Fragen bezüglich eines möglichen Betruges

8. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
MichaR.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen bezüglich eines möglichen Betruges

Hallo,

ich habe als Privatperson einer Firma 7 Kameras verkauft, es gibt keinen Kaufvertrag und auch nichts von eBay usw. der Kontakt war nur über's Telefon bzw. Email . Die Firma hat 7 Kameras bezahlt aber nur 5 von mir erhalten da ich die anderen 2 selbst nicht bekommen werde.
Nun das Problem, ich habe also weder die 2 Kameras noch das Geld was ich ja zurückzahlen müsste.
Meine Frage, wenn der Käufer nicht mit sich reden lässt bzw. mir keine Zeit einräumt um die Kameras zu besorgen oder um ihm sein Geld zurückzuzahlen, was würde mich strafrechtlich erwarten wenn er mich anzeigen würde?

Danke für Eure Hilfe.

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von MichaR.):
es gibt keinen Kaufvertrag
offensichtlich gibt es also doch einen.
Zitat (von MichaR.):
der Kontakt war nur über's Telefon bzw. Email



Zitat (von MichaR.):
bzw. mir keine Zeit einräumt
da wird er nicht drumrum kommen. Eine angemessene Frist zur Lieferung muss er schon gewähren.


Zitat (von MichaR.):
Nun das Problem, ich habe also weder die 2 Kameras noch das Geld
Sie haben doch das Geld für 7 Kameras bekommen?!


Zitat (von MichaR.):
oder um ihm sein Geld zurückzuzahlen
Nun, da wäre man ohnehin auf das Wohlwollen des Käufers angewiesen. Verträge sind zu erfüllen!


Zitat (von MichaR.):
was würde mich strafrechtlich erwarten wenn er mich anzeigen würde?
Bisher ist keine strafrechtlich relevante Aktion zu erkennen. Oder wussten Sie etwa bzw. mussten davon ausgehen, dass sie die 6. und 7. Kamera niemals hätten liefern können?

-- Editiert von Guruhu am 08.05.2019 12:32

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Doppelt.

-- Editiert von Guruhu am 08.05.2019 12:32

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#3
 Von 
MichaR.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

OK ich gebe ihnen Recht es bestand/ besteht ein mündlicher Kaufvertag oder Absprachen über E-Mail, es gibt aber keinen Klassischen schriftlichen Kaufvertag mit Unterschrift usw.
Der Kunde hat alle 7 Kameras bezahlt aber nur 5 erhalten und nein ich konnte nicht vorhersehen das ich die anderen beiden nicht liefern kann.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
ich konnte nicht vorhersehen das ich die anderen beiden nicht liefern kann.


Dann müsste man versuchen dies der StA, wenn sie einen Anfangsverdacht bejaht, und ggf. dem Gericht glaubhaft zu machen oder idealerweise zu belegen. Es läge dann kein Vorsatz vor. Auch kein "bedingter" (dolus eventualis), der hier für eine Strafbarkeit ausreichen würde.

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von MichaR.):
Der Kunde hat alle 7 Kameras bezahlt
Was spricht denn dann dagegen einfach das Geld für die restlichen zwei Kameras in eine Ersatzbeschaffung zu investieren?
Wie gesagt: Eine Straftat ist (noch) nicht zu erkennen. Aber durchaus möglich.
Handelte der Verkäufer privat oder gewerblich?

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#6
 Von 
MichaR.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Um ehrlich zu sein werde ich es schwer haben es beweisen zu können allerdings habe ich in der Vergangenheit ja immer alles vereinbarte pünktlich und korrekt geliefert also mir einen Vorsatz zu unterstellen wär nicht gerechtfertigt.

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#7
 Von 
MichaR.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer handelt gewerblich , ich habe aber als Privatperson verkauft.


-- Editiert von MichaR. am 08.05.2019 13:32

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
also mir einen Vorsatz zu unterstellen wär nicht gerechtfertigt


Für die Unterstellung eines zumindest bedingten Vorsatzes spricht die Tatsache, dass sie nicht in der Lage sind den Kaufpreis zurückzuerstatten. Ob es tatsächlich bedingten Vorsatz gab, steht wieder auf einem anderen Blatt. Der Verdacht wäre jedenfalls nicht sonderlich fernliegend.

Ein Ladendieb hat vor seinem Diebstahl wahrscheinlich auch 500 mal regulär eingekauft. Ändert nichts daran, dass er beim 501. Mal einen Diebstahl begangen hat.

Letztendlich können sie sowieso erstmal nur abwarten, ob der Käufer überhaupt Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft dann einen Anfangsverdacht sieht und ein Ermittlungsverfahren einleitet, und das Resultat dieses Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht ist, der zur Anklage führen würde.

Dann kann man weitersehen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.05.2019 14:11

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#9
 Von 
MichaR.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann und werde den Kaufpreis zurück zahlen wenn ich nicht doch noch liefern kann, nur leider nicht sofort.
Ich werde mich beim Käufer entschuldigen und einen Aufschub erbitten, falls das nichts hilft gäbe es sonst noch was sinnvolles um einer Strafanzeige aus dem Weg zu gehen?

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#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von MichaR.):
Um ehrlich zu sein werde ich es schwer haben es beweisen zu können
Das ist das gute am dt. Rechtssystem:
1. muss man nicht beweisen eine Straftat nicht begangen zu haben, sondern es muss einem eine Straftat nachgewiesen werden.
2. Nimmt die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei einem das Sammeln von Be- und Entlastenden Beweise ab ;)

Nichtsdestotrotz wäre es natürlich mehr als hilfreich, wenn man der ermittelnden Behörde Fakten liefern kann, welche entlastenden Charakter haben.

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#11
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Von was für einem Zeitraum sprechen wir denn hier? Ist der Verkauf am Montag erfolgt, am Dienstag hatten Sie das Geld und heute am Freitag stellen sie fest das Ihr Lieferant nicht alle Kameras liefern kann?
Das ist doch eigentlich Standard im Handel. Man informiert den Kunden über die Lieferengpässe und bietet ihm die Rückerstattung oder die spätere Nachlieferung an.

Wenn sie das Geld jetzt aber schon seit 2 Monaten haben und nicht auf Nachfragen des Käufers reagieren würde ich damit rechnen das bald die Polizei vor der Tür steht.

Ich würde alles daran setzen, dass es nicht vor Gericht landet denn ich fände es spannend, wie man noch glaubhaft vor Gericht argumentieren möchte, dass man nicht gewerblich sondern als Privatperson 7 Kameras verkauft hat und dies in der Vergangenheit schon öfter gemacht hat und hier ja alles gut gelaufen ist.

Dann würde ich mir mehr Gedanken über Steuernachforderungen, Gewährleistung, etc. machen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38448 Beiträge, 14006x hilfreich)

Und wie will man dem Gericht rüberbringen, dass man zwar die zwei Teile, die man nicht liefern konnte, nicht rückabwickeln konnte, aus finaziellem Mangel, wohl aber den Liefernaten hätte bezahlen können?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde mal vermuten, dass er die Kameras beim Lieferanten schon bezahlt hat.
Aber das mit 7 Kameras und Privatverkäufer... ? Dazu der Ablauf Einkauf -> direkter Weiterverkauf...... sieht schon sehr nach gewerblichem Handeln aus.

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