Frage zu falscher Verdächtigung

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dominik L.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu falscher Verdächtigung

Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn hat mit seiner Roller-Clique öfters einmal Ärger mit den Beamten der hiesigen Polizeiwache,weil ihre Roller zu laut,zu schnell etc. seien.
Ich hatte mit einem Beamten dieser Polizeiwache auch schon Ärger,weil er mich nach einem Fußballspiel anhielt,und behauptete,ich hätte ein am Boden liegendes Verkehrsschild mitnehmen wollen.Ich wollte es nur zur Seite räumen.
Jetzt war es wieder mal soweit,und mein Sohn wurde von genau diesem Beamten auf dem Roller angehalten.Mein Sohn berichtete mir von diesem Vorfall und sagte,der Beamte hätte sich so geäußert,daß ich ja auch "genug Dreck am Stecken "habe und er deshalb auch besonders ein Auge auf ihn werfe.Dies wollte ich so natürlich nicht stehen lassen und reif noch am gleichen Abend diesen Beamten an um die Sache zu klären.Dazu kam ich nicht,denn nachdem ich mein Anliegen schilderte legte er einfach auf und beendete das Gespräch.

Ich wandte mich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die hiesige Polizeiinspektion und äußerte den Verdacht,daß der Beamte nur aus Rache an mir und meinem Sohn so reagieren würde und auch viele Verkehrskontrollen "meiner Meinung" nach willkürlich sein.Zudem wollte ich eigentlich eine Entschuldigung für die unangebrachten Aussagen des Beamten.

Heute kam dann Post von der hiesigen Polizeidirektion.Natürlich wurden alle Zweifel und Vermutungen gegenüber des Beamten abgestritten (wie hätte es auch anders sein sollen).Zudem wurde mir eröffnet,daß der Beamte eine Strafanzeige nach §164 gegen mich gestellt habe ,was zur Prüfung schon bei der Staatsanwaltschaft sei.

Habe ich hier wirklich etwas zu befürchten bzw. kann ich meine Dienstaufsichtbeschwerde nach 2 Monaten widerrufen?

Nocheinmal erwähnen möchte ich,daß ich in meiner Beschwerde ledeglich Vermutungen und meine Meinung geäussert habe,etwas behauptet habe ich nicht.

Leider hab ich erst seit 1 Monat eine RS Versicherung,was bedeutet,daß ich mir hier keinen anwaltlichen Rat holen kann.Was kann denn in desem fall auf mich zukommen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dominik L.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade...keine Tips oder Ratschläge,was ich tun könnte :-(

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

1. Sie können die Beschwerde nicht widerrufen. Was wollten Sie denn da schreiben? "Alles gar nicht wahr"? Da würden Sie die falsche Verdächtigung ja praktisch gestehen.
2. Rechtsschutzversicherungen zahlen bei vorsätzlichen Straftaten nicht, insofern hätte Ihnen die RSV ohnehin nichts genützt.

Zum Verfahrensausgang kann man nicht viel sagen. Mehr als eine Geldstrafe wird es wohl nicht geben. Ob der Tatbestand erfüllt ist, kann man von hier aus nicht beurteilen.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> daß der Beamte nur aus Rache an mir und meinem Sohn so reagieren würde und auch viele Verkehrskontrollen "meiner Meinung" nach willkürlich sein

Wird denn bei den Kontrollen nie etwas "gefunden"? Sind die Roller immer in Ordnung?

Andernfalls wäre die Behauptung, die Kontrollen dienten alleine der Schikane, natürlich nichts anderes als der wissentlich falsche (!) Vorwurf der (versuchten) Verfolgung Unschuldiger (§344 II StGB ), was einen astreinen §164 StGB verwirklicht.

