Frage zu exhibitionistischer Handlung

9. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
mare36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage zu exhibitionistischer Handlung

Hallo!

vor 2 Tagen sind ein Freund und ich nachts auf die dumme Idee gekommen einmal splitternackt um den Block zu rennen. Es war in Frankfurt/Sachsenhausen.
Nach ca. 3min stand die Polizei hinter uns und forderte uns auf die Personalien zu geben. Wir mussten pusten (wir hatten ca 1 Promill), desweiteren fragten sie uns, warum wir das gemacht haben. Wir haben gesagt, es sei eine Wette gewesen und wir bereuen es. Daraufhin schienen die Polizisten gelassener und meinten wir sollen das nächste mal in Boxershorts laufen. Also alles in allem ist es nochmal relativ glimpflich ausgegangen. Sie machten den Eindruck, als dass sie es recht gelassen hingenommen haben. Das ganze hat auch nur 4min mit der Polizei gedauert, danach konnten wir gehen.

Mit welchen Konsequenzen kann ich denn nun rechnen? Kommt es darauf an, ob Anzeige gegen mich erstattet wird? Lässt die Polizei derartige Fälle auch mal fallen?
Welche Höhe wird ungefähr eine Geldstrafe betragen?
Bitte helft mir weiter!

Grüße aus Ffm

-----------------
""




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Dem geschilderten Sachverhalt nach dürfte keine exhibitionistische Handlung im Sinne des §183 StGB vorliegen. Die nebenbei könnte ohnehin in der Regel nur auf Antrag verfolgt werden.

Hier geht es um eine mögliche Ordnungswidrigkeit nach §118 OWiG .
Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine Geldbuße beträgt wenigstens fünf und höchstens eintausend Euro (§17 OWiG ).

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.