Hi,
habe heute ein Schreiben vom Polizeipräsidenten bekommen, in dem steht, dass gegen mich und meinen Freund ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet wurde.
Um genau zu sein, geht es um eine Gerichtsverhandlung, bei der wir als Zeugen ausgesagt haben und dafür auch Zeugengeld bekamen.
Am Tag im Gericht war mir (bzw. uns) nicht klar, dass dieses Zeugengeld in Verbindung mit Fahrtkosten steht. Wir dachten, das Geld dient als generelle Entschädigung für die Zeit (mit Hin- und Rückfahrt, Zeit im Gericht immerhin 6 Stunden).
Das Geld wurde wohl auf der Grundlage, dass jeder mit seinem Auto gekommen ist, berechnet.
Jetzt habe ich mit einem netten Beamten bei der Polizei gesprochen, der meinte, ich soll das Geld zurücküberweisen und ihm eine schriftliche Stellungnahme (die er dann weiterleitet) zuschicken.
Jetzt stehe ich vor einem Problem:
Wie kann ich diese Stellungnahme am besten Formulieren?
Der "Betrug" war natürlich keine Absicht, und wir zahlen das Geld ja zurück und es tut uns leid... aber wie formuliere ich das, ohne dass die mir nen Vorsatz daraus drehen??
Und vor Allem: Wie könnte die Geschichte danach ausgehen?
Bin noch nie starffällig geworden und das Ganze erschüttert mich gewaltig.
Für Antworten wär ich überaus dankbar!
LG
Brumml
-- Editiert von Lalebrumm am 06.10.2004 19:48:37
Fragen Zur Stellungnahme / Tatvorwurf Betrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Irgendwie habe ich noch nicht verstanden, worin dieser vorgeworfene "Betrug" denn bestanden haben soll.
Seid ihr gemeinsam mit einem Auto gefahren, habt ihr aber angegeben, daß jeder mit einem eigenen Auto gekommen ist?
Wie ist die Sache denn überhaupt herausgekommen?
Guten Tag,
da hier eine individuelle Rechtsberatung nicht erlaubt ist, darf Ihnen hier niemand eine Formulierung für Ihr Schreiben vorgeben.
Ich bitte dieses zu berücksichtigen.
Schreiben Sie es so auf, wie es gewesen ist.
Dennoch ist es schwerlich vorstellbar, wie Sie es erklären wollen, dass Sie vermeintlich irrtümlicherweise mehr Geld als erlaubt eingezogen haben. Denn schliesslich wird man bei Gericht gefragt, wieviele Kilometer man gefahren ist. Daraus wird dann der Betrag errechnet.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ja, wir sind mit einem auto gefahren (was ja auch logisch ist, wenn wir aus der gleichen wohnung kommen).
bei gericht wurden wir jeweils nur gefragt, wie man zum gericht gekommen ist. also ob bahn, auto, bus...
ich werd das jetze so schreiben
danke für die antworten
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
74 Antworten