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#4
 Von 
Dominik L.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Tat.Bislang wurde am Roller meines Sohnes nichts Gesetzeswidriges gefunden,alleine die Tatsache,daß hier im Gebiet viele Franzosen mit Rollern rumfahren,die in Deutschland keine Betriebserlaubnis haben,ist wohl der Grund,dieser übertriebenen Kontrollen.Was aber nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat.
Nach Aussagen von Zeugen macht der Beamte bewusst Jagd auf meinen Sohn und seine Clique.OK,sie verhalten sich manchmal so,wie es diesem Sternjäger wohl nicht lieb ist,aber niemals gesetzeswidrig.Und da kam ihm der Fall mit mir gerade Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Mein Sohn hat mit seiner Roller-Clique öfters einmal Ärger mit den Beamten der hiesigen Polizeiwache,weil ihre Roller zu laut,zu schnell etc. seien.


quote:
Bislang wurde am Roller meines Sohnes nichts Gesetzeswidriges gefunden,


Ja wie denn nu :???:

quote:
Nach Aussagen von Zeugen macht der Beamte bewusst Jagd auf meinen Sohn und seine Clique.


Die Polizei hat bestimmt genug anderes zu tun, als ohne Grund "Jagd" auf Rollerfahrer zu machen. Wie kommen diese Zeugen zu dieser Aussage?

quote:
OK,sie verhalten sich manchmal so,wie es diesem Sternjäger wohl nicht lieb ist,aber niemals gesetzeswidrig.


Könnten sie mal Tacheles reden, was sie eigentlich meinen? Was ist den dem "Sternenjäger" nicht lieb? Das sie mitm Roller fahren, oder was?

quote:
Nocheinmal erwähnen möchte ich,daß ich in meiner Beschwerde ledeglich Vermutungen und meine Meinung geäussert habe,etwas behauptet habe ich nicht.


Sorry, aber sie reden in Rätseln.
Wenn sie ihre Vermutungen und ihre Meinung in dem Brief so geäussert haben wie hier, dann wundert es mich ehrlich gesagt nicht, dass sie eine Anzeige wegen StGB 164 (falsche Verdächtigungen) erhalten haben.

Was haben denn eigentlich Vermutungen und ihre persönliche Meinung in einer Beschwerde zu suchen?
Entweder sie können ihre Aussagen beweisen, oder es sind eben nur Vermutungen/Meinungen.


-- Editiert von die_wurzel am 11.01.2009 13:27

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#6
 Von 
Dominik L.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja,es ist auch etwas schwer zu erklären.Wir leben hier in unmittelbarer Nähe zu Frankreich,wo es Gang und Gäbe ist,daß die Jugendlichen mit illegalen Rollern rumfahren,die zu laut sind,verkehrsuntüchtig und auch andere gefährdend.Allerdings werden die Jugendlichen von hier,die ganz normale Rollerfreaks sind,oftmals mit denen aus Frankreich in einen Topf geworfen.
Beispiel:Ein Anwohner der nachbarstraße beschwerte sich über extremen Lärm,die eine Rollerclique aus Frankreich machte,ich habs selbst miterlebt und die Beschwerde bei der Polizei auch unterstützt.Bis mal eine Streife da wr dauerte,die Jungs haben sich längst aus dem Staub gemacht.Spät abends kam mein Sohn mit 2 Freunden nach Hause (mit Roller) und musste sich trotz intensiver Reklamation einer strengsten Kontrolle untergeben.Auch hier fielen die Worte,daß "sie genau soclhe Rowdis seien,als die aus Frankreich und man einfach mal hart durchgreifen müsse"...beanstandet wurde übrigens nichts,ausser daß die Jugendlichen sich über die Kontrolle halt in der Weise äußerten,daß dies alles Schikane und Bloßstellerei sei.
Anmerkung:Den Jungs aus F können die hiesigen Polizisten nicht viel anhabenmausser einem eventuellen Verweis...durch ihre Alibi-Kontrollen stehen sie jedoch in einem guten Licht,auch wiklich etwas zu tun.Sicherlich kennt jeder das lästige Thema Polizeiwillkür,was hier jedoch nicht das Thema ist.

Ich warte jetzt mal ab,bis ich mich zu der Sache äußern muss.Fakt ist,daß man es wirklich schwer hat,wenn einem etwas auf dem Herz liegt,was Staatsbedienstete betrifft.

