Frage zum Paragraphen 184a StGB

6. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
wsunter112
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Paragraphen 184a StGB

Hallo, erfüllt es den o.g. Straftatbestand, wenn man irgendwo in der Öffentlichkeit eine nicht bekleidete Sex-Puppe aufstellt?:

z.B.: https://racymedolls.com/collections/customer-favorites/products/natural-skin-sex-doll?variant=21411687039089

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Da es sich weder um eine Tierdarstellung noch um eine Gewaltdarstellung handet, ist der §184a StGB nicht betroffen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
wsunter112
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

§183a meinte ich...ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die erste Frage ist doch eine ganz andere. Wo soll die Puppe aufgestellt werden? Hat der Eigentümer des Grundstücks die Genehmigung gegeben? WEr kann/soll drauf gucken? Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Aber prinzipiell setzt der §183a StGB eine "Handlung" voraus.
Nackt rumstehen ist keine Handlung.

Wenn die Dame allerdings mehr oder weniger direkt an einer Straße steht und Autofahrer abgelenkt werden, könnte es ein Problem geben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn die Dame
Welche Dame?
Zitat (von drkabo):
prinzipiell setzt der §183a StGB eine "Handlung" voraus.
Zitat (von wsunter112):
wenn man irgendwo in der Öffentlichkeit eine nicht bekleidete Sex-Puppe aufstellt?:
Das Aufstellen ist keine solche. Aber evtl. ergibt sich durch das Aufstellen eine solche?

Wahrscheinlich fällt sie bei Wind um, oder ihr geht die Luft aus oderoder ihr hilft einer auf?

@TE:
Was soll denn diesmal simuliert werden?
Übrigens gute Besserung!

*Puppenmord*- Pflichtlektüre oder Pflichtfilm für Leute mit solchen Ideen. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wahrscheinlich fällt sie bei Wind um, oder ihr geht die Luft aus oderoder ihr hilft einer auf?
Wenn man sie mit Helium füllt, kann man wahlweise Flugzeugpiloten erschrecken, Hochhausbewohner in den oberen Stockwerken erstaunen oder die Dame platzsparend an der Zimmerdecke parken. :grins: :cool:

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Mir scheint das betreffende Objekt gar nicht aufblasbar zu sein, sondern eher ähnlich einer Schaufensterpuppe zu sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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