vielen Dank für die Antworten!
Ja, es handelt sich um 1 PC, 1 Laptop und 1 Smartphone.
Das hier klingt ja nahezu menschenfreundlich im Vergleich zu dem, was ich in den Nachrichten finde.. da heißt es mal (in scheinbar vergleichbaren Fällen), dass die einen knapp dem Gefängnis entgehen, bei dem anderen forderte der eigene Anwalt „milde" 14 Monate usw. Und in den Medien heißt es immer wieder, eigentlich muss jeder für Besitz ins Gefängnis (ganz ohne Erwerb, Handel, Verbreitung usw.).. Ich habe so Angst
ZitatJa, es handelt sich um 1 PC, 1 Laptop und 1 Smartphone. :
Wenn auf den anderen 2 Teilen nichts illegales gefunden wird, bekommt man sie zurück.
ZitatUnd in den Medien heißt es immer wieder, eigentlich muss jeder für Besitz ins Gefängnis :
Moralisch mag man das so sehen. Rechtlicht geht's nicht ganz so schnell. Auch ein Herr Metzelder wird trotz Weitergabe keine JVA von innen sehen. Der bekommt max. eine Bewährungsstrafe. Mit viel Glück (aus seiner Sicht) nur eine Geldstrafe (bis 179 Tagessätze)
ZitatIch habe so Angst :
Naja, das muss man sich vorher überlegen.
ZitatMoralisch mag man das so sehen. :
Kurze Nachfrage: da missbraucht ein ******* seine Tochter und wird nur deshalb gestellt und angemessen bestraft, weil er die Beweise (in Form von Missbrauchsabbildungen) selbst verbreitet hat. 10 Jahre später schaut sich der A diese Dokumente an (warum auch immer): weshalb trägt A eine höhere moralische Schuld als jemand, der betrunken im Straßenverkehr andere Menschenleben gefährdet oder jemand, der wissentlich andere um ihr Eigentum bringt?
Zitat10 Jahre später schaut sich der A diese Dokumente an (warum auch immer): weshalb trägt A eine höhere moralische Schuld als jemand, :
Zum eine ist ansehen nicht strafbar.
Zum anderen geht es dabei um Leute welche sich das nicht "warum auch immer" anschauen.
Zitat:ZitatMoralisch mag man das so sehen. :
Kurze Nachfrage: da missbraucht ein ******* seine Tochter und wird nur deshalb gestellt und angemessen bestraft, weil er die Beweise (in Form von Missbrauchsabbildungen) selbst verbreitet hat. 10 Jahre später schaut sich der A diese Dokumente an
Zunächst mal schrieb ich, dass "man" das so sehen mag, nicht das ich das so sehe.
Davon abgesehen:
Zitat:(warum auch immer):
Nein, nicht "warum auch immer". Weil er sexuellen Lustgewinn daraus zieht.
Zitat:da missbraucht ein ******* seine Tochter ... die Beweise (in Form von Missbrauchsabbildungen) selbst verbreitet hat.
Ja, und warum verbreiteten so viele ******* die Abbildungen? Weil es viele A's gibt, die eine entsprechende "Nachfrage" danach haben.
Zitat:weshalb trägt A eine höhere moralische Schuld als jemand, der betrunken im Straßenverkehr andere Menschenleben gefährdet oder jemand, der wissentlich andere um ihr Eigentum bringt?
Abgesehen davon, dass ich diesen Apfel-Birnen-Vergleich so nicht gezogen habe, ist es glaube ich komplett sinnlos etwas dazu zu schreiben, wenn nicht der Unterscheid zwischen einem Eigentumsdelikt und einem missbrauchten Kind erkannt wird. Egal ob man "eigenhändiger" Täter ist, oder den Täter nur mittelbar animiert.
Rechtlich gesehen wird dem unterschiedlichen Unrechtsgehalt zwischem einem Täter eines schweren sexuellen Kindesmißbrauchs und dem Besitzer von KIPO ja durchaus signifikant Rechnung getragen.
1.) 2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe
2.) Geldstrafe bis 3 Jahre Freiheitsstrafe.
Diese Frage:
Zitat:weshalb trägt A eine höhere moralische Schuld als jemand, der betrunken im Straßenverkehr andere Menschenleben gefährdet oder jemand, der wissentlich andere um ihr Eigentum bringt?
...sollte sich ein A übrigens ggü. Gericht und Staatsanwaltschaft verkneifen, wenn er möglichst günstig aus der Sache herauskommen möchte.
Zitat:ZitatMoralisch mag man das so sehen. :
Kurze Nachfrage: da missbraucht ein ******* seine Tochter und wird nur deshalb gestellt und angemessen bestraft, weil er die Beweise (in Form von Missbrauchsabbildungen) selbst verbreitet hat. 10 Jahre später schaut sich der A diese Dokumente an (warum auch immer): weshalb trägt A eine höhere moralische Schuld als jemand, der betrunken im Straßenverkehr andere Menschenleben gefährdet oder jemand, der wissentlich andere um ihr Eigentum bringt?
