Frage zum Bundeszentralregisterauszug - Trunkenheitsfahrt Arbeitgeber

17. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Adler86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Bundeszentralregisterauszug - Trunkenheitsfahrt Arbeitgeber

Hallo!


Ich wollte mich nun bald bewerben und wollte Fragen, was eigetnlich im Auszug für den zukünftigen Arbeitgeber steht?

1. Trunkenheitsfahrt mit 0,64 Promille (1 monat Führerschein weg + Nachschulung)

2. Trunkenheitsfahrt mit 1,49 Promille (1 Jahr FH entzug + MPU + 50 Tagessätze)

das letzte ist nun 2 Jahre her

... beides war leider in der Probezeit

wie lange kann ein Arbeitgeber das einsehen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Wie alt waren Sie zum Zeitpunkt der Taten, wo wollen Sie sich bewerben.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#2
 Von 
Adler86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

19 und 20

bei der Lufthansa

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Dann geht es nicht nur um einen einfach BZR-Auszug sondern um eine Zuverlässigkeitsprüfung nach dem LSG.

Da bin ich leider überfragt.

Ich bin mir aber ziemlich sicher das Bob, diese Frage beantworten kann und wird. Da hatte da schonmal was zu geschrieben, wenn ich das recht überblicke,, leider find ich es über die SuFu nicht mehr.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

grundsätzlich wird eine Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes durchgeführt.

In dessen Rahmen erhält die Luftsicherheitsbehörde grundsätzlich davon Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

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#5
 Von 
Adler86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das zeitlich begrentzt oder bekommen die irgendwann nicht mehr Bescheid?

Nach 5 Jahren werden doch auch Einträge im Zentralregister gelöscht oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nach 5 Jahren werden Einträge jedenfalls über kleinere Geldstrafen gesperrt, ein Jahr später gelöscht (die Tat ist aber laut oben ja erst 2 Jahre her). Im übrigen erfolgen auch Eintragungen in Polizeiregister (bis zu 10 Jahre wenn nichts hinzukommt, hängt vom Bundesland ab; keine Ahnung ob Trunkenheitsfahrten als Taten geringerer Bedeutung angesehen werden, wären es in Hessen etwa nur 3 Jahre), aus denen die Flugsicherheitsbehörde ebenfalls Auskunft erhält. Der Arbeitgeber erfährt meines Wissens von den Eintragungen selbst nichts, sondern nur wie die Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgegangen ist.

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