Frage zu Pfefferspray bei Notwehr

6. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Gabriel1337
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Pfefferspray bei Notwehr

Guten Tag,

ich ware gestern mit ein paar Leuten in einer Kneipe, und so gegen halb 4 kamen 6 streitsüchtige Männer an im Alter von 25.

Wir standen da zu dritt, und die meinten mein Kumpel hätte Hurenso** zu ihnen gemeint (was nicht stimmte). Dann sind sie meinem Kumpel an den Hals gegangen und dann sind alle durchgedreht von den 6 streitsüchtigen, dann hat mein Kumpel dem einen Pfefferspray in die Augen gesprüht, dann erst hat sich die Situation beruhigt.

Der eine hat eine Anzeige gemacht wegen dem Pfefferspray. Wäre das Pfefferspray nicht zum Einsatz gekommen wäre die Situation 100%tig eskaliert. Was erwartet mein Freund jetzt für eine Strafe, es war in einem geschlossenen Raum.

Mfg
Gabriel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

Da wäre jetzt interessant, ob nur der (einer der) Angreifer Pfefferspray abbekommen hat oder ob das halbe Lokal (also auch zahlreiche Unbeteiligte) gereizte Augen hatte.

Außerdem ist nicht ganz klar, was die Angreifer eigentlich getan haben. Erst schreiben sie, sie wären "alle durchgedreht" (und wie? laut geschrien? geschubst? geschlagen?) dann "ohne den Pfeffersprayeinsatz wäre die Situation eskaliert", was sich ein wenig widerspricht.

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#2
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Mit "eskaliert" meint der TE in dem Fall wohl "noch Schlimmeres passiert".

quote:<hr size=1 noshade>Was erwartet mein Freund jetzt für eine Strafe, es war in einem geschlossenen Raum. <hr size=1 noshade>


Die Notwehrhandlung dürfte formal unstrittig sein (Beweisbarkeit im Einzelfall mal außen vor).

Fahrlässige KV zu Lasten anderer Lokalbesucher dürfte wegen §§34 , 35 StGB auch wegfallen.

Also keine Strafbarkeit (außer bereits das Mitführen des Pfeffersprays wäre ein Verstoß gegen WaffG, da kenne ich den aktuellen Stand nicht).

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