Ihre Empörung über den Täter wird man ihnen vor Gericht nicht abkaufen. Vielleicht wäre hier ein Anwalt angemessen, der es unter 90 Ts drückt.
Von einer höheren moralischen Schuld, wie hier der Fragesteller schreibt, ist doch im Rechtssystem nicht die Rede. Nur, weil jemand anderes sich "schuldiger" gemacht hat, ist das doch hier kein Freibrief. Straftäter finden immer jemanden, der viel böser ist als man selbst.
wirdwerden
Ja, ich weiß.. und alle Kipo-Besitzer fördern den Missbrauch.. Bla bla bla.. Und deshalb klicken Staatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen ja auch weiterhin.. Und Pädophile sollen lieber auf die Ersatzbefriedigung verzichten.. Bla bla, kenne ich alles. Zwei Täter wurden durch meine Recherchen überführt in den letzten 10 Jahren und die Opfer "befreit"... von "gerettet" kann man wohl leider nicht sprechen. Aber Sie wissen ja Bescheid! So wie die Politik, die nach wie vor von "Kinderpornographie" spricht. Also als ob die Opfer in einem "Porno" "mitgespielt" hätten. Und "Porno" als etwas mittlerweile gesellschaftsfähig.. das ist Verhöhnung pur! Aber Sie haben ja alles im Griff! Ihr Nachbar missbraucht (rein statistisch) zwar sein Kind, "aber wir sind auf einem guten Weg"...ZitatIhre Empörung über den Täter wird man ihnen vor Gericht nicht abkaufen. :
ZitatZwei Täter wurden durch meine Recherchen überführt in den letzten 10 Jahren und die Opfer "befreit" :
Sehr löblich.
Jetzt müsste man nur noch die 2.000 Dateien irgendwie objektiv glaubhaft erklären können ...
ZitatSo wie die Politik, die nach wie vor von "Kinderpornographie" spricht. Also als ob die Opfer in einem "Porno" "mitgespielt" hätten. :
"Porno" sind nicht nur die Filme ... man sollte sein Basiswissen mal überarbeiten ...
Das "bla, bla" vertreten durchaus auch Experten auf diesem Gebiet, auch wenn die sich etwas anders formulieren. Aber die machen sich keine Illusionen darüber, dass der Besitz solchen Materials (an dem sie oft kein eigenes Interesse haben dürften) strafbar ist und das auch für sie gilt.Zitat:und alle Kipo-Besitzer fördern den Missbrauch.. Bla bla bla.. Und deshalb klicken Staatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen ja auch weiterhin.. Und Pädophile sollen lieber auf die Ersatzbefriedigung verzichten.. Bla bla
Das klingt ja nun interessant. Wollen Sie damit sagen, dass Sie kein Interesse an den Dateien haben, sondern sie nur aus Beweisgründen für eigene "Ermittlungen" speichern? Auch wenn das an der Strafbarkeit nichts ändert, könnte es die Straferwartung ganz deutlich nach unten drücken... wenn es denn irgendwie glaubhaft wäre.Zitat:Zwei Täter wurden durch meine Recherchen überführt in den letzten 10 Jahren und die Opfer "befreit"
Wollen Sie das genauer erklären? Wollen Sie sagen, dass Sie das Material ausschließlich zu "Ermittlungszwecken" speichern? Ist der Beitrag zur Überführung der Täter irgendwie nachweisbar? Haben Sie jeweils aus Eigeninitiative heraus die Behörden informiert? Anonym?
Für die oben genannte Milde bei der Strafzumessung wäre aber wohl (wenn auch nirgendwo geschriebene) Voraussetzung, dass man Ihnen abkauft, wirklich ausschließlich als Hobbyermittler unterwegs gewesen zu sein. Der durchaus als zahlenmäßig hoch erscheinende Besitz von Dateien und ihr kleines Plädoyer für diese Form der "Ersatzbefriedigung" lassen daran einige Zeifel.
Lautet der Vorwurf eigentlich nur auf Besitz? Sollte sich herausstellen, dass Sie in irgendeiner sonstigen Weise verbreitet und damit real gefördert haben, sieht es für die Nachsicht gegenüber dem Hobbyermittler noch schlechter aus. Und nach Medienberichten kommt man an das "interessante" Material, auf das gerade Ermittler hinaus sind, angeblich nur heran, indem man selber verbreitet.
Zwei weitere Probleme sehe ich: Sie sind offenbar schon seit 10 Jahren im "Business", was ich nicht unbedingt mitteilen würde. Sollte unter dem Material auch nicht-Realpornografie sein, wäre erklärungsbedürftig, warum Sie denn sowas speichern. Sowieso mag es da noch weitere Gründe geben, die gegen die Geschichte des Hobbyermittlers sprechen.
