Frage zum Bundeszentralregister was zählt Urteil oder Tatdatum

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Bundeszentralregister was zählt Urteil oder Tatdatum

Was ist eigentlich für das Bundeszentralregister wichtig?
Der Zeitpunkt der Tat oder doch der Zeitpunkt des Urteils?
Wie ist das eigentlich wenn diese Jahresfrist zur endgültigen Lösung läuft?
Wie zB die Einträge die da sind fliegen nach Verjährung am 1.6.2019 raus stehen ja aber dann trotzdem noch ein Jahr drin.
Wenn jetzt ein Urteil am 1.2.2020 kommen sollte weil eine Tat verurteilt wird die am 29.5.2019 begangen wurde tauchen dann die ganzen Einträge wieder auf oder kommt nur das neue rein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das Urteilsdatum

Zitat:
tauchen dann die ganzen Einträge wieder auf


Nein. Dafür müsste das (erstinstanzliche) Urteil innerhalb der Jahresfrist liegen

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, richtig. Ich hatte falsch gelesen. Ich war davon ausgegangen, dass am 01.06 2019 auch schon die Überliegefrist zu Ende sein soll.

Wenn die Tat vor Beginn der Überliegefrist stattfindet (wie hier: 29.05.19) und das erstinstanzliche Urteil vor Ende der Überliegefrist ergeht (wie hier: vor dem 01.06.2020), bleibt alles drin.

Danke fürs aufpassen... ;)

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