Was ist eigentlich für das Bundeszentralregister wichtig?
Der Zeitpunkt der Tat oder doch der Zeitpunkt des Urteils?
Wie ist das eigentlich wenn diese Jahresfrist zur endgültigen Lösung läuft?
Wie zB die Einträge die da sind fliegen nach Verjährung am 1.6.2019 raus stehen ja aber dann trotzdem noch ein Jahr drin.
Wenn jetzt ein Urteil am 1.2.2020 kommen sollte weil eine Tat verurteilt wird die am 29.5.2019 begangen wurde tauchen dann die ganzen Einträge wieder auf oder kommt nur das neue rein?
Frage zum Bundeszentralregister was zählt Urteil oder Tatdatum
14. August 2019
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Frage vom 14. August 2019 | 17:55
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Bundeszentralregister was zählt Urteil oder Tatdatum
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#1
Antwort vom 15. August 2019 | 00:00
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Das Urteilsdatum
Zitat:tauchen dann die ganzen Einträge wieder auf
Nein. Dafür müsste das (erstinstanzliche) Urteil innerhalb der Jahresfrist liegen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 15. August 2019 | 11:01
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Ja, richtig. Ich hatte falsch gelesen. Ich war davon ausgegangen, dass am 01.06 2019 auch schon die Überliegefrist zu Ende sein soll.
Wenn die Tat vor Beginn der Überliegefrist stattfindet (wie hier: 29.05.19) und das erstinstanzliche Urteil vor Ende der Überliegefrist ergeht (wie hier: vor dem 01.06.2020), bleibt alles drin.
Danke fürs aufpassen...
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