Das war ja nun vorher bekannt.Zitat:Die angestrebte Karriere wäre ab 90 so nicht möglich.
Zur eigentlichen Frage: Die lässt sich kaum beantworten. Das hängt von den genauen Dateien ab (welche technisch oder inhaltliche "Qualität") und von deren genauer Anzahl. Oder ob realer Missbrauch oder nicht, oder ob in einem Paket beschafft oder über die Jahren hinweg gesammelt, oder wie Sie da "hineingerutscht" sind oder ganz einfach, ob es nun Material nach § 184b oder § 184c ist.
Wie schon von anderen Usern gesagt: Den Unrechtsgehalt der Tat würde ich in keiner Weise gegenüber der Justiz relativieren wollen.
Und ich würde hier tendenziell einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuholen. Damit das mit den 90 Tagessätzen sichergestellt ist (was ich für möglich halte) und die "Rechtfertigungsversuche" nicht ganz so ungeschickt vorgetragen werden.
Das in den Nachrichten sind Einzelfälle. Das in den Medien sind politische Forderungen nach der Anpassung des Gesetzes, die aber für Ihre Tat noch nicht relevant war.Zitat:Das hier klingt ja nahezu menschenfreundlich im Vergleich zu dem, was ich in den Nachrichten finde.. da heißt es mal (in scheinbar vergleichbaren Fällen), dass die einen knapp dem Gefängnis entgehen, bei dem anderen forderte der eigene Anwalt „milde" 14 Monate usw. Und in den Medien heißt es immer wieder, eigentlich muss jeder für Besitz ins Gefängnis (ganz ohne Erwerb, Handel, Verbreitung usw.)..
Das ist für Dich also "bla bla"?ZitatJa, ich weiß.. und alle Kipo-Besitzer fördern den Missbrauch.. Bla bla bla.. :
Ach? Und darum besitzt Du 2.000 Dateien mit KiPo? Um als "freier Hüter des Gesetzes" zu agieren? Wer es glaubt ... ein Richter wird dies m.E. zu 99 % nicht glauben.ZitatZwei Täter wurden durch meine Recherchen überführt in den letzten 10 Jahren und die Opfer "befreit" :
ZitatServus alle, :
zwei hypothetische Fragen:
1 womit müsste jemand erfahrungsgemäß im nördlichen Bayern rechnen bei 2.000 Dateien nach 184b/c. Nur Besitz, keine Vorstrafen.. Alter 29. Die angestrebte Karriere wäre ab 90 so nicht möglich. Würde ein gericht darauf Rücksicht nehmen?
2. Es wurden nur 3 Datenträger mitgenommen, auf 1 hat sich der Müll befunden. Bekäme man die anderen beiden wieder?
Vielen Daenk!!!!!!!
nico
2000 Dateien sind schon nicht wenig..
aber da musst du erst einmal abwarten
nicht jedes Kinderpornografische Bild ist auch wirklich Strafbar
da gibt es unterschiede!
bei der Auswertung wird In der Regel dann der Datenbestand mit bereits bekannten kinderpornographischen oder jugendpornographischen Bilddateien oder Videodateien abgeglichen.
der sog. „Hashwert" wird abgeglichen Bei einem Haschwert ist vergleichbar mit einem Fingerabdruck einer Datei.
das erfassten Material wird dann für die rechtliche Einordnung durch die Beamten zunächst aufgearbeitet und dann durch einen Ausdruck von exemplarischen Dateien in einem Sonderband belegt.
es muss dann z.b auch geprüft werden ob doppelte Dateien vorliegen
es wird dann auch geprüft ob ein realitätsnahes sexuelles Geschehen vorliegt und auch was auf den Dateien zu sehen ist
ein Nacktbild ist juristisch anders zu bewerten als wenn auf einen Bild zu sehen ist wie ein Kind, Oral, Vaginal oder Anal vergewaltigt wird.
danach richtet sich später auch die Strafzumessung
hast du 2000 Bilder von unbekleideten Kindern die in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zu sehen sind
wirst du weniger hart bestraft als wenn du 2000 Dateien hast, wo zu sehen ist das dort Kinder in allen erdenklichen Formen vergewaltigt werden.
-- Editiert von seidi256 am 17.11.2020 00:21
Zitatnicht jedes Kinderpornografische Bild ist auch wirklich Strafbar :
da gibt es unterschiede!
Ich vermute Du wolltest sagen, dass nicht jedes Bild mit einem nackten Kind darauf eine kinderpornografische Abbildung und somit strafbar ist ?!
Ansonsten hätte ich die Frage, wann und unter welchen Bedingungen ein "kinderpornografisches" Bild nicht strafbar ist (bzw. dessen Besitz, Weitergabe etc.).
Außer Fälle von Personen, die dienstlich Umgang damit haben, würde mir da nichts einfallen...
