Frage zum bundeszentralregisterauszug

9. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
meersdonk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum bundeszentralregisterauszug

hallo

ich beschreibe mal kurz mein problem.

ich möchte mich ende dieses jahr beim zoll bewerben und möchte mich vorher informieren was in meinem bundeszentralregisterauszug steht.
denn vor einigen jahren stand ich wegen versuchten diebstahl vor gericht und wurde zurecht freigesprochen.
weiterhin wurde ich vor einigen jahren auf 100 euro strafe verurteilt, weil ich einmalig bei einem nebenjob die 14,9std pro woche überschritt. ich schätze mal das nennt sich dann betrug.
da ich vor 3 jahren bei einer polizeibehörde wegen eines eintrages nicht genommen wurde, möchte ich nun vorher wissen was da genau drin steht. was muss ich denn da genau beantragen und wo?
vielen dank für eure antworten

meersdonk

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Der Freispruch steht nicht im BZR. Wenn die 100,00 eine Geldstrafe (in Tagessätzen verhängt) waren, und kein Bußgeld nach OWiG oder eine Geldauflage zu einer Verfahrenseinstellung, steht diese Sache für 5 Jahre seit Urteilsdaum im BZR.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
meersdonk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wo steht es dann drin? wäre es das einfachste ich gehe zu meiner polizeiwache und beantrage es dort?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es steht im BZR = Bundeszentralregister.

Antrag auf Einsichtnahme geht so:

(Auszug von www.fuehrungszeugnis-info.de/bzr.htm)

Kann ich selber Einsicht in meinen Bundeszentralregisterauszug nehmen?

Ja! Gemäß § 42 BZRG besteht die Möglichkeit Einsicht in seinen eigenen BZR-Auszug zu nehmen. Dazu ist folgende Vorgehensweise erforderlich:

Sie stellen einen Antrag auf Einsichtnahme beim

Generalbundesanwalt
Dienststelle BZR
Adenauerallee 99-103

53113 Bonn

und benennen in diesem Antrag ein Amtsgericht Ihrer Wahl (zweckmäßigerweise das Ihres Wohnortes), an das eine Kopie des Auszugs übersendet werden soll. Von diesem Amtsgericht erhalten Sie dann weitere Nachricht, wann Sie Einsicht in den Auszug nehmen können. Zur Einsichtnahme müssen Sie alleine erscheinen (auch ein Anwalt darf Sie nicht begleiten) und einen Personalausweis mitbringen. Eine Kopie des Auszugs dürfen Sie nicht fertigen, aber handschriftliche Notizen sind gestattet.


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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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