Frage zu Körperverletzung

7. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2013 15:05:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Körperverletzung

Ein Polizist steht wegen Körperverletzung vor Gericht, weil er eine Person A geschlagen hat.
Im Laufe der Verhandlung ergibt sich, dass die Person A "versehentlich" getroffen wurde, es sich also nur um fahrlässige Körperverletzung geht. Gleichzeitig kommt in der Verhandlung heraus, dass eine Person B, die eigentlich getroffen werden sollte, mehrfach unnötig geschlagen wird.
Kann der Polizist erneut angezeigt werden wegen Körperverletzung im Amt an Person B? Muss die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln? Können beide Straftaten in dem laufenden Verfahren verurteilt werden: fahrlässige KV an Person A und vorsätzliche KV an Person B?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja - Ja - Nein

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das ist ja knapp ;)

1. Ja, weil jeder alles anzeigen kann. Es gibt keine Einschränkungen, auch kann sogar dasselbe doppelt und dreifach angezeigt werden.

2. Sie muss, es ist nämlich ein sog. Offizialdelikt.

3. Nein, weil in einem Verfahren nur das abgeurteilt werden kann, was angeklagt ist. Die Schläge zum Nachteil des B kamen ja erst in der Hauptverhandlung heraus. Also muss es insoweit ein neues Verfahren geben.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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#3
 Von 
guest-12319.04.2013 15:05:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Gesetzt den Fall ich bin Person A, bin selber von dem Polizisten angezeigt worden, das Verfahren wurde eingestellt, dann macht es für mich ja Sinn, den Polizisten erneut anzuzeigen, insbesondere weil ja jetzt auch genügend Videoauswertungen, Zeugenaussagen, hunderte Seiten Akten aus über 2 Jahren mehrerer Verfahren vorliegen, die alle herangezogen werden können, weil ich erreichen möchte, dass er aus dem Polizeidienst verwiesen wird, was ihm bei fahrlässiger Körperverletzung (so wie es seine Anwälte drehen) nicht blüht, mir dürfte ja eigentlich nichts mehr passieren ... Verfahren wegen falscher Verdächtigung und Widerstands sind eingestellt worden.


-- Editiert revilorevilo am 07.02.2012 19:49

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ob Sie eine Anzeige erstatten oder ob das Verfahren von Amts wegen betrieben wird ist für dessen Ausgang ohne Belang. Der Unterschied für Sie wäre nur, dass Sie im Falle einer Verfahrenseinstellung einen Enstellungsbescheid bekämen, wenn Sie Anzeige erstatten.
Welche Ziele Sie verfolgen interessiert aber niemanden. Insbesondere werden Sie damit nicht erreichen, dass er aus dem Dienst entlassen wird. Darüber entscheidet nämlich niemand, der mit dem Strafverfahren zu tun hat. Eine KV im Amt wird dazu auch kaum ausreichen.

Verfahren wegen falscher Verdächtigung und Widerstands sind eingestellt worden.
Macht nichts, es kann, wenn Sie in jetzt etwas Unwahres anzeigen sollten, ein neues Verfahren gegen Sie eingeleitet werden.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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