-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.11.2020 06:55
ZitatIch vermute Du wolltest sagen, dass nicht jedes Bild mit einem nackten Kind darauf eine kinderpornografische Abbildung und somit strafbar ist ?! :
ja das stimmt
da hab ich mich falsch ausgedrückt!
Zitat:Ansonsten hätte ich die Frage, wann und unter welchen Bedingungen ein "kinderpornografisches" Bild nicht strafbar ist (bzw. dessen Besitz, Weitergabe etc.).
Außer Fälle von Personen, die dienstlich Umgang damit haben, würde mir da nichts einfallen...
wie nach den Gesetzesverschärfungen nun die genaue Rechtslage ist, weis ich aktuell nicht, aber mir würden da ansonsten noch fiktive "Zeichentrick", Mangas, Comics Bilder usw und Videos einfallen.
nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um ein „tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" handeln.
da weis ich jetzt nicht genau in wie weit sich die Gesetzeslage verändert hat. und auch fiktive "Zeichentrick", Mangas, Comics nun Kinderpornografie darstellen oder nicht.
vor 2014 war der reine Besitz solcher fiktiven "Zeichentrick" Pornografie noch nicht automatisch strafbar
Es reicht auch bei Comics aus, wenn ein mindestens wirklichkeitsnahes Geschehen dargestellt wird, § 184b, Abs. 3 StGB.
Ist das nicht der Fall, würde ich solche Abbildung aber auch nicht als Kinderpornografie bezeichnen. Aber der Gesetzgeber mag das eventuell noch anders trennen
ZitatZwei Täter wurden durch meine Recherchen überführt in den letzten 10 Jahren und die Opfer "befreit"... von "gerettet" kann man wohl leider nicht sprechen. :
Irgendwie höre ich immer wieder von den Menschen, die damit erwischt wurden, dass sie alle nur kriminalistisch Recherchiert haben.
Hast Du denn diese Ergebnisse VOR (!) dem Fund durch die Behörden weitergeleitet ?? Oder hat man bei der Auswertung der Dateien die Täter dingfest machen können ?
ZitatHast Du denn diese Ergebnisse VOR (!) dem Fund durch die Behörden weitergeleitet ?? :
Ja, habe ich. Das war dann auch der Anlass zur Hausdurchsuchung um 6:00(!) Uhr morgens. Daran muss ich immer wieder denken, wenn ich im Fernsehen oder auf YouTube Clips zu soundswrong.de sehe, wo Menschen animiert werden, strafbares Material anzuzeigen - viel Spaß dabei! Das Ende der Geschichte ist übrigens, dass ich von Amts wegen zu Hause ausziehen musste, meine Kinder nicht mehr sehen darf und meinen Job verloren habe.. und das alles für einen Doppelklick auf einen Terabyte-User bei DC++.
-- Editiert von Nico1990 am 19.01.2022 22:31
ZitatDas war dann auch der Anlass zur Hausdurchsuchung um 6:00(!) Uhr morgens. :
Nö, der Anlass war ein anderer ... ob man den offiziell in den Akten stehen hat, ist aber fraglich ...
ZitatDaran muss ich immer wieder denken, wenn ich im Fernsehen oder auf YouTube Clips zu soundswrong.de sehe, wo Menschen animiert werden, strafbares Material anzuzeigen - viel Spaß dabei! :
Da passiert auch regelmäßig nichts - die haben meist nicht tausende von KiPo-Dateien auf dem Rechner. Das ist nämlich für Anzeigen zustellen gar nicht nötig.
ZitatDas Ende der Geschichte ist übrigens, dass ich von Amts wegen zu Hause ausziehen musste, meine Kinder nicht mehr sehen darf und meinen Job verloren habe :
Dem entnehme ich, das man die 2000 KiPo-Dateien nicht mit der notwendigen Glaubwürdig erklären konnte?
ZitatNö, der Anlass war ein anderer ... ob man den offiziell in den Akten stehen hat, ist aber fraglich ... :
Oh, doch doch.. die Zusammenfassung aus dem Durchsuchungsbeschluss: der Beschuldigte besitzt ja zumindest das, was er uns gezeigt hat und aus "kriminalistischer Erfahrung somit" wahrscheinlich noch Weiteres.
Aus meiner praktischen - und Existenz-vernichtenden - Erfahrung ist das Unfug. In meinem Freistaat gibt es offenbar ausreichend fokussiertes Personal, um Durchsuchungen bei vermeintlichen Pädokriminellen durchzuführen, [Moderation: Rest des Satzes wg. pauschaler, zusammenhangloser Verunglimpfung editiert]ZitatDa passiert auch regelmäßig nichts - die haben meist nicht tausende von KiPo-Dateien auf dem Rechner. Das ist nämlich für Anzeigen zustellen gar nicht nötig. :
Oh, doch doch. Zitat der Richterin: "Also ich habe mir das Material selbst nicht angeschaut und verstehe schon im Ansatz, wie Sie in den Besitz gekommen sind." Der StA ist das für die MiStra und dem Jugendamt für die Maßnahmen natürlich völlig am A*sch vorbeigegangen - warum auch nicht?ZitatDem entnehme ich, das man die 2000 KiPo-Dateien nicht mit der notwendigen Glaubwürdig :
Ich weiß ja wirklich nicht, aus welcher Erfahrung heraus in diesem Forum praktische Ratschläge gegeben werden, aber alles in allem (ich bin einmal ganz ehrlich) ist das hier ein schlechter Witz. Noch etwas Schlimmeres kann mir ohnehin nicht widerfahren, aber die - juristisch irgendwie unterstützte - Naivität hier ist durchaus frappierend.
