Frage zu Strafbefehl und Hauptverhandlung

4. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)
Frage zu Strafbefehl und Hauptverhandlung

Hallo,

ich habe folgende Frage: Wenn man als Tatverdächtiger nicht bei der Polizei erscheint um Aussagen zu machen, bedeutet das dann quasi automatisch, dass die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung anberaumt?

Lieben Dank im Vorraus,




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Nein.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

also zunächst setzt die staatsanwaltschaft gar keine hauoptverhandlung an, sondern das gericht. das bedeutet, die staatsanwaltschaft muß zunächst mal dem gericht eine anklage vorgelegt haben, die dem gericht gegenüber deutlich macht, daß die ermittlungen ergeben haben, daß eine verurteilung wahrscheinlicher ist als ein freispruch.
um eine solche anklage vorbringen zu können, muß die staatsanwaltschaft also erfolgreich ermittelt haben. Wenn sie bei der polizei nicht aussagen und es ansonsten keine weiteren ermittlungen gibt, also keine anderen zeugen oder sonstige beweismittel, wird sie die staatsanwaltschaft vermutlich selbt zu einer vernehmung laden und dann müssen sie auch hin.

Gruß justice

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok. Dankeschön

Wenn ich noch etwas fragen darf: Angenommen, der Tatbestand ist trotz Nichtaussage des Verdächtigen relativ eindeutig, kann die Staatsanwaltschaft auch ohne weitere Anhörung einen Strafbefehl erlassen? Unter Berücksichtigung welcher Kriterien wägt die STA zwischen Strafbefehl und Hauptverhandlung ab?

Und... wie lang ist die durchschnittliche Ermittlungsdauer der Staatsanwaltschaft in einem weniger schweren Fall?
Habe mal von einer Zeitspanne von wenigen Wochen bis hin zu 1,5 Jahren gehört? Trifft das zu?

Nochmals vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)

quote:
Angenommen, der Tatbestand ist trotz Nichtaussage des Verdächtigen relativ eindeutig, kann die Staatsanwaltschaft auch ohne weitere Anhörung einen Strafbefehl erlassen?
Ja.

quote:
Unter Berücksichtigung welcher Kriterien wägt die STA zwischen Strafbefehl und Hauptverhandlung ab?
Eine Hauptverhandlung wird z.B. dann anberaumt, wenn innerhalb des Sachverhaltes Unklarheiten bestehen, oder es sich um ein Delikt handelt, welches nicht mit einem Strafbefehl geahndet werden kann.

quote:
Und... wie lang ist die durchschnittliche Ermittlungsdauer der Staatsanwaltschaft in einem weniger schweren Fall?
Das kann man pauschal nicht sagen, da es sehr von der Auslastung der jeweiligen Staatsanwaltschaft abhängt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

[qoute]Wenn sie bei der polizei nicht aussagen und es ansonsten keine weiteren ermittlungen gibt, also keine anderen zeugen oder sonstige beweismittel, wird sie die staatsanwaltschaft vermutlich selbt zu einer vernehmung laden und dann müssen sie auch hin. [qoute]

Ja, hin muß er, aber aussagen muß er auch bei der StA nicht. Meiner Erfahrung nach deutet die StA ein Ausbleiben zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei in der Regel als 'er will nicht zur Sache aussagen' und lädt nicht noch mal vor.(Nur um sich im Zweifel anzuhören, daß man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht...)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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