Und was die Beschwerde betrifft und die darais resultierende Anzeige habe ich jetzt auch herausgefunden,daß Vermutungen und Meinungen nur Äusserungen ohne Darlegung von Tatsachen sind,was eine Anzeige bzw. Verurteilung nach § 164 nicht rechtfertigt...oder liege ich da falsch?
Im Gegenteil,theoretisch könnte ich den Beamten,sollte das Vefahren eingestellt oder zu meinen Gunsten ausgehen,ja wiederum wegen falscher Verdächtigung anzeigen...hier könnte man dann ja von einer Tatsache reden.

Trotzdem bislang mal vielen Dank für die Antworten.Für weitere Anregungen bin ich dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Wir leben hier in unmittelbarer Nähe zu Frankreich,wo es Gang und Gäbe ist,daß die Jugendlichen mit illegalen Rollern rumfahren,die zu laut sind,verkehrsuntüchtig und auch andere gefährdend.Allerdings werden die Jugendlichen von hier,die ganz normale Rollerfreaks sind,oftmals mit denen aus Frankreich in einen Topf geworfen.


quote:
Spät abends kam mein Sohn mit 2 Freunden nach Hause (mit Roller) und musste sich trotz intensiver Reklamation einer strengsten Kontrolle untergeben


Wenn das da so üblich ist, dass mit illegalen Rollern gefahren wird, ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass die Polizei dort stärker kontrolliert (auch wenn es mal jemand "unschuldig" trifft).

quote:
Bis mal eine Streife da wr dauerte,die Jungs haben sich längst aus dem Staub gemacht.


Weiter oben schreiben sie:
quote:
Nach Aussagen von Zeugen macht der Beamte bewusst Jagd auf meinen Sohn und seine Clique.


Also..entweder es gibt eine "Jagd"..oder die Polizei kommt immer zu spät.. :augenroll:

quote:
Anmerkung:Den Jungs aus F können die hiesigen Polizisten nicht viel anhabenmausser einem eventuellen Verweis...durch ihre Alibi-Kontrollen stehen sie jedoch in einem guten Licht,auch wiklich etwas zu tun.Sicherlich kennt jeder das lästige Thema Polizeiwillkür,was hier jedoch nicht das Thema ist.


Wieso können die Polizisten den "Jungs" nichts anhaben? Es werden z.b. ständig ausländische LKWs von der Autobahnpolizei stillgelegt/aus dem Verkehr gezogen, wenn sie den Vorschriften nicht entsprechen oder Sicherheitsmängel aufweisen. Ich wüsste jetzt nicht, wieso so etwas bei französischen Mopeds nicht möglich sein sollte.

quote:
Fakt ist,daß man es wirklich schwer hat,wenn einem etwas auf dem Herz liegt,was Staatsbedienstete betrifft.


Nöö...Fakt ist, dass sie ihre "Herzensangelegenheit" scheinbar sehr gefühlsbetont und ohne irgendwelche OBJEKTIVEN Grundlagen auch den Behörden geschildert haben. ;)

Sorry, aber wenn ich schon sowas lese:

quote:
Sicherlich kennt jeder das lästige Thema Polizeiwillkür


Dann kann ICH mir schon vorstellen, was sie da für ein Schreiben an die Behörden verfasst haben. Ich persönlich habe übrigens eine Polizeiwillkür bisher nicht erlebt.

Ich kann ja verstehen, dass sie ihrem Ärger jetzt nu mal halt in nem anonymen Internet-Forum Luft machen wollen. Ob das aber konstruktiv ist, wage ich zu bezweifeln. Meiner Meinung sollten sie sowas auf jeden Fall gegenüber Behörden unterlassen..sowas geht nur nach hinten los (wie man hier ja auch sieht).......

die_wurzel


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dominik L.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig,da gebe ich ihnen absolut Recht.Ich bin eigentlich auch gar nicht der Typ,der sich irgendwie mit Behörden anliegt...hier ists halt passiert...leider.

0x Hilfreiche Antwort

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