Als nächstes sitzt man wahrscheinlich dafür ein, dass man schreckliche Morde dokumentiert und der Öffentlichkeit zeigt - Informationsfreiheit - ach nein, der §201a wurde ja bereits erneuert.
Abschließend noch einmal für alle verständlich (aus meiner sehr bedauerlichen Expertise heraus): Kinderschänder (abgesehen von den Gewerblichen, um die es hier nie ging) missbrauchen zunächst keine Kinder, um Aufnahmen zu fertigen, geschweige denn zu teilen. Sie teilen die Aufnahmen viel später in geschlossenen Gruppen, um entweder mit anderen Missbrauchstätern in Kontakt zu kommen oder ihre Reputation in abartigen Foren zu erhöhen. Die Dokumentationen, um die es im Regelfall geht, werden von Dritten über Dritte kostenlos zur Verfügung gestellt. Um genau diese Abbildungen geht es hier und sie stellen i.d.R. den einzigen Ermittlungsansatz dar, um die Opfer zu befreien und den Tätern habhaft zu werden. Nur weil wir sicherlich alle etwas gegen Pädosexuelle haben, ist es immer noch nichts anderes als paradox deshalb zu postulieren, dass wenn es keinen Besitz von Missbrauchsabbildungen mehr gibt, in irgendeiner Weise auch den Missbrauch (um den es ja geht) eingeschränkt zu haben.
-- Editiert von Nico1990 am 19.01.2022 23:57
-- Editiert von Moderator am 20.01.2022 06:23
Zitatdass ich von Amts wegen zu Hause ausziehen :
Da wird wohl als Vorstufe der/die aktuelle LebenspartnerIn wohl eher beschlossen haben nicht länger mit Ihnen unter einem Dach wohnen zu wollen. Und die Behörde ist da wohl der Auffassung gefolgt, dass in diesem Falle Sie sich eine neue Unterkunft suchen müssen.
Zitatmeine Kinder nicht mehr sehen darf :
Ja, aus irgendeinem Grund ist da man wohl der Auffassung das jemand der eine gewaltige KiPo Sammlung besitzt evtl. nicht der beste Umgang für Minderjährige ist. Kann man sich natürlich keinen Reim draus machen, wieso.
Zitatund meinen Job verloren habe :
Betraf das die angestrebte Karriere wo evtl. solche Dinge nicht gerne gesehen werden? Oder wie hat ihr AG nun davon erfahren?
ZitatDie Dokumentationen, um die es im Regelfall geht, werden von Dritten über Dritte kostenlos zur Verfügung gestellt. Um genau diese Abbildungen geht es hier und sie stellen i.d.R. den einzigen Ermittlungsansatz dar, um die Opfer zu befreien. :
Die Nummer, dass Sie hier als Retter der Entrechteten als Privatermittler tätig waren um solche Ringe zu sprengen, sollten Sie mal besser ganz fix aus dem Verteidigungskonzept streichen. Das kommt nämlich meist gleich hinter "Ich weiß gar nicht wo das Zeug her kommt, dass muss mir irgendjemand zugeschickt haben und ich habe es nicht bemerkt!"
ZitatDa wird wohl als Vorstufe der/die aktuelle LebenspartnerIn wohl eher beschlossen haben nicht länger mit Ihnen unter einem Dach wohnen zu wollen. Und die Behörde ist da wohl der Auffassung gefolgt, dass in diesem Falle Sie sich eine neue Unterkunft suchen müssen. :
Nö, meine Lebenspartnerin ist eingeweiht und weiß, dass ich unsere Kinder über alles liebe und weder ihnen noch jemand anderem etwas antun würde. Das hat das Jugendamt aber in keinster Weise interessiert.
