Frage zum Führungszeugnis - hat der Sachbearbeiter auch Einsicht?

24. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)
Frage zum Führungszeugnis - hat der Sachbearbeiter auch Einsicht?

Hallo,
Ich habe 120Ts bekommen und muß eine Geldstrafe von 2400eur zahlen. Man hat mir gesagt dies steht 3 Jahre im FZ und 10Jahre im BzR. Nun, würde ich gerne bei uns auf dem Amt mir das FZ auffordern weil mich interessieren würde was genau da drin steht und ob es tatsächlich 3 Jahre im FZ drin steht, denn ein Freund von mir sagte eher 5 Jahre. Nun ist meine frage auch die, daß auf dem Amt die wo gerade in dem Büro sitzt und die sachen bearbeitet sowie auch die FZ, die kenne ich gut, nun wenn ich da hin gehe und das FZ aufforden tue, bekommt sie dies zu Gesicht? Ich meine so daß sie hinein schauen kann und es lesen kann? Das wäre sehr peinlich. Oder erhalte ich das FZ verschlossen. Mir gehts nur darum nicht daß ich dort stehe und bevor sie es mir überhaupt gibt, weiß sie von allem bescheid, weil sie es lesen konnte.
Vielen Dank

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Laß mich mal grade im Gedächtnis kramen... Diebstahl beim Arbeitgeber ?

120 TS sind aber recht viel !

Wie lief es denn vor Gericht? Sie hatten doch solch einen Bammel wenn ich mich recht erinnere.

Die Fristen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister sind richtig. Da die Strafe höher als 90 TS ist, gelten Sie auch als vorbestraft.
Ich halte es für ziemlich zweckfrei, deswegen jetzt ein Führungszeugnis anzufordern, zumal das auch eine Gebüür kostet.

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#2
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

Ich habe mich auch erschrocken 120Ts aber in dem Brief stand dass ich beschuldigt werde in 10 rechtlichen selbständigen Handlungen, 1-10 jeweils 20 Ts.
Habe Strafbefehl erhalten und muß nun 2400Eur Geldstrafe bezahlen, habe einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt. Und jetzt zahle ich die Geldstrafe monatlich ab. Durch den Strafbefehl kommt es sicherlich nicht meht zu Hauptverhandlung/Gericht oder? Kann die Einladung etwa noch kommen? ....
Und was das FZ betrifft wenn Sie sagen 3 Jahre, dann haben Sie wohl recht und werde dies auch nicht auffordern, nur mein Freund hat mich mit den 5 Jahren so unsicher gemacht daß ich das FZ holen wollte.

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nein, wenn Du einen Strafbefehl erhalten hast, dann war´s das.

Eine Hauptverhandlung kommt dann nicht mehr. Tja, so ist ja zumindest das an dir vorbei gegangen... ;)

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#4
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

Ja, vor eine Hauptverhandlung hatte ich wirklich sehr große Angst. Ich muß jetzt meine Strafe abzahlen und das dass ich vorbestraft bin ist schlimm genug, ich schäme mich sehr. Habe das Gefühl als wenn alle davon wissen. Eine Frage noch dieses vorbestraft, das gilt jetzt die 10Jahre was ich im BzR eingetragen bin? Ich weiß gar nicht wie ich mit so was umgehen soll dass ich vorgestraft bin, sollte ich mirda irgendwelche sorgen machen? Das ist jetzt auch in der Polizei Akte drin, das heißt Polizei weiß über mich bescheid, auch bei einer normale Verkehrskontrolle bekommt die Polizei das mit? z.b. über Funk? Sie wissen gar nicht wie sehr ich aufpasse, ich möchte der Polizei nie wieder begegnen, schon der Gedanke dass die mich nur anhalten und durch meine Personalien alles mitbekommen, ich bin wirklich für meine Zukunft bestraft.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher, welche Informationen die Polizei abrufen kann.
Das spielt aber auch keine Rolle. Bei einer normalen Verkehrskontrolle spielt das keine Rolle und im Rahmen einer solchen Routineangelegenheit wird auch üblicherweise nicht nachgefragt. da wird höchstens nachgefrat, ob aktuell was gegen Sie läuft (Fahndung etc). Bei Ihnen ist aber ja jetzt alles vorbei.
Also wenn Sie selber mal die Polizei brauchen, so ist diese auch für Sie immer noch "Freund und Helfer". Beim Umgang mit der Polizei brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen.