Falls Sie irgendwie aufgepasst hätten, könnten Sie sich herleiten, dass diese "Sammlung" lange vor der Geburt unserer Kinder entstanden ist. Den Großteil dieser Sammlung habe ich damals nicht einmal sichten können (bestand wohl zu 87% aus Pornographie, 0,5% aus Kinderpornographie und 12,5% aus weiteren Dateien, die u.a. Delikte durch Islamisten zeigen, deren Besitz aber im Sinne des sozialen Friedens wohl ebenfalls strafbar ist).ZitatJa, aus irgendeinem Grund ist da man wohl der Auffassung das jemand der eine gewaltige KiPo Sammlung besitzt evtl. nicht der beste Umgang für Minderjährige ist. Kann man sich natürlich keinen Reim draus machen, wieso. :
Nennen Sie mir doch bitte einen Arbeitgeber, wo eine eingetragene Vorstrafe (das war ja der Ursprung dieses Themas) nach 184b "gern gesehen" wird.ZitatBetraf das die angestrebte Karriere wo evtl. solche Dinge nicht gerne gesehen werden? Oder wie hat ihr AG nun davon erfahren?. :
Das ist doch kalter Kaffee, die Verhandlung ist doch längst Geschichte, so wie die zwangsweise Beendigung meines Daseins. Aber vielen Dank für die - erneut großartige - Hilfe.ZitatDie Nummer, dass Sie hier als Retter der Entrechteten als Privatermittler tätig waren um solche Ringe zu sprengen, sollten Sie mal besser ganz fix aus dem Verteidigungskonzept streichen. :
-- Editiert von Nico1990 am 20.01.2022 00:12
ZitatFalls Sie irgendwie aufgepasst hätten, könnten Sie sich herleiten, dass diese "Sammlung" lange vor der Geburt unserer Kinder entstanden ist. Den Großteil dieser Sammlung habe ich damals nicht einmal sichten können (bestand wohl zu 87% aus Pornographie, 0,5% aus Kinderpornographie und 11,5% aus weiteren Dateien). :
Ach so, Sie besaßen diese Sammlung schon sehr lange, wollten aber erst alles sichten bevor sie tätig werden. Das macht natürlich sehr viel Sinn...
ZitatNö, meine Lebenspartnerin ist eingeweiht und weiß, dass ich unsere Kinder über alles liebe und weder ihnen noch jemand anderem etwas antun würde. Das hat das Jugendamt aber in keinster Weise interessiert. :
Ja, das Jugendamt hat halt ganz komische Vorstellungen was Kindeswohl und so angeht.
ZitatNennen Sie mir doch bitte einen Arbeitgeber, wo eine eingetragene Vorstrafe (das war ja der Ursprung dieses Themas) nach 184b "gern gesehen" wird. :
Was die Frage nicht beantwortet, woher Ihr Arbeitgeber das weiß. Nach meinem letzten Wissenstand wird der nicht grundsätzlich über das Privatleben seiner Angestellten benachrichtigt, es sei denn es ist nötig. Wenn es zum Beispiel eine Schule ist, wird das natürlich nicht so gerne gesehen.
ZitatDas ist doch kalter Kaffee, die Verhandlung ist doch längst Geschichte, so wie die zwangsweise Beendigung meines Daseins. Aber vielen Dank für die - erneut großartige - Hilfe. :
Sie existieren ja noch. Natürlich wäre eine Möglichkeit jetzt zu sehen wie man denn nun den Karren aus dem Dreck zieht und sein weiteres Leben gestaltet. Aber es gibt natürlich auch die Möglichkeit hier dem Staat die Schuld zu geben, weil man umstandshalber gegen ein Gesetz verstoßen hat. Das darf man sich aussuchen, ist ja ein freies Land.
ZitatIch weiß ja wirklich nicht, aus welcher Erfahrung heraus in diesem Forum praktische Ratschläge gegeben werden :
Bei manchen aus Erfahrung: 7 entsprechende Anzeigen, 0 Hausdurchsuchungen.
Und bei anderen?
Schauen wir mal in die bei der Anmeldung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen:
Zitat:Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.
ZitatNennen Sie mir doch bitte einen Arbeitgeber, wo eine eingetragene Vorstrafe (das war ja der Ursprung dieses Themas) nach 184b "gern gesehen" wird. :
Viele (die Mehrheit?) erfahren das gar nicht weil sie gar kein Führungszeugnis sehen möchten oder gar keine Zielgruppe für MiStra sind.
ZitatOder wie hat ihr AG nun davon erfahren? :
Durch die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen
Quasi ein "Gratis-Infoservice" des Staates bei dem er verpflichtet ist, unter bestimmten Umständen den Arbeitgeber über die Vorwürfe zu unterrichten.
Zitat0,5% aus Kinderpornographie :
Immerhin 2000 Dateien, da hilft auch kein Schönrechnen mit Prozenten ...
ZitatAch so, Sie besaßen diese Sammlung schon sehr lange, wollten aber erst alles sichten bevor sie tätig werden. :
Ja, das erklärt auch die mitunter massiven Glaubwürdigkeitsproblme.
Zitatch weiß ja wirklich nicht, aus welcher Erfahrung heraus in diesem Forum praktische Ratschläge gegeben werden, aber alles in allem (ich bin einmal ganz ehrlich) ist das hier ein schlechter Witz. Noch etwas Schlimmeres kann mir ohnehin nicht widerfahren, aber die - juristisch irgendwie unterstützte - Naivität hier ist durchaus frappierend. :
Abgesehen davon, dass hier durchaus der eine oder andere Volljurist im Forum ist und andere User, die z.T. jahrzehntelang beruflich im Bereich Strafrecht unterwegs sind und dass ich in diesem thread nirgends entdecken kann, dass "praktische Ratschläge" (iSv. Handlungsempfehlungen) gegeben wurden, die über das Beauftragen eines RA hinausgehen, finde ich es eher frappierend von "Naivität" zu sprechen und gleich als nächsten Satz folgendes zu schreiben:
ZitatAls nächstes sitzt man wahrscheinlich dafür ein, dass man schreckliche Morde dokumentiert und der Öffentlichkeit zeigt ... :
Falls der Besitz/die Verbreitung von "Morddokumentationen" mal strafbar sein sollte/werden sollte, könnte das passieren, ja. Der Besitz von KiPo ist bereits strafbar, Neuerdings sogar Verbrechenstatbestand ("Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr ...")
Zitat:0,5% aus Kinderpornographie
Der Besitz von z.B. 1000 Dateien KiPo wird nicht dadurch besser, dass man noch 199000 Dateien "normale" Pornos besitzt.
ZitatKinderschänder (abgesehen von den Gewerblichen, um die es hier nie ging) missbrauchen zunächst keine Kinder, um Aufnahmen zu fertigen, geschweige denn zu teilen. :
Soweit ich das sehe, hat das in der Form auch niemand hier behauptet.
ZitatDie Dokumentationen, um die es im Regelfall geht, werden von Dritten über Dritte kostenlos zur Verfügung gestellt. Um genau diese Abbildungen geht es hier und sie stellen i.d.R. den einzigen Ermittlungsansatz dar :
Und der Besitz genau dieser Abbildungen ist halt strafbar. Außer für staatliche Strafverfolger im dienstlichen Zusammenhang. Ist ja nicht ganz so neu, dieser Umstand.
Zitatdeshalb zu postulieren, dass wenn es keinen Besitz von Missbrauchsabbildungen mehr gibt, in irgendeiner Weise auch den Missbrauch (um den es ja geht) eingeschränkt zu haben. :
Das hat in dieser absoluten Form auch niemand hier getan. Dennoch greifen auch in diesem Zusammenhang in gewisser Weise die Gesetze des Marktes. Je kleiner die Nachfrage, desto kleiner das Angebot. Abgesehen davon, dass es -für die Strafbarkeit- darauf aber auch gar nicht ankommt, weil eben der bloße Besitz schon strafbar ist, dürfte es für eine(n) z.B. missbrauchte(n) 11, 12, 13jährige(n) durchaus einen Unterschied machen, ob er/sie "nur" missbraucht wurde, oder ob der Missbrauch auch noch filmisch dokumentiert, dauerhaft konserviert und einer unüberschaubaren Anzahl von Personen zugänglich gemacht wird. Und ja - da verfüge ich durchaus über die zumindest eine oder andere praktische Erfahrung aus Gesprächen mit entsprechenden Opfern oder dem Lesen von (Opfer-)Zeugenaussagen in Ermittlungsakten. Im Übrigen auch dem Lesen von Einlassungen der Beschuldigten/Angeklagten, in denen wenigstens vereinzelt zum Ausdruck kommt, dass die
ZitatReputation in abartigen Foren zu erhöhen :
durchaus Grund genug war, immer mehr von diesem Schund zu produzieren, um immer mehr "liefern" zu können.
By the way: Einerseits sprichst Du von "********" und "abartigen Foren", andererseits argumentierst Du, jedenfalls sinngemäß, damit, dass man mit der Strafbarkeit den Pädophilen ihre "Ersatzbefriedigung" madig macht. Nicht so ganz schlüssig, meiner Meinung nach. Ist aber auch nicht wirklich neu (völlig unabhängig vom Deliktsfeld). Da gibt es immer die, "die noch mehr Steuern hinterzogen haben, als man selbst", "die, die auch harte Drogen an Kinder verkaufen, während man selbst ja nie harte Drogen an Kinder verkauft hat oder hätte", "die, die alte Mütterlein um ihr sauer Erspartes betrügen, während die Geschädigten der eigenen Tat ja nur 'der Staat' oder 'große Konzerne' waren" usw.
ZitatDer StA ist das für die MiStra ... natürlich völlig am A*sch vorbeigegangen - warum auch nicht? :
Weil ... je nach Adressat der MiStra und/oder dem beruflichen Hintergrund, eine MiStra auch bei "Vergehen" ggf. zwingend vorgeschrieben ist, ggf. schon bei Anklageerhebung (z.B. Nr. 15)
Und eine MiStra ans Jugendamt ist nun mal absoluter Standard, bei einer Verurteilung nach § 184b StGB [Nr. 35, Abs. 2, Ziffer 1 MiStra]
Welche Maßnahmen das JA dann ergreift, ist nicht Sache des Strafrechts. Die Maßnahmen des JA lassen sich isoliert gerichtlich überprüfen und ggf. mit Rechtsmitteln angreifen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.01.2022 19:12
ZitatAls nächstes sitzt man wahrscheinlich dafür ein, dass schreckliche Morde dokumentiert und der Öffentlichkeit zeigt - Informationsfreiheit ... :
Informationsfreiheit in eine Relativierungspyramide mit dem Besitz von Kinderpornographie zu stellen, sprengt den Boden vom Faß!