Wie Sie damit umgehen sollen ? Ganz einfach: machen Sie so einen Mist nie wieder, sonst geht es das nächste Mal sicher nicht ohne Hauptverhandlung ! Und die Strafe wird dann noch höher.

Leben Sie einfach Ihren normalen Alltag, das ist das beste.

Gruß Justice

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#6
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Länge der Frist bei Führungszeugnissen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html

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#7
 Von 
Dr. Schmoll
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo marie,
machen sie sich nicht selbst verrückt. gehen sie zum rathaus, beantragen sie ein polizeiliches führungszeugnis, bezahlen ca. 13,- euro und gehen wieder nach hause. nach etwa einer woche erhalten sie per post ein schreiben vom bundeszentralregister, inhalt, ihr zeugnis. kein mensch erfährt etwas davon.
man sollte folgendes wissen: im polizeilichen führungszeugnis steht nicht viel. beim bundeszentralregister wird noch ein führungszeugnis geführt, welches ausschliesslich für behörden zugänglich ist. diese zeugnisse werden von de behörden angefordert, zum beispiel bei der beantragung eines waffenscheins, oder ausstellung eines jagdscheins. dieses zeugnis können sie kostenlos anfordern bein bundeszentralregister in 53113 bonn, adenauer-allee 99 - 103. www.bundeszentralregister.de
sie selbst erhalten dieses zeugnis nicht. fordern sie das zeugnis in bonn an und geben das nächste amtsgericht ihrer wahl an mit voller adresse. nach etwa zwei wochen erhalten sie vom gericht bescheid. sie können dann dort das zeugnis einsehen. niemand sonst bekommt das zeugnis zu sehen. sie erhalten den geschlossenen umschlag. sie dürfen sich eine abschrift fertigen, kopieren ist nicht erlaubt. stecken sie zufällig eine digitalkamera ein!!
mfg.
dr. puma

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die genannten Fristen sind richtig: 3 Jahre im FZ und 10 im BZR

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

Danke und wie lange gelte ich als vorbestraft? Für immer? Oder nur für die 3 Jahre was es im FZ steht? Oder gar 10 Jahre was es im BZR steht?

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#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Solange Sie Einträge in Ihren Registern haben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#11
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 54x hilfreich)

§ 53 BZRG , genau genommen kann man sich -außer gegenüber Gerichten und Behörden- doch schon als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn das FZ sauber ist, oder mißverstehe ich da etwas?

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

genau so ist es. Wenn das FZ sauber ist, darf man sich als unbestraft bezeichnen - so steht es im Gesetz.Bei einer erneuten Gerichtsverhandlung käme aber der BZR-Auszug auf den Tisch, der halt nicht so schnell sauber wird wie das FZ.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo lisann,

das ist korrekt, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen kann. An dem rechtlichen Status der Vorbestrafung ändert dies jedoch nichts, da man auch bei Verurteilungen, welche nur im BZR auftauchen, vorbestraft ist.

Beste Grüße,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1951
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 20x hilfreich)

Man kann auch das unbeschränkte Führungszeugnis anfordern, dies kostet nichts und wird zur Einsichtnahme beim Amtsgericht gezeigt.

Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass der Inhalt eines "normalen" Führungszeugnisses vertraulich bleibt. Jeder Polizist und jeder andere Amtsträger, der sich Strafregisterauszüge an seinen Arbeitsplatz holt, kann davon -straffrei- seiner Frau berichten, und die klatscht dann weiter. Diese Praxis gilt übrigens auch bei Schufa-Einträgen.

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