In welchem Forum steht eigentlich die "Anleitung":
- schon ewig her
- aus Versehen draufgeklickt
- wußte gar nicht, dass ich das besitze
- bin trotzdem seit Jahren erfolgreich als Privatermittler tätig und weiß daher was staatlichen Ermittlern an Expertise fehlt?!
Kann geschlossen werden, vielen Dank!
ZitatDurch die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen :
Quasi ein "Gratis-Infoservice" des Staates bei dem er verpflichtet ist, unter bestimmten Umständen den Arbeitgeber über die Vorwürfe zu unterrichten.
Und die Umstände hier sind eben, dass es für den AG von besonderem Interesse ist. Das wäre meinetwegen jetzt nicht der Fall wenn man meinetwegen als Dachdecker arbeitet (ja ich weiß, auch hier kann es Ausnahmen geben). Es ist also davon auszugehen, dass der TE da irgendwo gearbeitet hat wo das nicht gerne gesehen wird.
ZitatJe kleiner die Nachfrage, desto kleiner das Angebot. Abgesehen davon, dass es -für die Strafbarkeit- darauf aber auch gar nicht ankommt, weil eben der bloße Besitz schon strafbar ist, dürfte es für eine(n) z.B. missbrauchte(n) 11, 12, 13jährige(n) durchaus einen Unterschied machen, ob er/sie "nur" missbraucht wurde, oder ob der Missbrauch auch noch filmisch dokumentiert, dauerhaft konserviert und einer unüberschaubaren Anzahl von Personen zugänglich gemacht wird. :
THIS!
Natürlich gibt es keinen "besseren" Missbrauch, aber es ist halt wirklich nicht neu das gerade bei er Verarbeitung der Taten es nicht gerade zuträglich ist wenn man weiß, dass die Videos auch heute noch im Netz kursieren. Denn das ist das Problem, es ist quasi unmöglich sicher zu gehen, dass alle Dateien überall gelöscht sind. Da reicht es wenn jemand aus Burkina Faso das mal neu hoch lädt und schon geht die schöne ******* von vorne los.
Zitatdurchaus Grund genug war, immer mehr von diesem Schund zu produzieren, um immer mehr "liefern" zu können. :
Jepp und das ist überall so. Vielleicht hat jemand damals den "BasedGod" Fall mitbekommen. Der wurde zwar u.A. auch wegen KiPo verurteilt, aber eben auch weil er heftigs Notrufnummern missbraucht hat, Sinnlosigkeiten über gestohlene Kreditkarten an ungeliebte Menschen des öffentlichen Lebens verschickt hat usw. Das alles hat ihm erstmal keinen "Gewinn" gebracht, außer eben dem "Fame" bei seinen Fans.
ZitatIn welchem Forum steht eigentlich die "Anleitung": :
- schon ewig her
- aus Versehen draufgeklickt
- wußte gar nicht, dass ich das besitze
- bin trotzdem seit Jahren erfolgreich als Privatermittler tätig und weiß daher was staatlichen Ermittlern an Expertise fehlt?!
Das ist halt eine typische Schutzbehauptung. Wer gibt schon gerne zu, dass er an so etwas Gefallen findet. Die meisten Menschen dürfte es eher verstören. Wahrscheinlich sind schon einige Leute mal wirklich aus versehen auf so einer Seite gelandet. Nur dürfte die Aufenthaltsdauer da dann wesentlich geringer gewesen sein und nicht mit einem Download der Dateien enden.
Und da man das halt nicht schlüssig weg erklären kann und das Unrechtsbewusstsein erst dann einsetzt, wenn man erwischt wird, greift man eben nach Strohhalmen. Dann können am Ende auch wunderbar die anderen schuld sein. Wer will schon gerne, dass er seine Mitmenschen anwidert.
Davon nehme ich mich nicht mal aus. Ein Thread ala "Wurde wegen KiPo angezeigt" löst bei mir andere Emotionen aus (und senkt meine Hilfsbereitschaft) als meinetwegen jemand der sagt "Hilfe, habe heute in der Drogerie einen Lippenstift eingesteckt!"
Und ich wage mal zu behaupten, denn meisten Nutzern hier geht es ähnlich.
Zwar ist die Aussage "Hätte nicht ein Verbrecher so ein Video erstellt, hätte ich es mir auch nicht angesehen" zwar rein faktisch natürlich korrekt, ändert aber zu Recht nichts an dem Tatbestand.
Und jetzt?
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